Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbaubereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km. Der hier betrachtete Streckenabschnitt im Zuge der A 45 liegt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz. Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 9j6-A45 TB Bechlingen/Bornbach
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbaubereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km.
Der hier betrachtete Streckenabschnitt im Zuge der A 45 liegt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbaubereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km.
Der hier betrachtete Streckenabschnitt im Zuge der A 45 liegt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „071/2018_Teilnahmewettbewerb A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach + 6-streifiger Ausbau“ zu versehen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „071/2018_Teilnahmewettbewerb A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach + 6-streifiger Ausbau“ zu versehen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbaubereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km.
Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbaubereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km.
Der hier betrachtete Streckenabschnitt im Zuge der A 45 liegt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Objektplanung Verkehrsanlagen (Hauptstrecke incl. Nebennetz und Baustraßen),
Beginn Ausführungsplanung Verkehrsanlagen, Regenrückhaltebecken / Prüfung und Aktualisierung vorhandener Planunterlagen,
7 Kalendertage nach Zuschlagserteilung,
Späteste Zuschlagserteilung: 31.7.2018.
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn.
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3 000 000 € für Personenschäden und
— 3 000 000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
— Planung Verkehrsanlage sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt, das in den letzten 3 Jahre erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt, das in den letzten 3 Jahre erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
— Tariftreue
Der Bewerber sowie die Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium (§46 (3) Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums wird der Aufgabenbereich Planung Verkehrsanalge berücksichtigt.
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.).
Und insbesondere auf,
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Kriterium (§ 46 (3) Nr. 1 VgV): 100 % entfallen auf den Aufgabenbereich Planung Verkehrsanalge.
Beschleunigtes Verfahren:
Die im Streckenabschnitt befindlichen Talbrücken besitzen eine Restnutzungsdauer.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement -Wiesbaden- Dez. BA 2.00.3 Fr. Pöpperl
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=269-12277🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement Wiesbaden
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Kontaktperson: Dezernat BA 2 (Frau Laura Pöpperl)
Land: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: +49 611/3663421📞
E-Mail: yvonne.pianna@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611/3663435 📠
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß §56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „071/2018_Teilnahmewettbewerb A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach + 6-streifiger Ausbau“ zu versehen.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „071/2018_Teilnahmewettbewerb A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach + 6-streifiger Ausbau“ zu versehen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2018/S 044-096167 (2018-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbau-bereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km.
Der hier betrachtete Streckenabschnitt im Zuge der A 45 liegt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbau-bereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km.
Der hier betrachtete Streckenabschnitt im Zuge der A 45 liegt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Gesamtwert des Auftrags: 212799.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß § 56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „071/2018_Teilnahmewettbewerb A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach + 6-streifiger Ausbau“ zu versehen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß § 56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „071/2018_Teilnahmewettbewerb A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach + 6-streifiger Ausbau“ zu versehen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbau-bereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km.
Die Baumaßnahme befindet sich, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten A 45 von Dortmund nach Hanau, innerhalb der Gemarkungen der Stadt Aßlar, der Stadtteile Bechlingen und Werdorf im Lahn-Dill-Kreis. Geplant ist der Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach im Verlauf der Bundesautobahn 45 (A 45) unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A45. Der Ausbau-bereich erstreckt sich von Betriebskilometer (Betr.-km) 158,750 bis 161,563 mit einer Länge von insgesamt 2,813 km.
Beginn Ausführungsplanung Verkehrsanlagen, Regenrückhaltebecken/Prüfung und Aktualiserung vorhandener Planunterlagen,
7 Kalendertage nach Zuschlagserteilung.
Späteste Zuschlagserteilung
31.7.2018.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-02 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement – Wiesbaden – Dez. BA 2.00.3 Fr. Pöpperl
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass er im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes gemäß § 56 (2) VgV keine Unterlagen nachfordern wird.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „071/2018_Teilnahmewettbewerb A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach + 6-streifiger Ausbau“ zu versehen.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift/Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „071/2018_Teilnahmewettbewerb A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bechlingen und Bornbach + 6-streifiger Ausbau“ zu versehen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.