Gegenstand der Ausschreibung für den AG ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw. Entsorgungsanlage, bezogen auf folgende Abfälle:
— Restabfall, einschließlich Sammlung von gebührenpflichtigen Beistellsäcken für Restabfall (Restabfallsäcke),
— Bioabfall (i. W. Bioabfallsäcke und auch einzelne Behälter),
— Grünabfall (Behälter und zweimal pro Jahr Strauchgutabfuhr als Bündelsammlung),
— kommunales Altpapier (einschließlich Altpapiersäcken),
— Sperrabfall sowie,
— Elektro- und Elektronikgroßgeräte (EAG).
Hinzu kommt, bezogen auf Rest- und Grünabfall sowie Altpapier und vereinzelnd Bioabfall, die Behältergestellung. Darüber hinaus sind vollständig kompostierbare Stärkesäcke für Bioabfall (Bioabfallsack) sowie Restabfall- und Altpapierbeistellsäcke zu liefern. Zudem ist eine telefonische Servicehotline für die Benutzer zu betreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Wettringen
Postanschrift: Kirchstraße 19
Postort: Wettringen
Postleitzahl: 48493
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 25577812📞
E-Mail: klaus.remki@wettringen.de📧
Fax: +49 25577845 📠
Region: Steinfurt🏙️
URL: http://www.wettringen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallabfuhr im Gebiet der Gemeinde Wettringen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung für den AG ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw....”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung für den AG ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw. Entsorgungsanlage, bezogen auf folgende Abfälle:
— Restabfall, einschließlich Sammlung von gebührenpflichtigen Beistellsäcken für Restabfall (Restabfallsäcke),
— Bioabfall (i. W. Bioabfallsäcke und auch einzelne Behälter),
— Grünabfall (Behälter und zweimal pro Jahr Strauchgutabfuhr als Bündelsammlung),
— kommunales Altpapier (einschließlich Altpapiersäcken),
— Sperrabfall sowie
— Elektro- und Elektronikgroßgeräte (EAG).
Hinzu kommt, bezogen auf Rest- und Grünabfall sowie Altpapier und vereinzelnd Bioabfall, die Behältergestellung. Darüber hinaus sind vollständig kompostierbare Stärkesäcke für Bioabfall (Bioabfallsack) sowie Restabfall- und Altpapierbeistellsäcke zu liefern. Zudem ist eine telefonische Servicehotline für die Benutzer zu betreiben.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9999999999999.99 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rest-, Bio-, Grün- und Sperrabfall sowie EAG
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Wettringen
Beschreibung der Beschaffung:
“— Behältergestellung und -abfuhr für die Abfälle Rest-, Bio- und Grünabfall inklusive Abfuhr der gebührenpflichtigen Restabfallbeistellsäcke sowie der...”
Beschreibung der Beschaffung
— Behältergestellung und -abfuhr für die Abfälle Rest-, Bio- und Grünabfall inklusive Abfuhr der gebührenpflichtigen Restabfallbeistellsäcke sowie der kompostierbaren Bioabfallsäcke
— Abfuhr von Strauchgut als Bündelsammlung
— Abfuhr auf Abruf für die Abfälle Sperrabfall und Elektro- und Elektronikgroßgeräte
— Einrichtung einer Servicehotline für die Benutzer
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Siehe Vergabeunterlagen
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragslaufzeit kann durch den AG zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Behältergestellung und -abfuhr für kommunales Altpapier (vgl. Definitionen Teil I der Vergabeunterlagen) inklusive Abfuhr der Altpapierbeistellsäcke
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Behältergestellung und -abfuhr für kommunales Altpapier (vgl. Definitionen Teil I der Vergabeunterlagen) inklusive Abfuhr der Altpapierbeistellsäcke
— Einrichtung einer Servicehotline für die Benutzer
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 089-199949
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Rest-, Bio-, Grün- und Sperrabfall sowie EAG
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reiling MS-Recycling GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hessenbusch 180
Postort: Münster
Postleitzahl: 48157
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9999999999999.99 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Altpapier
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9999999999999.99 💰
“Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des...”
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 134-306235 (2018-07-13)