Beschreibung der Beschaffung
Los 2 – „bauzeitliche Verkehrssicherung“
Die Maßnahmen der Verkehrsführung und Verkehrssicherung werden durch den AN Los 2 Verkehrsführung/Verkehrssicherung (A3) ausgeführt. Der AG gibt mit den Plänen der bauzeitlichen Verkehrsführung die wesentlichen Rahmenbedingungen und Abläufe der bauzeitlichen Verkehrsführung vor. Auf der Grundlage der Verkehrsführungspläne sind durch den AN detaillierte Planungen und Unterlagen zu allen erforderlichen bauzeitlichen Verkehrsführungen einschließlich erforderlicher Zwischenzustände zu entwickeln. Die Details der Verkehrsregelung sind vom AN über die BOL/BÜ des AG der Straßenbaubehörde/Verkehrsbehörde zur Einholung der verkehrsbehördlichen Anordnung vorzulegen. Der AN hat die Unterlagen phasenweise einzureichen. Die Unterlagen sind 14 KT vor Beginn der Einrichtung der jeweiligen Bauphaseeinzureichen (inkl. aller Prüfzeugnisse/BAST Zulassungen, wie Markierung und Schutzeinrichtungen). Vom Auftraggeber wurden über die Verkehrsregelungen bereits Vorverhandlungen mit dem Straßenverkehrsämtern der Städte Sankt Augustin und Siegburg geführt. Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die Einzelheiten der Verkehrsregelung mit der Regionalniederlassung Rhein-Berg und dem zuständigen Straßenverkehrsämtern abzustimmen. Die Absperrung und Beschilderung der Baustelle ist entsprechend den Auflagen der Verkehrsbehörde RNL Rhein-Berg und den Angaben der beiliegenden Verkehrszeichenpläne zu planen und auszuführen. Vorhandene Fahrbahnmarkierungen müssen der neuen Verkehrsführung angepasst werden. Nach Änderung der Erneuerung darf die alte Markierung nicht mehr sichtbar sein, wenn dadurch Zweifel entstehen können. Die Beschilderung hat fortlaufend mit der Baumaßnahme zu erfolgen. Die Aufstellung der Schilder ist dem Straßenverkehrsamt gemäß § 45 StVO anzuzeigen.
Transportable Schutzeinrichtungen:
Aufgrund der erforderlichen Fahrstreifenbreiten von 2,60 m für den Überholfahrstreifen und der zur Verfügung stehenden Gesamtfahrbahnbreiten ist für die Trennung der Gegenverkehre
Eine transportable Schutzeinrichtung mit einer maximalen Breite von 30 cm vorzusehen (T3). Aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehres darf der Aufbau und Abbau dieser transportablen Schutzeinrichtungen nur nachts zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr erfolgen. Zusätzlich zur Aufstellung der transportablen Schutzeinrichtungen zur Trennung der entgegengesetzten Verkehrsströme in der 4+2 Verkehrsführung werden Schutzwände verschiedener Aufhaltestufe, im Bereich der Brücken- Baugruben mit Sicht- und Spritzschutz, in folgenden Bereichen aufgestellt:
— ln Überleitungsbereichen in Fahrtrichtung rechts (T3.W2),
— In Rückleitungsbereichen in Fahrtrichtung links (H1.W4),
— In Bereichen der Nothaltebuchten am Mittelstreifen (T3.W2),
— In Bereichen zwischen Arbeitsstelle und Verkehr (T3.W1),
— In Bereichen von Brückenbaustellen mit Absturzgefahr (H1.W4).
Die Auswahl der Wände ist so vorzusehen, dass auch der erforderliche kraftschlüssige Übergang zwischen den Systemen die max. zulässige Baubreite von 30 cm nicht überschreitet.
(Weiteres siehe Baubeschreibung)
Überschlägige Massenermittlung:
Los 2 – (bauzeitliche Verkehrssicherung)
— 108 000 m vorübergehende Markierung als Fahrstreifenbegrenzung,
— 28 000 m vorübergehende Markierung Schmalstrich als Leitlinie,
— 4 000 m vorübergehende Markierung Breitstrich als Leitlinie,
— 4 250 m vorübergehende Markierung Breitstrich als Fahrstreifenbegrenzung,
— 23 500 m Transportable Schutzeinrichtung T3 W1,
— 5 500 m Transportable Schutzeinrichtung T3 W1 bei gleichzeitiger H1 W4 Prüfung,
— 2 600 m Sicht und Spritzschutz Aufsatzelemente für TSE T3 W1/H1 W4,
— 19 350 m Transportable Schutzeinrichtung T3 W2,
— 260 m Transportable Schutzeinrichtung H1 W4,
— 27 Notöffnungselemente,
— Mobile Stauwarnanlage,
— 2- und 3- seitige LSA im Bereich der AS Lohmar aufstellen und programmieren.