5-zügige Grundschule Infanteriestraße mit Doppelsporthalle, Tiefgarage und Haus für Kinder, Neubau; Stahl- inklusive Holzbauarbeiten; Vergabe-Nr. H04171518
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.muenchen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“5-zügige Grundschule Infanteriestraße mit Doppelsporthalle, Tiefgarage und Haus für Kinder, Neubau; Stahl- inklusive Holzbauarbeiten; Vergabe-Nr. H04171518”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦
Kurze Beschreibung: Stahl- inklusive Holzbauarbeiten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Infanteriestraße
München
Beschreibung der Beschaffung: Stahl- inklusive Holzbauarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-207990
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“5-zügige Grundschule Infanteriestraße mit Doppelsporthalle, Tiefgarage und Haus für Kinder, Neubau; Stahl- inklusive Holzbauarbeiten; Vergabe-Nr. H04171518” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziffer. VI.4.1 genannte Stelle.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postanschrift: siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 134-304670 (2018-07-12)