Der Auftrag umfasst die Unterstützung des Vorhabens „Programm Modernisierung des Personenstandswesen“ in Kamerun bei der Umsetzung des Handlungsfelds „Verbesserung der Kapazitäten des BUNEC“. Das Vorhaben wird vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt. Es berät die Nationale Behörde für das Personenstandswesen BUNEC (Bureau National Etat Civil,) bei der Organisationsentwicklung. Das BUNEC ist eine im Jahre 2015 neu eingerichtete Institution mit mehr als 300 Mitarbeiter und 10 Regionalbüros. Das Handlungsfeld beinhaltet die Entwicklung, den Aufbau und die partielle Umsetzung eines strategischen Aus- und Weiterbildungssystem für das Personal im Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Heidrun Stroebert-Beloud
Telefon: +49 619679-2122📞
E-Mail: heidrun.stroebert-beloud@giz.de📧
Fax: +49 619679-802122 📠
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: http://www.giz.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.giz.de/ausschreibungen-dienstleistungen🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Angebotseröffnung E 230
E-Mail: vel@giz.de📧
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: www.giz.de/ausschreibungen-dienstleistungen🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“81224829-Unterstützung von BUNEC beim Aufbau eines Ausbildungssystems für das Personal im Personenstandswesen”
Produkte/Dienstleistungen: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Unterstützung des Vorhabens „Programm Modernisierung des Personenstandswesen“ in Kamerun bei der Umsetzung des Handlungsfelds...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Unterstützung des Vorhabens „Programm Modernisierung des Personenstandswesen“ in Kamerun bei der Umsetzung des Handlungsfelds „Verbesserung der Kapazitäten des BUNEC“. Das Vorhaben wird vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt. Es berät die Nationale Behörde für das Personenstandswesen BUNEC (Bureau National Etat Civil,) bei der Organisationsentwicklung. Das BUNEC ist eine im Jahre 2015 neu eingerichtete Institution mit mehr als 300 Mitarbeiter und 10 Regionalbüros. Das Handlungsfeld beinhaltet die Entwicklung, den Aufbau und die partielle Umsetzung eines strategischen Aus- und Weiterbildungssystem für das Personal im Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik.
1️⃣
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamerun
Beschreibung der Beschaffung:
“Seit Juli 2018 unterstützt das neue Vorhaben „Programm Modernisierung des Personenstandswesen“ in Kamerun seine Partnerinstitutionen mit als Modulziel: das...”
Beschreibung der Beschaffung
Seit Juli 2018 unterstützt das neue Vorhaben „Programm Modernisierung des Personenstandswesen“ in Kamerun seine Partnerinstitutionen mit als Modulziel: das Dezentralisierungsministerium, die nationale Personenstandsbehörde und ausgewählte Kommunen sind in der Lage, die Umsetzung eines inklusiven und rechenschaftspflichtige Systems für Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik zu gewährleisten. Das Vorhaben ist in Yaoundé und zwei weiteren Regionen tätig, wo es die Personenstandsbehörde und ausgewählte Gemeinden unterstützt. Auf landesweiter Ebene führt es Upscaling- und Weiterbildungsmaßnahmen durch. Das Vorhaben umfasst drei Handlungsfelder:
1) Verbesserung der Kapazitäten von BUNEC;
2) Erarbeitung und Pilotierung von Reformmaßnahmen in Ausgewählte Gemeinden; und
3) Förderung der Zivilgesellschaft und Sensibilisierung der Bevölkerung.
Wichtige Akteure für die lokale Dienstleistungserbringung im Personenstandswesen sind die kommunalen Verwaltungen, und die dazu gehörende Personenstandswesen-Zentren (Centres Etat civil). Bisher werden manuell Register geführt und Urkunden ausgegeben, die erhebliche qualitative Schwächen aufweisen, sich zum Teil in sehr schlechtem Zustand befinden oder gar nicht auffindbar sind. Die von den Vereinten Nationen empfohlenen Standards für zivile Registrierungssysteme, nämlich die fortlaufende, verpflichtende, permanente und universelle Erfassung von Personenstandsdaten, sind nicht erfüllt. Die fehlende Digitalisierung und andere Faktoren verhindern, dass das Personenstandswesens seine statistische Funktion erfüllen kann. Das Dezentralisierungsministerium, die nationale Personenstandsbehörde und ausgewählte Kommunen sind noch nicht in der Lage, die Umsetzung eines inklusiven und rechenschaftspflichtigen Systems für Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik zu gewährleisten (Kernproblem). Das Handlungsfeld 1 berät die Partnerinstitution BUNEC (Bureau National Etat Civil, Nationale Behörde für das Personenstandswesen), bei die Organisationsentwicklung im Allgemeinen. Vor allem auf der lokale Ebene fehlt es dem BUNEC und weiteren Akteuren im Personenstandswesen an Kern-Kapazitäten, sowie Organisation und Zusammenarbeit, Kommunikation und Digitalisierung. Die Akteure sollen bei der Entwicklung, dem Aufbau und der partiellen Umsetzung eines strategischen Aus- und Weiterbildungssystem für das Personal im Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik unterstützt werden. Eine vertiefte Analyse der Bedürfnisse der verschiedenen Akteure ist Teil der Aufgabe.
Der Einsatz des Auftragnehmers ist für 27 Monate vorgesehen (Februar 2019 bis April 2021) und erfordert Kernkompetenzen von internationalen und nationalen Experten in Organisations- und Pädagogische Entwicklung (Curricula Development) und die Kern-Kompetenzen des Personenstandswesen und Statistik, im Kontext der Aufbau eines Weiterbildungssytem für alle betroffene Akteuren auf nationale und lokale Ebene.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fach- und Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Fachliche Erfahrung:
Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung;
Curricula-Entwicklung und Durchführung...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Fachliche Erfahrung:
Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung;
Curricula-Entwicklung und Durchführung von Kompetenzentwicklungsmaßnahmen, Organisationsentwicklung und Change Management,
Regionale Erfahrung im frankophonen Afrika, Erfahrung in der ODA finanzierten Entwicklungsarbeit;
Die Gewichtung der Erfahrung in den o.g. Bereichen ist der Anlage 7 „Schema für die Bewertung der Eignung von Consultingunternehmen“ zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“— Durchschnittlicher Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren i.H.v. mindestens 2 Mio EUR,
— Mindestens 8 Beschäftigte zum 31.12.2017.”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet „Verwaltungsreform,
— Mindestens 2 Referenzprojekte im frankophonen Afrika,
— Alle Referenzprojekte müssen ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet „Verwaltungsreform,
— Mindestens 2 Referenzprojekte im frankophonen Afrika,
— Alle Referenzprojekte müssen ein Mindestauftragsvolumen von 500 000 EUR besitzen und in der letzten 3 Jahren durchgeführt oder begonnen worden sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-04
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
“Die AG wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem Gesamtvorhaben bis 30.9.2020 beauftragt. Ein...”
Die AG wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem Gesamtvorhaben bis 30.9.2020 beauftragt. Ein Änderungsangebot mit Verlängerung des Gesamtvorhabens bis 30.4.2021 ist in Vorbereitung. Sollte der Obberauftraggeber (BMZ) den Änderungsauftrag nicht erteilen, so endet der vorliegende Auftrag am 30.9.2020. Die Laufzeit, gegebenenfalls der Leistungsinhalt und die Vergütung wären in diesem Falle anzupassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 170-386978 (2018-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 058 275 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Seit Juli 2018 unterstützt das neue Vorhaben „Programm Modernisierung des Personenstandswesen“ in Kamerun seine Partnerinstitutionen mit als Modulziel: Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Seit Juli 2018 unterstützt das neue Vorhaben „Programm Modernisierung des Personenstandswesen“ in Kamerun seine Partnerinstitutionen mit als Modulziel: Das Dezentralisierungsministerium, die nationale Personenstandsbehörde und ausgewählte Kommunen sind in der Lage, die Umsetzung eines inklusiven und rechenschaftspflichtige Systems für Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik zu gewährleisten. Das Vorhaben ist in Yaoundé und 2 weiteren Regionen tätig, wo es die Personenstandsbehörde und ausgewählte Gemeinden unterstützt. Auf landesweiter Ebene führt es Upscaling- und Weiterbildungsmaßnahmen durch. Das Vorhaben umfasst 3 Handlungsfelder:
1) Verbesserung der Kapazitäten von BUNEC;
2) Erarbeitung und Pilotierung von Reformmaßnahmen in Ausgewählte Gemeinden, und
3) Förderung der Zivilgesellschaft und Sensibilisierung der Bevölkerung. Wichtige Akteure für die lokale Dienstleistungserbringung im Personenstandswesen sind die kommunalen Verwaltungen, und die dazu gehörende Personenstandswesen-Zentren (Centres Etat civil). Bisher werden manuell Register geführt und Urkunden ausgegeben, die erhebliche qualitative Schwächen aufweisen, sich zum Teil in sehr schlechtem Zustand befinden oder gar nicht auffindbar sind. Die von den Vereinten Nationen empfohlenen Standards für zivile Registrierungssysteme, nämlich die fortlaufende, verpflichtende, permanente und universelle Erfassung von Personenstandsdaten, sind nicht erfüllt. Die fehlende Digitalisierung und andere Faktoren verhindern, dass das Personenstandswesens seine statistische Funktion erfüllen kann. Das Dezentralisierungsministerium, die nationale Personenstandsbehörde und ausgewählte Kommunen sind noch nicht in der Lage, die Umsetzung eines inklusiven und rechenschaftspflichtigen Systems für Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik zu gewährleisten (Kernproblem). Das Handlungsfeld 1 berät die Partnerinstitution BUNEC (Bureau National Etat Civil, Nationale Behörde für das Personenstandswesen), bei die Organisationsentwicklung im Allgemeinen. Vor allem auf der lokale Ebene fehlt es dem BUNEC und weiteren Akteuren im Personenstandswesen an Kern-Kapazitäten, sowie Organisation und Zusammenarbeit, Kommunikation und Digitalisierung. Die Akteure sollen bei der Entwicklung, dem Aufbau und der partiellen Umsetzung eines strategischen Aus- und Weiterbildungssystem für das Personal im Personenstandswesen und Bevölkerungsstatistik unterstützt werden. Eine vertiefte Analyse der Bedürfnisse der verschiedenen Akteure ist Teil der Aufgabe.
Der Einsatz des Auftragnehmers ist für 27 Monate vorgesehen (Februar 2019 bis April 2021) und erfordert Kernkompetenzen von internationalen und nationalen Experten in Organisations- und Pädagogische Entwicklung (Curricula Development) und die Kern-Kompetenzen des Personenstandswesen und Statistik, im Kontext der Aufbau eines Weiterbildungssytem für alle betroffene Akteuren auf nationale und lokale Ebene.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 170-386978
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 81224829
Titel:
“81224829-Unterstützung von BUNEC beim Aufbau eines Ausbildungssystems für das Personal im Personenstandswesen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ambero Consulting GmbH
Postort: Kronberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 058 275 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 033-075113 (2019-02-14)