Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 480 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 400 000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 80 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften”
Postanschrift: Eschollbrücker Str. 27
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Weyell
Telefon: +49 6151381-260📞
E-Mail: poststelle@uepkk.hessen.de📧
Fax: +49 6151381-255 📠
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://rechnungshof.hessen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 220. Vergleichende Prüfung „Kultur“ bei 14 hessischen Körperschaften
K 80.18.05
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 480 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben....”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 480 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 400 000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 80 000 EUR.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 403361.34 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird die Aufwendungen der jeweiligen Körperschaft für die Kulturförderung insbesondere für Theater, Musik sowie Museen nach den Maßstäben der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit feststellen, analysieren und vergleichend bewerten. Das kulturelle Spektrum ist ebenso wie die Nutzungsintensität und der Empfängerradius – unabhängig von der Organisationsform – vergleichend darzustellen und zu analysieren; hierbei ist auch die Funktion der Stadt Frankfurt für die Metropolregion zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer wird diese Aufwendungen auch im Kontext ihrer Bedeutung für die Haushaltsstabilität und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune untersuchen und bewerten. Darüber hinaus ist eine Aussage zu treffen, wie die Erträge, Aufwendungen und interne Leistungsverrechnung für die Kulturförderung in der Ergebnisrechnung verbucht werden. Die von den Körperschaften hierzu definierten Ziele und Kennzahlen sowie das Controlling ist darzustellen und zu bewerten.
Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und soweit möglich Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen.
Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau nach Ziffer 11 des Vertrags vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt nach Ziffer 16 des Vertrags.
Prüfungsgegenstand: 14 Städte die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 16 Städten ausgewählt:
Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Vilbel, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Hanau, Hofheim am Taunus, Karben, Kassel, Marburg, Neu-Isenburg, Rödermark, Rüsselsheim am Main, Wiesbaden, Wetzlar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsqualität
Preis (Gewichtung): 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für 3 Körperschaften vor. Diese...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für 3 Körperschaften vor. Diese enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen entscheidet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, ob das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 080-179209
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kienbaum Consultants International GmbH
Postanschrift: Speditionsstraße 21
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 403361.34 💰
“Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung „Nachunternehmer“) beizufügen, dass keine...”
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung „Nachunternehmer“) beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.
Eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote (nach Auswahl) wird nicht zugelassen. Es wird um Angabe einer verbindlichen Telefaxnummer gebeten.
Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist unterschrieben, ausschließlich auf dem Postweg oder direkt in Papierform einzureichen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 220. Vergleichende Prüfung „Kultur“ – Nicht öffnen“ einzureichen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer I.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind:
Einladung Erste Verhandlung mit Anlagen
Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Zudem wird eine Eigenerklärung über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ gefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregistern anfordern wird. Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung die Abfrage von Sperren nach dem Gemeinsamen Runderlass „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ getätigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts 2020.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Quelle: OJS 2018/S 210-480790 (2018-10-30)