Auf die Bevorzugungsregelung zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge „Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, d. Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung u. d. Ministeriums der Finanzen v. 29.12.2017" wird hingewiesen.