II.1.4
Das TZ-Modul „Programm zur Förderung der produktiven Landwirtschaft“ im Niger baut auf einer langjährigen Förderung des Agrarsektors im Niger durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf. Im Fokus steht die Kleinbewässerungslandwirtschaft (KBWL) wegen ihrer Bedeutung als Instrument zur Erhöhung der Produktivität und der Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebssysteme gegenüber dem Klimawandel. Akteure der KBW im Niger sollen mittel- und langfristig in die Lage versetzt werden, die produktiven Ressourcen effizient und nachhaltig in Wert zu setzen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Output 3 „Die Aus- u. Fortbildung von landw. Beratern/innen ist hinsichtlich Trägerstrukturen und Innovationsgrad verbessert“, einen Teil des Output 1 „Die Agentur zur Förderung der landw. Beratung in Tillabéri hat 20 Dienstleisterverträge für die Landwirtschaftsberatung in der KBW abgeschlossen“ sowie den Aufbau eines KZF-Pools.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“81232873-Unterstützung des Programms „Förderung der produktiven Landwirtschaft“ im Niger
81232873”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft📦
Kurze Beschreibung:
“II.1.4
Das TZ-Modul „Programm zur Förderung der produktiven Landwirtschaft“ im Niger baut auf einer langjährigen Förderung des Agrarsektors im Niger durch...”
Kurze Beschreibung
II.1.4
Das TZ-Modul „Programm zur Förderung der produktiven Landwirtschaft“ im Niger baut auf einer langjährigen Förderung des Agrarsektors im Niger durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf. Im Fokus steht die Kleinbewässerungslandwirtschaft (KBWL) wegen ihrer Bedeutung als Instrument zur Erhöhung der Produktivität und der Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebssysteme gegenüber dem Klimawandel. Akteure der KBW im Niger sollen mittel- und langfristig in die Lage versetzt werden, die produktiven Ressourcen effizient und nachhaltig in Wert zu setzen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Output 3 „Die Aus- u. Fortbildung von landw. Beratern/innen ist hinsichtlich Trägerstrukturen und Innovationsgrad verbessert“, einen Teil des Output 1 „Die Agentur zur Förderung der landw. Beratung in Tillabéri hat 20 Dienstleisterverträge für die Landwirtschaftsberatung in der KBW abgeschlossen“ sowie den Aufbau eines KZF-Pools.
1️⃣
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Niger
Beschreibung der Beschaffung:
“II.2.4
Seit 2012 unterstützt das TZ-Modul „Programm zur Förderung der produktiven Landwirtschaft“ im Rahmen des Sektorschwer-punkt-Programms der deutschen...”
Beschreibung der Beschaffung
II.2.4
Seit 2012 unterstützt das TZ-Modul „Programm zur Förderung der produktiven Landwirtschaft“ im Rahmen des Sektorschwer-punkt-Programms der deutschen EZ in Niger den nachhaltigen Beitrag der Kleinbewässerungslandwirtschaft (KBWL) zu Wirtschaftswachstum und Ernährungssicherung. Das Modulziel lautet: „Die durch das Projekt in den Regionen Tillabéri, Tahoua und Agadez erreichte ländliche Bevölkerung hat das Potenzial der KBWL nachhaltig in Wert gesetzt“. Neben der Arbeit in den genannten Regionen trägt das Programm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung der KBWL auf nationaler Ebene bei. Die wesentlichen Outputs lauten:
1) Die Steuerung und Koordinierung im Sub-Sektor-Kleinbewässerung (KBW) sind verbessert;
2) Die Voraussetzungen für die ökologische und sozio-ökonomische Nachhaltigkeit der KBW in den Projektregionen sind verbessert;
3) Die Aus- und Fortbildung von landwirtschaftlichen Beratern/innen ist hinsichtlich Trägerstrukturen und Innovationsgrad verbessert;
4) Das Instrument (Dispositif) der landwirtschaftlichen Beratung für Produzenten/innen und Produzentenorganisationen zu einer leistungsfähigeren KBW ist verbessert.
Der Niger setzt große Hoffnung auf sein beträchtliches und bislang ausgeschöpftes Potential zur KBW. Die Entwicklung dieses Potentials ermöglicht die Erhöhung der Produktivität und eine verbesserte Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel. Auch das große Engagement der Bevölkerung in der KBW ist eine gute Basis für die Entwicklung des Subsektors. Die gewählte Strategie des Vorhabens integriert die nationalen Vorgaben und zielt darauf ab, die Kompetenzen und Kapazitäten der Partner und durchführender Akteure in der KBW bei der Umsetzung nationaler Strategien zu stärken, die entsprechenden Strukturen und Organisationen auf allen Ebenen zu entwickeln und die Netzwerkbildung relevanter Ministerien, zivilgesell-schaftlicher Akteure und internationaler Geber weiter zu stärken. Die verbesserte wirtschaftliche und soziale Teilhabe vulnerabler und benachteiligter Gruppen wird besonders berücksichtigt.
Wichtige Akteure in den unterschiedlichen Themenbereichen sind das permanente Sekretariat der nationalen KBW-Strategie, die neue Agentur zur Umsetzung des nationalen Beratungssystems, die Bodenrechtsbehörde, Aus- u. Fortbildungsinstitute für landwirtschaftliche Berufe, Bauern-organisationen und ihre Dachverbände, die Landwirtschaftskammern mit ihrem Dachverband sowie die nachgeordneten Behörden des Landwirtschaftsministeriums.
Die Umsetzung des Programms erfolgt im Rahmen der mit dem politisch verantwortlichen Träger vertraglich vereinbarten Durchführungsvereinbarung mittels Arbeitsabkommen mit weiteren institutionellen Partnern.
Im Rahmen der hier geplanten Vergabe steht die Aus- und Fortbildung landwirtschaftlicher Berater/innen unter Berücksichtigung von diversifizierten Trägern und Innovationen im Vordergrund. Neben der verbesserten fachlichen Qualifikation der Berater soll die Nutzung moderner Informationstechnologien und angepasster IT-Lösungen zu einer verbesserten Effizienz der Beratungsleistungen beitragen. Weiterhin werden die Akteure der KBW unterstützt, Erfahrungswissen aus laufenden und innovativen Aktivitäten in der KBWL in Niger zusam-menzutragen, zu analysieren, anzupassen und in bestehende oder neu zu erstellende Fortbildungscurricula zu integrieren. Der Aufbau der nationalen Beratungsagentur wird unterstützt und diversifizierte landwirtschaftliche Aus- und Fortbildungsinstitutionen werden als Dienstleister in ihren Kompetenzen und Kapazitäten für die Aus- und Fortbildung gestärkt und eingesetzt.
Der Einsatz des Auftragnehmers ist für 34 Monate vorgesehen (März 2019 bis Dezember 2021) und erfordert Kernkompetenzen von internationalen und nationalen Experten in landwirtschaftlicher Beratung, Organisations- und pädagogischer Entwicklung (Curricula Development).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“II.2.7
1) Aufstockung der Leistungen infolge einer mögl. durch weitere Geber kofinanzierten Ausweitung des Grundprojektes; 2) Verlängerung der Einsatzzeit...”
Beschreibung der Verlängerungen
II.2.7
1) Aufstockung der Leistungen infolge einer mögl. durch weitere Geber kofinanzierten Ausweitung des Grundprojektes; 2) Verlängerung der Einsatzzeit aufgrund einer mögl. Laufzeitverlängerung des Grundprojektes durch den Oberauftraggeber; 3) Fortführung des Maßnahmenfeldes in ähnlichem Volumen aufgrund einer mögl. Beauftragung einer Folgemaßnahme zum Grundprojekt durch den Oberauftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder Aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder Aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.
1) Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands;
2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.
1) Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften;
4) Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren: 6 Millionen EUR;
2) Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren: 6 Millionen EUR;
2) Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: 20 Personen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3
1) Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet „Aus- und Fortbildung für landwirtschaftliche Beratung“ und mindestens 5 Referenzprojekte in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3
1) Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet „Aus- und Fortbildung für landwirtschaftliche Beratung“ und mindestens 5 Referenzprojekte in der Region Westliches Afrika in den letzten 3 Jahren;
2) Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: 1 Million EUR.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-07
08:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YYDR” Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 212-485765 (2018-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: http://www.giz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 379 502 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“II.2.4
Seit 2012 unterstützt das TZ-Modul „Programm zur Förderung der produktiven Landwirtschaft“ im Rahmen des Sektorschwerpunkt-Programms der deutschen EZ...”
Beschreibung der Beschaffung
II.2.4
Seit 2012 unterstützt das TZ-Modul „Programm zur Förderung der produktiven Landwirtschaft“ im Rahmen des Sektorschwerpunkt-Programms der deutschen EZ in Niger den nachhaltigen Beitrag der Kleinbewässerungslandwirtschaft (KBWL) zu Wirtschaftswachstum und Ernährungssicherung. Das Modulziel lautet: „Die durch das Projekt in den Regionen Tillabéri, Tahoua und Agadez erreichte ländliche Bevölkerung hat das Potenzial der KBWL nachhaltig in Wert gesetzt“. Neben der Arbeit in den genannten Regionen trägt das Programm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung der KBWL auf nationaler Ebene bei. Die wesentlichen Outputs lauten:
1) Die Steuerung und Koordinierung im Sub-Sektor-Kleinbewässerung (KBW) sind verbessert;
2) Die Voraussetzungen für die ökologische und sozioökonomische Nachhaltigkeit der KBW in den Projektregionen sind ver-bessert;
3) Die Aus- und Fortbildung von landwirtschaftlichen Beratern/innen ist hinsichtlich Trägerstrukturen und Innovationsgrad verbessert;
4) Das Instrument (Dispositif) der landwirtschaftlichen Beratung für Produzenten/innen und Produzentenorganisationen zu einer leistungsfähigeren KBW ist verbessert.
Der Niger setzt große Hoffnung auf sein beträchtliches und bislang ausgeschöpftes Potential zur KBW. Die Entwicklung dieses Potentials ermöglicht die Erhöhung der Produktivität und eine verbesserte Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel. Auch das große Engagement der Bevölkerung in der KBW ist eine gute Basis für die Entwicklung des Subsektors. Die gewählte Strategie des Vorhabens integriert die nationalen Vorgaben und zielt darauf ab, die Kompetenzen und Kapazitäten der Partner und durchführender Akteure in der KBW bei der Umsetzung nationaler Strategien zu stärken, die entsprechenden Strukturen und Organisationen auf allen Ebenen zu entwickeln und die Netzwerkbildung relevanter Ministerien, zivilgesellschaftlicher Akteure und internationaler Geber weiter zu stärken. Die verbesserte wirtschaftliche und soziale Teilhabe vulnerabler und benachteiligter Gruppen wird besonders berücksichtigt.
Wichtige Akteure in den unterschiedlichen Themenbereichen sind das permanente Sekretariat der nationalen KBW-Strategie, die neue Agentur zur Umsetzung des nationalen Beratungssystems, die Bodenrechtsbehörde, Aus- u. Fortbildungsinstitute für landwirtschaftliche Berufe, Bauernorganisationen und ihre Dachverbände, die Landwirtschaftskammern mit ihrem Dachverband sowie die nachgeordneten Behörden des Landwirtschaftsministeriums.
Die Umsetzung des Programms erfolgt im Rahmen der mit dem politisch verantwortlichen Träger vertraglich vereinbarten Durchführungsvereinbarung mittels Arbeitsabkommen mit weiteren institutionellen Partnern.
Im Rahmen der hier geplanten Vergabe steht die Aus- und Fortbildung landwirtschaftlicher Berater/innen unter Berücksichtigung von diversifizierten Trägern und Innovationen im Vordergrund. Neben der verbesserten fachlichen Qualifikation der Berater soll die Nutzung moderner Informationstechnologien und angepasster IT-Lösungen zu einer verbesserten Effizienz der Beratungsleistungen beitragen. Weiterhin werden die Akteure der KBW unterstützt, Erfahrungswissen aus laufenden und innovativen Aktivitäten in der KBWL in Niger zusammenzutragen, zu analysieren, anzupassen und in bestehende oder neu zu erstellende Fortbildungscurricula zu integrieren. Der Aufbau der nationalen Beratungsagentur wird unterstützt und diversifizierte landwirtschaftliche Aus- und Fortbildungsinstitutionen werden als Dienstleister in ihren Kompetenzen und Kapazitäten für die Aus- und Fortbildung gestärkt und eingesetzt.
Der Einsatz des Auftragnehmers ist für 34 Monate vorgesehen (März 2019 bis Dezember 2021) und erfordert Kernkompetenzen von internationalen und nationalen Experten in landwirtschaftlicher Beratung, Organisations- und pädagogischer Entwicklung (Curricula Development).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachl. Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 212-485765
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe ECO Consult Sepp & Busacker Partnerschaft
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ECO Consult Sepp & Busacker Partnerschaft
Postanschrift: Hersfelder Straße 17
Postort: Oberaula
Postleitzahl: 36280
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schwalm-Eder-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: AFC Agriculture & Finance Consultants GmbH
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: IRAM Institut de recherches et d'applications des méthodes de développement
Postort: Paris
Postleitzahl: 75013
Land: Frankreich 🇫🇷
Region: Paris 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 379 502 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YYEK
Körper überprüfen
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 041-093502 (2019-02-22)