Bei dem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein öffentlich zugängliches stationsbasiertes Pedelec-Mietsystem (24 Pedelecs und 32 Pedelec-Ständer mit integriertem Ladepunkt). Das Pedelec-Mietsystem soll in die bestehende IT-Landschaft der MVG integriert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postort: München
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf Dienstleistungen
Telefon: +49 892361-4846📞
E-Mail: mueller.manuela@swm.de📧
Fax: +49 892361-704846 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.swm.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunale Eigengesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“24 Pedelecs und 32 Ladeständer mit Betrieb und Hintergrundsystem
SV-MMÜ-180116-007”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder📦
Kurze Beschreibung:
“Bei dem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein öffentlich zugängliches stationsbasiertes Pedelec-Mietsystem (24 Pedelecs und 32 Pedelec-Ständer mit...”
Kurze Beschreibung
Bei dem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein öffentlich zugängliches stationsbasiertes Pedelec-Mietsystem (24 Pedelecs und 32 Pedelec-Ständer mit integriertem Ladepunkt). Das Pedelec-Mietsystem soll in die bestehende IT-Landschaft der MVG integriert werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 170 830 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein öffentlich zugängliches stationsbasiertes Pedelec-Mietsystem (24 Pedelecs und 32 Pedelec-Ständer mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein öffentlich zugängliches stationsbasiertes Pedelec-Mietsystem (24 Pedelecs und 32 Pedelec-Ständer mit integriertem Ladepunkt). Das Pedelec-Mietsystem soll in die bestehende IT-Landschaft der MVG integriert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pedelecs und Pedelecs-Ständer mit integrietem Ladepunkt (Leistungselektronik)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrieb und Wartung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Software, Betriebshintergrundsystem und IT
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 068-150607
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 24 Pedelecs und 32 Ladeständer mit Betrieb und Hintergrundsystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: nextbike GmbH
Postanschrift: Erich-Zeigner-Allee 69-73
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 170 830 💰
“Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Auf anderem Wege eingereichte Angebote sind nicht zugelassen.
Für das...”
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Auf anderem Wege eingereichte Angebote sind nicht zugelassen.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-MMÜ-18116-007 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80528
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 151-346886 (2018-08-07)