— Baubegleitende Betreuung, — Ersatzneubau des Zentralbauwerkes im AK Hilden, — Oben BAB A3; untern BAB A46, — Neubau in 2 Teilabschnitte, — Baubegleitende Betreuung der Baustelle, — Insbesondere in den Bereichen der Abrechnung, Nachtragssachbearbeitung und unterstützende Fertigungsüberwachung vor Ort, — Regelmäßiger Transport von Baustoffproben zum Prüfcenter Münster mit eigenen Fahrzeugen, — Die Bauarbeiten werden überwiegend im Zweischichtbetrieb abgewickelt, — Dabei ist die Schichtbesetzung wechselnd in Abstimmung mit dem AG zu tätigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 05_48-0822_48-18-5074
Kurze Beschreibung:
— Baubegleitende Betreuung,
— Ersatzneubau des Zentralbauwerkes im AK Hilden,
— Oben BAB A3; untern BAB A46,
— Neubau in 2 Teilabschnitte,
— Baubegleitende Betreuung der Baustelle,
— Insbesondere in den Bereichen der Abrechnung, Nachtragssachbearbeitung und unterstützende Fertigungsüberwachung vor Ort,
— Regelmäßiger Transport von Baustoffproben zum Prüfcenter Münster mit eigenen Fahrzeugen,
— Die Bauarbeiten werden überwiegend im Zweischichtbetrieb abgewickelt,
— Dabei ist die Schichtbesetzung wechselnd in Abstimmung mit dem AG zu tätigen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-569935
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 170-386830
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVY826
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Baubegleitende Betreuung,
— Ersatzneubau des Zentralbauwerkes im AK Hilden,
— Oben BAB A3; untern BAB A46,
— Neubau in 2 Teilabschnitte,
— Baubegleitende Betreuung der Baustelle,
— Insbesondere in den Bereichen der Abrechnung, Nachtragssachbearbeitung und unterstützende Fertigungsüberwachung vor Ort,
— Regelmäßiger Transport von Baustoffproben zum Prüfcenter Münster mit eigenen Fahrzeugen,
— Die Bauarbeiten werden überwiegend im Zweischichtbetrieb abgewickelt,
— Dabei ist die Schichtbesetzung wechselnd in Abstimmung mit dem AG zu tätigen.
— Unterstützung bei der örtlichen Fertigungsüberwachung, Nachtragsbearbeitung und Abrechnung der Maßnahme,
— Errichtung von 2 VFT-Bauwerken im Autobahnkreuz Hilden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Autobahnkreuz Hilden A3/A46
40721 Hilden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten zur Einhaltung der Auflagen:
— Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
— Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die in der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU – Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU – Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
— und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §75 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird:
— Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder, einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften,
— Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder, einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften,
— Zahlungsbedingungen,
— Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt,
— Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 3 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt,
— Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 3 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt,
— Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landesbetrieb Straßenbau NRW Betriebsitz Gelsenkirchen
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45888
Telefon: +49 2093808-0📞
E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de📧
Fax: +49 2093808-380 📠
Internetadresse: www.strassen.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regionalniederlassung Niederrhein
Postanschrift: Breitenbachstr. 90
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41065
Telefon: +49 21614090📞
E-Mail: rnl-nr-vergabeservice@strassen.nrw.de📧
Fax: +49 2161409155 📠
Quelle: OJS 2018/S 247-569935 (2018-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baubegleitende Betreuung
Ersatzneubau des Zentralbauwerkes im AK Hilden
Oben BAB A3; untern BAB A46
Neubau in zwei Teilabschnitte.
Baubegleitende Betreuung der Baustelle.
Insbesondere in den Bereichen der Abrechnung, Nachtragssachbearbeitung und unterstützende Fertigungsüberwachung vor Ort.
Regelmäßiger Transport von Baustoffproben zum Prüfcenter Münster mit eigenen Fahrzeugen.
Die Bauarbeiten werden überwiegend im Zweischichtbetrieb abgewickelt.
Dabei ist die Schichtbesetzung wechselnd in Abstimmung mit dem AG zu tätigen.