Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 4700 – Badewassertechnische Anlagen
LEO-2018-0093
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schwimmbäder📦
Kurze Beschreibung: 4700 – Badewassertechnische Anlagen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schwimmbäder📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leobad
Badstraße 18
71229 Leonberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Baumaßnahme sind durch das Gewerk Badewassertechnik folgende Aufbereitungskreisläufe nach DIN 19643 zu errichten:
— Erlebnisbecken mit ca. 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Baumaßnahme sind durch das Gewerk Badewassertechnik folgende Aufbereitungskreisläufe nach DIN 19643 zu errichten:
— Erlebnisbecken mit ca. 1 100 m/h Aufbereitungsleistung, 6 St. Mehrschicht-Druckfilter D = 2 800 mm,
— Schwimmerbecken inkl. Rutsche mit ca. 475 m/h Aufbereitungsleistung, 3 St. Mehrschicht-Druckfilter D = 2 600 mm,
— Kinderbecken mit ca. 150 m/h Aufbereitungsleistung, 1 St. Mehrschicht-Druckfilter D = 2 600 mm,
— Springerbecken mit ca. 65 m/h Aufbereitungsleistung, 1 St. Mehrschicht-Druckfilter D = 1 800 mm,
— Warmbecken mit ca. 150 m/h Aufbereitungsleistung, 1 St. Mehrschicht-Druckfilter D = 2 600 mm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 437 150 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-11 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen:
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr.1 VOB/A-EU),
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6e EU Abs.6 Nr.2 VOB/A-EU),
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6e EU Abs.6 Nr.3 VOB/A-EU),
— Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6e EU Abs.4 Nr.1 VOB/A-EU).
Anstelle von Eigenerklärungen (gem. Formblatt KEV 179) kann auch auf die Eintragungen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten verwiesen werden.
Im Angebot ist ferner anzugeben (Eigenerklärung gem. beigefügtem Formblatt), dass:
— keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 AEntG und § 21 SchwarzArbG vorliegen,
— keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs.1 VOB/A-EU vorliegen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigern Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung -EEE- (§ 6b EU, Abs.2 VOB/A-EU).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
— Angabe zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr.2 lit.c) VOB/A-EU).
Anstelle von Eigenerklärungen (gem. Formblatt KEV 179) kann auch auf die Eintragungen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten verwiesen werden.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigern Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung -EEE- (§ 6b EU Abs.2 VOB/A-EU).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Angebot sind die nachfolgend genannten Angaben (Eigenerklärungen) zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen:
— die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr.3 lit.a) VOB/A-EU),
— die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (§ 6a EU, Nr.3 lit.g) VOB/A-EU).
Anstelle von Eigenerklärungen (gem. Formblatt KEV 179) kann auch auf die Eintragungen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten verwiesen werden.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigern Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung -EEE- (§ 6b EU Abs.2 VOB/A-EU).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Bürgschaft für Vertragserfüllung [KEV 310 Sich 1] in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag wird vom Auftragnehmer eine Bürgschaft für Vertragserfüllung [KEV 310 Sich 1] in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (brutto) – sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR (netto) überschreitet – verlangt; als Sicherheit für Mängelansprüche wird vom Auftragnehmer eine Bürgschaft für Mängelansprüche [KEV 311 Sich 2] in Höhe von 3,0 % der Abrechnungssumme einschließlich aller eventuellen Nachträge (brutto) verlangt (§ 9c EU Abs.1 + 2 VOB/A-EU).
Die Sicherheit kann wahlweise durch Einbehalt, Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Nähere Angaben hierzu siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Leonberg
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Siehe hierzu die Regelungen des § 14 EU VOB/A-EU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 227-518604 (2018-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, – Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1810196.10 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 227-518604
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: 4700 – Badewassertechnische Anlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Atzwanger GmbH Anlagenbau
Postanschrift: Sigmund-Riefler-Bogen 20
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8999229237📞
E-Mail: marika.ihde@atzwanger.net📧
Fax: +49 8999229222 📠
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1810196.10 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 058-133115 (2019-03-20)