Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen plant die Errichtung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Gebäude sollen in Modulbauweise errichtet werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Standort:
Grundstück – Salvador-Allende-Straße 89-91, Gemarkung Köpenick, Flur 453, Flurstück-Nr. 302, 12559 Berlin
Die Bauaufgabe besteht im Abbruch des vorhandenen mehrgeschossigen Bestandsgebäudes in Plattenbauweise inkl. Schadstoffdekontamination sowie Baumfällungen auf dem Grundstück zur Schaffung der Baufreiheit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch, Rückbau Bestandsgebäude – Salvador-Allende-Str.
H 95-18 Ha
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen plant die Errichtung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen plant die Errichtung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge im gesamten Berliner Stadtgebiet. Die Gebäude sollen in Modulbauweise errichtet werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Standort:
Grundstück – Salvador-Allende-Straße 89-91, Gemarkung Köpenick, Flur 453, Flurstück-Nr. 302, 12559 Berlin
Die Bauaufgabe besteht im Abbruch des vorhandenen mehrgeschossigen Bestandsgebäudes in Plattenbauweise inkl. Schadstoffdekontamination sowie Baumfällungen auf dem Grundstück zur Schaffung der Baufreiheit.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salvador-Allende-Straße 89-91
12559 Berlin-Köpenick
Beschreibung der Beschaffung:
“— Abbruch des vorhandenen mehrgeschossigen Bestandsgebäudes in Plattenbauweise inkl. Schadstoffdekontamination (KMF, Asbesthaltige Abfälle) in 3...”
Beschreibung der Beschaffung
— Abbruch des vorhandenen mehrgeschossigen Bestandsgebäudes in Plattenbauweise inkl. Schadstoffdekontamination (KMF, Asbesthaltige Abfälle) in 3 Stufen:
Stufe 1 – Ausbau aller Installationen und Einbauten sowie Boden- und Wandbeläge (Linoleum/PVC-Beläge und Fliesen)
Stufe 2 – Abbruch aller nichttragenden Wände, Unter-Decken, Trennelementen und Verkleidungen einschl. aller Schadstoffausbauten
Stufe 3 – konstruktiver Abbruch
Ein Abbruchkonzept ist durch den Bieter zu erstellen.
— Rodung von Sträuchern,
— Fällung von 67 Bäumen, Rodung + Fräsen der Stubben,
— Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-07 📅
Datum des Endes: 2019-04-10 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
— die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
— die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1) Referenzen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1) Referenzen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind folgende Angaben zu machen: Projektbezeichnung, Leistungszeitraum, Abbruchkosten brutto, Gebäudeart. Zur Überprüfung der Referenzen ist ein Ansprechpartner des Referenz-Auftraggebers inkl. Angabe von Kontaktdaten zu benennen. Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Datum der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens abgeschlossen worden sein. Für die Angaben ist die Anlage „SAS_Referenzen_Abbruchkonzept_Bieterangabe_x“ zu verwenden,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2)
III.1.3.3) Sach- und Fachkundenachweise:
Durch den Bieter sind mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
Der Bauleiter und/oder sein Stellvertreter hat über ausreichend Kenntnisse und einen Fachkundenachweis nach BGR 128 zu verfügen.
Der Bauleiter und/oder sein Stellvertreter haben über einen Fachkundenachweis nach TRGS 519 zu verfügen.
III.1.3.4) Abbruchkonzept:
Durch den Bieter ist das geplante Abbruchkonzept, die hierfür einzusetzenden Maschinen und das Sicherungskonzept für die Abbrucharbeiten stichpunktartig zu beschreiben und mit dem Angebot abzugeben. Die Anlage „180828_SAS_statisch_konstruktive_Abbruchangaben“ ist bei der Erstellung des Abbruchkonzeptes zu berücksichtigen. Für die Angaben ist die Anlage „SAS_Referenzen_Abbruchkonzept_Bieterangabe_x“ zu verwenden. Entspricht das Abbruchkonzept des Bieters nicht den statischen Vorgaben, führt dies zum sofortigen Ausschluss des Angebotes!
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu III.1.3.1): Es sind mind. 3 Referenzen für vergleichbare Abbrucharbeiten von mehretagigen Fertigteil- bzw. Plattenbauten (z.B. WBS 70) anzugeben. Werden...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu III.1.3.1): Es sind mind. 3 Referenzen für vergleichbare Abbrucharbeiten von mehretagigen Fertigteil- bzw. Plattenbauten (z.B. WBS 70) anzugeben. Werden die Mindestanforderungen an die Referenzen durch den Bieter nicht erfüllt, führt das zum sofortigen Ausschluss des Angebotes!
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-20
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-20
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig (keine öffentliche Verlesung).”
“VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/Averlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen...”
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/Averlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidationbefindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
Siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Achtung:
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A
Endet am 12.11.2018, 9.00 Uhr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).