Kurze Beschreibung
Für die Deutsche Bahn AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen soll die Anmietung von Arbeitsbühnen mit Hilfe von Rahmenverträgen, welche aus dem vorliegenden Standardleistungskatalog resultieren, vereinfacht und standardisiert werden.
Die Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt losweise. Dabei handelt es sich um die nachfolgen aufgeführten Lose:
— Los 1: Nordost: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin
— Los 2: Südost: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
— Los 3: Süd: Bayern
— Los 4: Nord: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
— Los 5: West: Nordrhein-Westfahlen
— Los 6: Südwest: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg
Bei den anzumietenden Arbeitsbühnen handelt es sich ausschließlich um fahrbare, seitlich mittels Gelenken schwenkbare und mittels Scheren und Teleskopen höhenverstellbare Arbeitsbühnen. Die Verfahrbarkeit kann mittels eines Eigenantriebs, z.B. Scherenarbeitsbühnen, Arbeitsbühnen auf Lastkraftwagen oder Arbeitsbühnen auf Anhängern erfolgen. Beim Antrieb der Arbeitsbühnen kann es sich z.B. um ein straßentaugliches Fahrwerk, einen Allradantrieb oder um ein Kettenfahrwerk handeln.
Die Arbeitsbühnen können sowohl durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer abgeholt werden, als auch durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber angeliefert werden.
Die Bedienung der Arbeitsbühnen kann durch ausgebildete Mitarbeiter der Unternehmensbereiche der Deutschen Bahn AG oder im Ausnahmefall durch Mitarbeiter des jeweiligen Rahmenvertragspartners erfolgen.
Der Auftraggeber bestellt beim Auftragnehmer mit Hilfe einer Abrufunterlage eine fahrbare Arbeitsbühne, welche seinen spezifischen Anforderungen (Antrieb, Hubhöhe, Schwenkbereich, Tragfähigkeit u.a.) gerecht wird.
Der Auftragnehmer überprüft die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers und vermietet die Arbeitsbühne entsprechend der Anforderungen unter Berücksichtigung geltenden Gesetze, Richtlinien und Normen.
Die Arbeitsbühnen müssen dem europäischen Standard und dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Die Lose dürfen wie folgt angeboten werden:
— Einzellose:
Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5, Los 6
Es ist jeweils ein Angebot für das betreffende Einzellos abzugeben.
Die Bezuschlagung der Angebote erfolgt ausschließlich je Einzellos und richtet sich danach, welches Angebot unter Anwendung der bekannt gemachten Zuschlagskriterien je Los insgesamt das wirtschaftlichste darstellt.