Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Projektleiter:
— berufliche Befähigung,
— persönliche vergleichbare Referenzen (maximal drei) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung bei Brückenneubauprojekten, Leistungsphasen 1-6),
Die Planungsleistungen müssen zwischen dem 1.11.2012 und dem 31.10.2018 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
— Name des Projektleiters,
— Projektnummer,
— Projektbezeichnung,
— Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Kurze Beschreibung des Projektes,
— Projektzeitraum,
— Baukosten brutto,
— Umfang der erbrachten Leistungsphasen,
— Referenzbescheinigung des Auftraggebers,
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
Angaben zum Bewerber:
— Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung bei Brückenneubauprojekten, Leistungsphasen 1-6) unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (maximal drei).
Die Planungsleistungen der Referenzprojekte müssen zwischen dem 01.11.2012 und dem 31.10.2018 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
— Name des Bewerbers,
— Projektnummer,
— Projektbezeichnung,
— Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— kurze Beschreibung des Projektes,
— Projektzeitraum,
— Baukosten brutto,
— Umfang der erbrachten Leistungsphasen,
— Referenzbescheinigung des Auftraggebers,
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: berufliche Befähigung des Inhabers oder der Führungskräfte des Unternehmens
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität,
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.