81220697-Re-) Integration von fluchtegfährdeten Kindern und Jugendlichen in Zentralamerika

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ GmbH)

Das Ziel von ALTERNATIVAS ist, dass fluchtgefährdete Kinder und Jugendliche verbesserte Angebote zur sozialen, schulischen und beruflichen (Re-)Integration nutzen und dabei Bleibeperspektiven entwickeln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-04 Auftragsbekanntmachung
2018-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
Referenznummer: 81220697
Kurze Beschreibung:
Das Ziel von ALTERNATIVAS ist, dass fluchtgefährdete Kinder und Jugendliche verbesserte Angebote zur sozialen, schulischen und beruflichen (Re-)Integration nutzen und dabei Bleibeperspektiven entwickeln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ GmbH)
Postanschrift: Dag-Hammerskjöld- Weg 1-5
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.giz.de 🌏
E-Mail: carolin.reuss@giz.de 📧
URL der Dokumente: https://www.giz.de/de/mit_der_giz_arbeiten/421.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-06 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 004-005100
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ALTERNATIVAS setzt seine Maßnahmen auf drei Ebenen (lokal, national und regional) um. Lokal werden in sieben ausgewählten Gemeinden in Guatemala, Honduras und El Salvador Pilotprojekte entwickelt. Hier sollen Angebote zur psychosozialen Unterstützung (z.B. Traumaaufarbeitung) sowohl für rückkehrende als auch für generell fluchtgefährdete Jugendliche verbessert und ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen flexible schulische und berufliche Bildungsangebote gefördert werden und diese in besseren und engeren Kontakt mit der Wirtschaft und Verwaltung gesetzt werden. Auch die Zusammenarbeit mit Institutionen der Gemeinden ebenso wie mit Eltern ist Teil des Angebotes. National arbeitet ALTERNATIVAS mit den verantwortlichen Ministerien zusammen, damit gute Beispiele in nationale Politiken oder Strategien übernommen und verbreitet werden können. Da Gewalt ein grenzübergreifendes Thema ist und soll mit der Secretaría de Integración Social Centroamericana (Sekretariat der sozialen Integration Zentralamerikas, SISCA) als politischer Partner regional zusammengearbeitet werden.
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Das Vorhaben baut auf Strategien und Programmen der Partnerregierungen auf und nutzt die Erfahrungen, Strukturen und Netzwerke von bereits vorhandenen GIZ-Vorhaben, vor allem des Vorhabens zur Jugendgewaltprävention in Zentralamerika (PREVENIR).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: El Salvador, Guatemala, Honduras.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren: 3 500 000 EUR,
Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: 40 Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet Flucht uns Migration und mindestens 2 Referenzprojekte LAteinamerika in den letzten 3 Jahren.
Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 EUR.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-16 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.giz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.giz.de/de/mit_der_giz_arbeiten/421.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler-Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 004-005100 (2018-01-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 971 456 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 174-395060
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 004-005100
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ALTERNATIVAS setzt seine Maßnahmen auf drei Ebenen (lokal, national und regional) um. Lokal werden in sieben ausgewählten Gemeinden in Guatemala, Honduras und El Salvador Pilotprojekte entwickelt. Hier sollen Angebote zur psychosozialen Unterstützung (z. B. Traumaaufarbeitung) sowohl für rückkehrende als auch für generell fluchtgefährdete Jugendliche verbessert und ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen flexible schulische und berufliche Bildungsangebote gefördert werden und diese in besseren und engeren Kontakt mit der Wirtschaft und Verwaltung gesetzt werden. Auch die Zusammenarbeit mit Institutionen der Gemeinden ebenso wie mit Eltern ist Teil des Angebotes. National arbeitet ALTERNATIVAS mit den verantwortlichen Ministerien zusammen, damit gute Beispiele in nationale Politiken oder Strategien übernommen und verbreitet werden können. Da Gewalt ein grenzübergreifendes Thema ist und soll mit der Secretaría de Integración Social Centroamericana (Sekretariat der sozialen Integration Zentralamerikas, SISCA) als politischer Partner regional zusammengearbeitet werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
El Salvador
Guatemala
Honduras

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-13 📅
Name: Arge gopa_ib
Postort: Bad Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hochtaunuskreis 🏙️
Name: Arge gopa-ib
Gesamtwert des Auftrags: 1 971 456 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 174-395060 (2018-09-07)