Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die:
— die formalen Anforderungen erfüllen,
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (80 %):
a) Referenzliste (20 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Gebäudetyp- und Größe, Kostenentwicklung, ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Leistungszeit, terminliche Entwicklung, Referenzgeber, Vertragsverhältnis.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen, maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte;
b) Eingehende Darstellung (40 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 1.3.2013) fertiggestellten Projekten auf maximal 6 Seiten DIN A4 mit Abbildungen und/oder Plänen sowie Angaben zu: Ausführungszeit, Baukosten, Kostenkennwerten.
Als Vergleichskriterien dienen:
— Hauptkriterien: energetische Sanierungen, Grundsanierungen von Schul- und Verwaltungsgebäuden, Sporthallen mit Versammlungsstätten,
— Nebenkriterien: erbrachter Leistungsumfang, mindestens Leistungsphasen 3-8, Förderprojekt, Barrierefreie (Um-)Bauten ähnlicher Gebäude, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, Sporthallen mit entsprechender Größe oder Art, zum Beispiel mit mindestens 1 000 m BGF.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der allgemeinen Eignung sowie der Kosten- und Termintreue in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen, maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte;
c) Beschäftigtenstatus (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen, maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte;
d) Technische Ausrüstung (5 %)
Erklärung zu Geräten und technischer Ausrüstung, über die die technischen Beschäftigten im letzten Jahr verfügten.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der prozentualen Anzahl der Computerarbeitsplätze in Bezug auf die Anzahl der technischen Beschäftigten, mehr als 80 prozentige Computerarbeitsplatzausstattung: 4 Punkte, 100 prozentige Computerarbeitsplatzausstattung: 6 Punkte, mehr als 2 CAD-Arbeitsplätze: 4 Punkte, maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte;
e) Qualitätssicherung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001: 2015 oder als QZ „Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl, maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
2) Besondere Bewertungskriterien und Qualifikationen 20 %
Bewertet werden besondere Kenntnisse, zusätzliche Qualifikationen der Mitglieder des Planungsteams (z. B. in der energetischen Sanierung oder als Sachverständige), Publikationen, Forschungen usw. Maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.