Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (29,623 km) und UF DB/Aartalbahn (29,833 km ) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen. Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-16.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 9j6-A66 Salzbachtalbrücke
Kurze Beschreibung:
Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (29,623 km) und UF DB/Aartalbahn (29,833 km ) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (29,623 km) und UF DB/Aartalbahn (29,833 km ) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „106/2018_A 66 Salzbachtalbrücke Überbau Nord“ zu versehen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verrfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „106/2018_A 66 Salzbachtalbrücke Überbau Nord“ zu versehen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verrfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (29,623 km) und UF DB/Aartalbahn (29,833 km ) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen.
Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (29,623 km) und UF DB/Aartalbahn (29,833 km ) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Aufstellung eines Messprogrammes, Alarmplanes, Überwachungskonzeptes und Kontrollmessungen für den verstärken Nördlichen Überbau bzw. Abbruch für die Salzbachtalbrücke, einschließlich Erstellung der dazugehörigen Mess-Prüfberichte. Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen.
Aufstellung eines Messprogrammes, Alarmplanes, Überwachungskonzeptes und Kontrollmessungen für den verstärken Nördlichen Überbau bzw. Abbruch für die Salzbachtalbrücke, einschließlich Erstellung der dazugehörigen Mess-Prüfberichte. Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen.
Leistungszeitraum, Fristen:
Beginn der Leistung: vsl. 30.9.2018
Anbringen der Messmarken/Reflektoren/Prismen: 10/2018
Durchführung der Nullmessung (vor Verkehrsumlegung): 11/2018
Kontrollmessungen: 11/2018-11/2021 (nach Umlegung des Verkehrs)
Lieferung des Alarmplanes: 15.11.2018
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Dauer: 38 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder;
10) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn:
1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder;
1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder;
2) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 45 (4) Nr. 2. VgV: Berufshaftpflichtversicherung.
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden.
Und.
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 45 (2) VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
§ 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die nachfolgend aufgeführten Punkte müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter mindestens erbracht worden sein:
Die folgenden Aufgabenstellungen / Leistungen müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 2-mal erbracht worden sein:
— Aufstellung eines Messprogrammes für ein Brückenbauwerk mit einer Länge >= 75 m,
— Aufstellung eines Überwachungskonzeptes für ein Brückenbauwerk mit einer Länge >= 75 m.
Die folgenden Aufgabenstellungen / Leistungen müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 1-mal erbracht worden sein:
— Durchführung von Kontrollmessungen einer Bestandsbrücke (Schiene/Straße) aus dem übergeordneten Netz,
— In Deutschland sind hierunter die Straßenkategorien Bundesstraße oder Bundesautobahn zu verstehen,
— Dauerüberwachung einer Brücke >= 9 Monaten,
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind in den Vergabeunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Vergabeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind in den Vergabeunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Die nachfolgend aufgeführten Punkte müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter mindestens erbracht worden sein:
Die folgenden Aufgabenstellungen / Leistungen müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 2-mal erbracht worden sein:
— Aufstellung eines Messprogrammes für ein Brückenbauwerk mit einer Länge >= 75 m,
— Aufstellung eines Überwachungskonzeptes für ein Brückenbauwerk mit einer Länge >= 75 m.
Die folgenden Aufgabenstellungen / Leistungen müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 1-mal erbracht worden sein:
— Durchführung von Kontrollmessungen einer Bestandsbrücke (Schiene/Straße) aus dem übergeordneten Netz,
— In Deutschland sind hierunter die Straßenkategorien Bundesstraße oder Bundesautobahn zu verstehen,
— Dauerüberwachung einer Brücke >= 9 Monaten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für:
— Tariftreue.
Der Bieter sowie die Unterauftragnemer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für die Angebotsabgabe sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „106/2018_A 66 Salzbachtalbrücke Überbau Nord“ zu versehen.
Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „106/2018_A 66 Salzbachtalbrücke Überbau Nord“ zu versehen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verrfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verrfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebotsunterlagen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2018/S 094-212905 (2018-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (km 29,623) und UF DB/Aartalbahn (km 29,833) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (km 29,623) und UF DB/Aartalbahn (km 29,833) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (km 29,623) und UF DB/Aartalbahn (km 29,833) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen.
Die im Zuge des Rhein-Main-Schnellweges (BAB A 66) zwischen den Anschlussstellen Wiesbaden- Biebrich und Wiesbaden-Mainzer Straße gelegenen Bauwerke (UF Ast A 66 Salzbachtalbrücke“ (km 29,623) und UF DB/Aartalbahn (km 29,833) sollen im Rahmen einer Gesamtbaumaßnahme abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für das Bestandsbauwerk Überbau Nord Salzbachtalbrücke ist die Aufstellung eines Messprogrammes sowie eines Alarmplanes und Durchführung von Kontrollmessungen und Festlegung von verkehrlichen Nutzungseinschränkungen bzw. weitergehenden Sicherheitsmaßnahmen auszuarbeiten. Unabhängig von den Kontrollmessungen hat der Auftragnehmer für die Bewegungsbeobachtung im Rahmen des Bauvertrages ein Messprogramm gem. ZTV-Ing auszustellen und eigene Messungen durchzuführen.
Beginn der Leistung: vsl. 30.9.2018.
Anbringen der Messmarken/Reflektoren/Prismen: 10/2018.
Durchführung der Nullmessung (vor Verkehrsumlegung): 11/2018.
Kontrollmessungen: 11/2018-11/2021 (nach Umlegung des Verkehrs).
Lieferung des Alarmplanes: 15.11.2018.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen und Verkehrsmanagement
Quelle: OJS 2018/S 107-243750 (2018-06-06)