Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Ingenieurleistungen umfassen die Bestandserfassung der benannten Bauwerke und Außenanlagen incl. der Zäune, die den Grundstücken zuzuordnen sind. Dabei sind tabellarische und erläuternde Aufstellungen zu den Abrissobjekten zu fertigen und mit Abschluss der Leistungen zu übergeben.
Insgesamt ist die Bestandserfassung an 8 Abbruchobjekten durchzuführen.
Es hat eine Auswertung der wesentlichen beim Abriss zu erwartenden Bauabfälle incl. der Ausweisung der zugehörigen Abfallschlüsselnummern gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zu erfolgen. Diese muss so aufgebaut sein, dass der Objektplaner in die Lage versetzt wird, vollständige Leistungspositionen für den Abriss der Objekte und der Entsorgung der Abfälle zu erstellen. Im Zuge dessen haben fachspezifische Bewertungen einzelner Laborbefunde zu erfolgen.
Es sind bei den Leistungen ca. 10 Kernbohrungen mit mind. 50 mm Durchmesser sowie einer angenommenen Länge bis 30 cm vorzusehen. Die Bohrkerne sind laboranalytisch zu deklarieren. Darauf aufbauend ist eine abfalltechnische Einstufung vorzunehmen. Neben den Bohrkernen sind des Weiteren manuelle Materialproben von den wesentlichen Bauabfällen wie z. B. Abbruchhölzern, Dachpappen/-schindeln und gegebenenfalls von den Materialien mit gefahrstoffverdacht wie z. B. Asbest bzw. KMF zu entnehmen. Es wird davon ausgegangen, dass eindeutig als asbesthaltige Produkte erkennbare Baustoffe wie Wellasbestzementplatten, AZ-Verkleidungen bzw. AZ-Rohre nicht beprobt und analysiert sondern gemäß visuellem Befund als Abfall erfasst und eingestuft werden.
Erstellung eines Entsorgungskonzeptes mit Zuordnung des Entsorgungsumfanges und Hauptmengenermittlung.
Gründungserkundungen:
Insgesamt ist die Durchführung von Schürfen an insgesamt 37 Gebäuden/ Schuppen vorgesehen. Ziel der Schürfe ist die Erkundung von Gründungssohlen an bestehenden Gebäuden. Die Schürfe sind bis auf Gründungssohle der bestehenden Gebäude durchzuführen.
An den Gebäuden, die auf dem Grundstück der Gebäude stehen an denen Schürfe durchgeführt werden sollen sind zusätzlich Angaben zu ggf. vorhandenen Kellern zu machen. Falls Keller vorhanden sind, ist die Tiefenlage der Kellersohlen einzumessen und anzugeben. Zudem sind bei diesen Gebäuden die Höhe der Fußböden des Erdgeschosses einzumessen und anzugeben.
Die Schürfe sind nach Erreichen der Gründungssohle und ausreichender Dokumentation fachgerecht und entsprechend des Urzustandes zu verschließen und die Flächen wiederherzustellen
Nacherkundung vorhandener Bauwerke:
Insgesamt sind an 18 Querschnitten die vorhandenen Bauwerke zu erkunden. Dazu sind je Querschnitt mindestens 3 Kernbohrungen im Bauwerk (1 x horizontal, 1 x vertikal, 1 x diagonal im Fundament) durchzuführen. Die diagonale Bohrung im Fundament ist von der Gewässersohle aus durchzuführen. Eine erforderliche Wasserhaltung sowie die Herstellung der Zugänglichkeit sowie der Bohrebene sind einzukalkulieren.
Die Erkundungen sind bis auf Gründungssohle der bestehenden Bauwerke durchzuführen. Mit den Erkundungen sind die Geometrie der Bauwerke, die Abmessungen der einzelnen Bauwerksteile (Fundament, Gründung, Wandschaft, Kappe, etc.) sowie die Materialien zu ermitteln. Die Ergebnisse sind in Zeichnungen und Skizzen zu erfassen und zu übergeben, so dass die Standsicherheit und Beurteilung der Bauwerke erfolgen kann.