Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ausschlusskriterien
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen – die Ausschlusskriterien – ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies mit der von der Landeshauptstadt Stuttgart vorgegebenen „Teilnahmeantrag“ und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen, die im Bewerbungsformular gefordert sind. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Ausschlusskriterien sind
Formalien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung,
— Nutzung der vorgegebenen Bewerbungsunterlagen inkl. III.1 EU Deckblatt Teilnahmeantrag und Teilnahmeantrag mit elektronischer Signatur,
— ggf. Formblatt 234.
Nachweise:
— berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde),
— ggf. Nachweis der Unterschriftenberechtigung,
— Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV.
Erklärungen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV und §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Sollte eine Bewerbergemeinschaft angestrebt werden, ist eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Alle Teilnehmer müssen die o. g. Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Auswahl- und Eignungskriterien:
Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen: Nachweise
— Umsätze nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Beschäftigte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— örtliche Präsenz während Planung und Bauausführung,
— Referenz 1 nach Vorgaben des „Teilnahmeantrags“.
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung folgende Referenz (Nachweis mit dem Teilnahmeantrag sowie auf jeweils 2 gesonderten A4-Blättern (digital)) nachzuweisen:
— Referenzobjekt 1: Neubau, mindestens Honorarzone III
Das zuvor beschriebene Projekt muss im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde und sich das andere Büro nicht mit dieser Referenz bewirbt. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.