Die TZ-Maßnahme „Ländliche Entwicklung, Uganda“ zielt darauf ab, die agrarbasierte Entwicklung der ländlichen Wirtschaft in ausgewählten Regionen Nordugandas zu verbessern. Das soll durch Maßnahmen in 3 Handlungsfeldern (HF) erreicht werden. Zentrale Leistungen zur Stärkung der Kapazitäten öffentlicher Institutionen, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors im HF „Kapazitäten für lokale agrarbasierte Wirtschaftsentwicklung“ sind zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65726
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Maria Schabicki
Telefon: +49 6196-792570📞
E-Mail: maria.schabicki@giz.de📧
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: http://www.giz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“81223880- Uganda Verbesserung agrarbasierten Entwicklung der ländlichen Wirtschaft in Regionen Nordugandas
81223880”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich auswärtige Angelegenheiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die TZ-Maßnahme „Ländliche Entwicklung, Uganda“ zielt darauf ab, die agrarbasierte Entwicklung der ländlichen Wirtschaft in ausgewählten Regionen...”
Kurze Beschreibung
Die TZ-Maßnahme „Ländliche Entwicklung, Uganda“ zielt darauf ab, die agrarbasierte Entwicklung der ländlichen Wirtschaft in ausgewählten Regionen Nordugandas zu verbessern. Das soll durch Maßnahmen in 3 Handlungsfeldern (HF) erreicht werden. Zentrale Leistungen zur Stärkung der Kapazitäten öffentlicher Institutionen, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors im HF „Kapazitäten für lokale agrarbasierte Wirtschaftsentwicklung“ sind zu vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 434 830 💰
1️⃣
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uganda
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TZ-Maßnahme „Ländliche Entwicklung, Uganda“ zielt darauf ab, die agrarbasierte Entwicklung der ländlichen Wirtschaft in ausgewählten Regionen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TZ-Maßnahme „Ländliche Entwicklung, Uganda“ zielt darauf ab, die agrarbasierte Entwicklung der ländlichen Wirtschaft in ausgewählten Regionen Nordugandas zu verbessern. Das soll in einem Mehrebenen- und Multiakteurs-Ansatz in 3 komplementären Handlungsfeldern (HF) erreicht werden. HF 1 „Kapazitäten für lokale agrarbasierte Wirtschaftsentwicklung“ zielt auf die Stärkung der Kapazitäten öffentlicher Institutionen, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors für die Förderung agrarbasierter lokaler Wirtschaftsentwicklung (LED) ab. Im HF 2 „Verbesserte Marktintegration“ wird eine intensivere markt- und unternehmerische Orientierung landwirtschaftlicher Produzenten/-innen sowie der der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) und Dienstleister u. a. mittels der Stärkung bäuerlicher Organisationen (Verbände, Genossenschaften) angestrebt. HF 3 „Zugang zu Finanzdienstleistungen“ richtet sich komplementär zu den beiden ersten HF darauf, den Zugang zu nachfrageorientierten Finanzdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe bzw. der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte KKMU in ausgewählten Distrikten zu verbessern.
Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Handlungsfeldern muss gewährleistet sein. Die Laufzeit ist mit 11 Monaten (09/2018 – 07/2019) bemessen.
Für die Durchführung der vorgesehenen Aufgaben stellt der AN ein Team aus 2 nationalen Langzeitzeitexperten (je bis zu 11 FM) am Standort Gulu zur Verfügung. Ein Pool von nationalen (bis zu 6 FM) und internationalen (bis zu 3 FM) Kurzzeitfachkräften zur Beratung in relevanten Schwerpunkten rundet das Angebot ab.
Die wichtigsten Qualifikationen und Kompetenzen des AN sind die regionale Erfahrung in Uganda und/oder in der Region (Afrika), umfangreiches Fachwissen in den Bereichen: lokale und regionale Wirtschaftsentwicklung, agrarbasierte Wertschöpfungsketten, und Privatwirtschaftsförderung in der Landwirtschaft sowie Vorerfahrungen mit und Kenntnisse der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Es besteht die Option einer Aufstockung durch eine Kofinanzierung des Vorhabens seitens der EU. Vorbehaltlich Änderungen, die sich in der Verhandlung mit der EU ergeben, wird der AN zusätzlich für die Durchführung der Aufgaben im Handlungsfeld 1 „Berücksichtigung von Climate-Smart-Agriculture (CSA) in lokalen Planungsprozessen“ der EU-Description of the Action verantwortlich sein. Ein möglicher Folgevertrag bezieht sich auf eine geplante Laufzeit von 08/2019 bis 07/2021 und beinhaltet sowohl die EU-Kofinanzierung als auch ein geplantes BMZ –,Folgevorhaben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Gemäß Bewertungsschema für die fachliche Auswertung von Angeboten (Anlage 10 der Vergabeunterlagen)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option I:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, eine Aufstockung durch eine EU Kofinanzierung des Vorhabens auf Basis der in der Vergabeunterlagen...”
Beschreibung der Optionen
Option I:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, eine Aufstockung durch eine EU Kofinanzierung des Vorhabens auf Basis der in der Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe Anlage 3 – ausfürliche Leistungsbeschreibung.
Option II:
Unter der Voraussetzung der Verlängerung des Oberauftrags wird der Auftraggeber vor Ende der Laufzeit dieses Vertrages eine Projektevaluierung (PEV) durchzuführung. Sollte sich aufgrund der Ergebnisse der PEV eine Verlängerungsphase abzeichnen, wird das im Rahmen dieses Wettbewerbs erfolgreiche Unternehmen bzw. Consortium aufgefordert, der AG auf Basis der Leistungsbeschreibung und des Mengengerüstes ein fachliches und ein finanzielles Angebot für die Folgephase zu unterbreiten. Bedingungen für einen Folgevertrag ist, dass der Auftragnehmer die im Vertrag unter 9.4 vereinbarte Preisgleitklausel akzeptiert. Alle anderen Preise bleiben unverändert.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Liegt noch nicht vor
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 061-134934
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“81223880- Uganda Verbesserung agrarbasierten Entwicklung der ländlichen Wirtschaft in Regionen Nordugandas”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ICON-Institut GmbH
Postanschrift: Von-Groote-Str. 28
Postort: Köln
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: ACSET Uganda
Postanschrift: Plot 10 Ojwina Road Division-Lira municipal Council
Postort: Lira District
Land: Uganda 🇺🇬
Region: 00 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 434 830 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist ge,. § 160 Absatz 3 unzulässig soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist ge,. § 160 Absatz 3 unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Autraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 179-406480 (2018-09-17)