Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“1.4) Kurze Beschreibung: Hauptfeuerwache Freiburg, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg, Umbau und Sanierung Gebäude B, Abbruch- und Rohbauarbeiten
2018000395”
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Titel: Abbruch- und Rohbauarbeiten, Hauptfeuerwache.
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonrohbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maurerarbeiten📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Hauptfeuerwache Freiburg, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg, Umbau und Sanierung Gebäude B, Abbruch- und Rohbauarbeiten:
— Erdebenertüchtigung: Einbau von...”
Beschreibung der Beschaffung
Hauptfeuerwache Freiburg, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg, Umbau und Sanierung Gebäude B, Abbruch- und Rohbauarbeiten:
— Erdebenertüchtigung: Einbau von Stahlkonstruktionen (Profilstahl HEB 160 – HEB 300; Zugstangen StabstahlM 16 – M 30) ca. 5 t,
— Abbruch Fesnter und Türen,
— Abbruch Mauerwerkswände: ca. 30 m; Abbruch Betonwände: ca. 5 m,
— Abbruch Estrich einschl. Belag; Abbruch Betondecken: ca. 11 m,
— Einbau Betondecken ca. 15 m, Einbau Fahrstuhlschacht über 3 Etagen ca. 27 m, EinbauMauerwerkswände ca. 300 m.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-07-02 📅
Datum des Endes: 2018-09-28 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-201610
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 500 015 056
Titel: Abbruch- und Rohbauarbeiten,
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Grafried Bauunternehmung GmbH
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 452512.76 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 248-611980 (2019-12-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hauptfeuerwache Freiburg, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg, Umbau und Sanierung Gebäude B, Abbruch-und Rohbauarbeiten
2018000395” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hauptfeuerwache Freiburg, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg, Umbau und Sanierung Gebäude B, Abbruch-und Rohbauarbeiten:
— Erdebenertüchtigung: Einbau von...”
Beschreibung der Beschaffung
Hauptfeuerwache Freiburg, Eschholzstraße 118, 79115 Freiburg, Umbau und Sanierung Gebäude B, Abbruch-und Rohbauarbeiten:
— Erdebenertüchtigung: Einbau von Stahlkonstruktionen (Profilstahl HEB 160 — HEB 300; Zugstangen Stabstahl M 16 — M 30) ca. 5 t;
— Abbruch Fesnter und Türen;
— Abbruch Mauerwerkswände: ca. 30 m; Abbruch Betonwände: ca. 5 m;
— Abbruch Estrich einschl. Belag; Abbruch Betondecken: ca. 11 m;
— Einbau Betondecken ca. 15 m, Einbau Fahrstuhlschacht über 3 Etagen ca. 27 m, EinbauMauerwerkswände ca. 300 m.
Auftragsvergabe
Titel: Abbruch- und Rohbauarbeiten
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 452512.76 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe oben
Postort: Siehe oben
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB — unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB — unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 045-105939 (2020-02-28)