Satellitendatensätze (Bilder) der gesamten Landesfläche Togo
Satellitenbilder von Togo mit einer Flächengröße von 56 785 qkm und einer Mindestauflösung von 80 cm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 7200066933 – Satellitendaten Landesfläche Togo
7200066933
Produkte/Dienstleistungen: Luftbildvermessung📦
Kurze Beschreibung:
“Satellitendatensätze (Bilder) der gesamten Landesfläche Togo
Satellitenbilder von Togo mit einer Flächengröße von 56 785 qkm und einer Mindestauflösung von 80 cm.”
Kurze Beschreibung
Satellitendatensätze (Bilder) der gesamten Landesfläche Togo
Satellitenbilder von Togo mit einer Flächengröße von 56 785 qkm und einer Mindestauflösung von 80 cm.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beobachtungssatelliten📦
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Togo Incoterm: FHS Togo
Lieferung der Datensätze elektronisch
Beschreibung der Beschaffung:
“Satellitendatensätze (Bilder) der gesamten Landesfläche Togo
Satellitenbilder von Togo mit einer Flächengröße von 56 785 qkm und einer Mindestauflösung von 80 cm.”
Beschreibung der Beschaffung
Satellitendatensätze (Bilder) der gesamten Landesfläche Togo
Satellitenbilder von Togo mit einer Flächengröße von 56 785 qkm und einer Mindestauflösung von 80 cm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-26
12:00 📅
“Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYYRA” Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 206-469699 (2018-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: http://www.giz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 263901.19 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 206-469699
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Planet Labs Germany GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planet Labs Germany GmbH
Postanschrift: Kurfürstendamm 22
Postort: De
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 263901.19 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYY55
Körper überprüfen
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 012-023629 (2019-01-15)