Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung des Handlungsfelds Förderung des Exports für zwei ausgewählte Sektoren des Vorhabens Arbeitsplätze durch Exportförderung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6196792425📞
E-Mail: silas.zenger@giz.de📧
Fax: +49 619679802425 📠
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: http://www.giz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“81222190 Durchführung von 2 Sektoren des Handlungsfelds 4 „Förderung des Exports“”
Produkte/Dienstleistungen: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦
Kurze Beschreibung:
“Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung des Handlungsfelds Förderung des Exports für 2 ausgewählte Sektoren des Vorhabens Arbeitsplätze durch...”
Kurze Beschreibung
Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung des Handlungsfelds Förderung des Exports für 2 ausgewählte Sektoren des Vorhabens Arbeitsplätze durch Exportförderung.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 299 950 💰
1️⃣
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kosovo
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung des Handlungsfelds Förderung des Exports für 2 ausgewählte Sektoren des Vorhabens Arbeitsplätze durch...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung des Handlungsfelds Förderung des Exports für 2 ausgewählte Sektoren des Vorhabens Arbeitsplätze durch Exportförderung. Das Vorhaben wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH in Kosovo im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt. Das Ziel des Vorhabens ist: Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KKMU) in beschäftigungsrelevanten Sektoren nutzen die Potenziale internationaler Märkte. Das Vorhaben wird die bislang erzielten Ergebnisse bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Sektoren über die Nutzung der Potenziale internationaler Märkte nachhaltig absichern. Dabei wird der bisherige breite Ansatz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen verstärkt auf die Bedarfe des Privatsektors fokussiert. Ziel ist es, KKMU in den Sektoren Informations- und Kommunikationstechnologie, Verarbeitung und Landwirtschaft zu einer weiteren Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu befähigen, wodurch Exporte ansteigen. Beides schafft Beschäftigung und zusätzliche Einkommen in Kosovo.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 045-098639
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“81222190 Durchführung von 2 Sektoren des Handlungsfelds 4 „Förderung des Exports“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PEM GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 299 950 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 139-318269 (2018-07-19)