Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Qualifikation und Erfahrung zu den Fragestellungen in Bezug auf Abwägungs- und Vergleichsmethoden,
— Erfahrung mit Online-Recherchen,
— Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau von Literaturdatenbanken,
— Abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder Hochschulstudium (Diplom/ Master oder gleichwertige Ausbildung).
„Die tatsächliche Unabhängigkeit des BfE bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist sicherzustellen. Der Auftraggeber ist bei der Sicherung seiner Unabhängigkeit auch darauf angewiesen, dass die seine Aufgabe maßgeblich bestimmende Forschung ebenfalls diesem zwingenden Grundsatz folgt. Daher werden zur Vergabe nur solche Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, die diese Unabhängigkeit aufgrund ihrer persönlichen und rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die zur Vergabe anstehenden Leistungen nicht beeinträchtigen (Interessenkollision). Eine solche Beeinträchtigung kann vorliegen, wenn der Wirtschaftsteilnehmer oder dessen Beschäftigte,
— für die Dauer der Leistungserbringung aus dem hier zur Vergabe anstehenden Projekt in irgendeinem persönlichen oder rechtlichen Verhältnis zu einer der Stellen und Organisationen stehen, die mit der Förderung oder Nutzung von Kernenergie oder radioaktivem Material, einschließlich der Elektrizitätserzeugung und der Anwendung von Radioisotopen, oder mit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle befasst sind,
— in den letzten 3 Jahren in Bezug auf die hier zur Vergabe anstehenden Leistungen mit einer der vorgenannten Stellen oder Organisationen in irgendeinem persönlichen oder rechtlichen Verhältnis standen,
— für den Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss aller Leistungen aus dem hier zur Vergabe anstehenden Projekt beabsichtigen, in ein rechtliches Verhältnis mit den vorgenannten Stellen oder Organisationen zu treten oder
— entsprechende Tatsachen nicht von sich aus offen legen.
Es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Der Wirtschaftsteilnehmer/jedes Mitglied einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich die Unabhängigkeit im geforderten Umfang ergibt. Soweit im Rahmen der Einzelfallprüfung eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Wirtschaftsteilnehmer/die Bewerber- oder Bietergemeinschaft von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
Für den Bieter/die Bietergemeinschaft, die für den Zuschlag vorgesehen ist, wird der Auftraggeber für alle Unterauftragnehmer unabhängig davon, ob sie in einem Verhältnis zum Bieter/der Bietergemeinschaft oder einem Unterauftragnehmer stehen, ebenfalls die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung fordern, um jede Interessenkollision auszuschließen.“
Die Eignung ist durch Referenzen, ggf. Publikationslisten und durch Abgabe der Erklärung zur Neutralität nachzuweisen.