Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftshilfe an das Ausland
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ GmbH)
Postanschrift: Dag-Hammerskjöld- Weg 1-5
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.giz.de🌏
E-Mail: carolin.reuss@giz.de📧
URL der Dokumente: https://www.giz.de/de/mit_der_giz_arbeiten/421.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 053-117597
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf dem non-formalen Berufsbildungssystem in der Zuständigkeit des Nationalen Berufsbildungsinstituts (INFOP). Das Vorhaben unterstützt die Partner dabei, dem non-formalen Berufsbildungssystem Personal zur Verfügung zu stellen, das in der Lage ist, entsprechend den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu unterrichten. Das Management ausgewählter non-formaler Berufsbildungszentren zur Durchführung arbeitsmarktorientierter Ausbildungsprogramme wird gestärkt. Voraussetzungen zur Einführung strukturbildender Reformen zur institutionellen Stärkung der non-formalen arbeitsmarktorientierten Berufsausbildung werden verbessert. Für den formalen Berufsbildungsbereich wird dem Erziehungsministerium ein Modell zur Durchführung einer bedarfsgerechten Berufsausbildung zur Verfügung gestellt.
Der Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf dem non-formalen Berufsbildungssystem in der Zuständigkeit des Nationalen Berufsbildungsinstituts (INFOP). Das Vorhaben unterstützt die Partner dabei, dem non-formalen Berufsbildungssystem Personal zur Verfügung zu stellen, das in der Lage ist, entsprechend den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu unterrichten. Das Management ausgewählter non-formaler Berufsbildungszentren zur Durchführung arbeitsmarktorientierter Ausbildungsprogramme wird gestärkt. Voraussetzungen zur Einführung strukturbildender Reformen zur institutionellen Stärkung der non-formalen arbeitsmarktorientierten Berufsausbildung werden verbessert. Für den formalen Berufsbildungsbereich wird dem Erziehungsministerium ein Modell zur Durchführung einer bedarfsgerechten Berufsausbildung zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben ist in 3 Handlungsfelder untergliedert:
(1) Qualität der non-formalen Berufsbildung;
(2) institutioneller Rahmen für non-formale Berufsbildung und;
(3) Arbeitsmarktorientierung der formalen Berufsbildung.
Der Auftragnehmer (AN) ist in enger Kooperation und Absprache mit dem Auftragsverantwortlichen des Vorhabens verantwortlich für die Umsetzung aller 3 Handlungsfelder.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Honduras
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 3 750 000 EUR,
Beschäftigtenanzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: 40 Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet Berufliche Bildung und mindestens 3 Referenzprojekte in der Region Central America in den letzten 3 Jahren.
Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 1 000 000 EUR.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-01 📅
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler-Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 053-117597 (2018-03-14)
Ergänzende Angaben (2018-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von drei Jahren zu implementieren.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von drei Jahren zu implementieren.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von drei Jahren zu implementieren.
Quelle: OJS 2018/S 056-124536 (2018-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität und der Zielgruppenorientierung des honduranischen Berufsbildungssystems und trägt dazu bei, dass das Angebot an qualifizierten Fachkräften der Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Die Beschäftigungsfähigkeit honduranischer Jugendlicher aus marginalisierten Gruppen wird erhöht und in der Folge davon finden mehr Jugendliche eine Beschäftigung oder machen sich selbständig.
Gesamtwert des Auftrags: 2 323 760 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung non-formaler Berufsbildung in Honduras“ mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren.
Das Vorhaben ist in drei Handlungsfelder untergliedert:
(1) Qualität der non-formalen Berufsbildung,
(2) institutioneller Rahmen für non-formale Berufsbildung und
Der Auftragnehmer (AN) ist in enger Kooperation und Absprache mit dem Auftragsverantwortlichen des Vorhabens verantwortlich für die Umsetzung aller drei Handlungsfelder.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Name: INBAS GmbH
Postort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland 🇩🇪 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 323 760 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.