Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw. Entsorgungsanlage, bezogen auf folgende Abfälle: — Restabfall (einschließlich Sammlung von gebührenpflichtigen Beistellsäcken), — Bioabfall, — Sperrabfall, — Elektro- und Elektronikgroßgeräte sowie. — Weihnachtsbäumen. Hinzu kommt, bezogen auf Restabfall und Bioabfall, die Behältergestellung und -bewirtschaftung sowie die Reinigung der Bioabfallgefäße und die Einrichtung eines Internet-Abfallkalenders.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw. Entsorgungsanlage, bezogen auf folgende Abfälle:
— Restabfall (einschließlich Sammlung von gebührenpflichtigen Beistellsäcken),
— Bioabfall,
— Sperrabfall,
— Elektro- und Elektronikgroßgeräte sowie.
— Weihnachtsbäumen.
Hinzu kommt, bezogen auf Restabfall und Bioabfall, die Behältergestellung und -bewirtschaftung sowie die Reinigung der Bioabfallgefäße und die Einrichtung eines Internet-Abfallkalenders.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw. Entsorgungsanlage, bezogen auf folgende Abfälle:
— Restabfall (einschließlich Sammlung von gebührenpflichtigen Beistellsäcken),
— Bioabfall,
— Sperrabfall,
— Elektro- und Elektronikgroßgeräte sowie.
— Weihnachtsbäumen.
Hinzu kommt, bezogen auf Restabfall und Bioabfall, die Behältergestellung und -bewirtschaftung sowie die Reinigung der Bioabfallgefäße und die Einrichtung eines Internet-Abfallkalenders.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-08 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 047-103461
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BI herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU;
2) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z.T. Formblätter enthalten sind:
— Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Ggf.: Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— verbindliches Logistikkonzept,
— bei Nachunternehmereinsatz ggf. Nachunternehmerliste (In der Nachunternehmerliste sind die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, durch den Bieter bereits mit Angebotsabgabe zu benennen),
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; vom Drittunternehmen: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärungen bzgl.: gemeinsame Haftung, Gesamtumsatz, Umsatz Sammlung/Transport von Abfällen, wesentl. Leistungen in den letzten 3 Jahren zu Sammlung/Transport von Abfällen mind. bezogen auf Behälterabfuhr und Abfuhr auf Abruf -jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet von mind. 40 000 Einwohnern-, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Nachunternehmereinsatz zusätzlich - soweit möglich und zumutbar - mit Angebotsabgabe oder spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle oder im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung: Angaben zum Nachunternehmer; vom Nachunternehmer: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärung bzgl.: Gesamtumsatz, Umsatz Sammlung/Transport von Abfällen, wesentl. Leistungen in den letzten 3 Jahren zu Sammlung/Transport von Abfällen mind. bezogen auf Behälterabfuhr und Abfuhr auf Abruf -jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet von mind. 40 000 Einwohnern-, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft.
4) Folgende Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU Formblätter enthalten sind, müssen erst nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des AG vorgelegt werden:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW und,
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW.
Im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung auf sein Angebot ist der betreffende Bieter verpflichtet, dem AG die gem. TVgG NRW erforderlichen Nachweise/Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Werktagen vorzulegen.
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BI herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU;
2) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z.T. Formblätter enthalten sind:
— Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Ggf.: Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— verbindliches Logistikkonzept,
— bei Nachunternehmereinsatz ggf. Nachunternehmerliste (In der Nachunternehmerliste sind die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, durch den Bieter bereits mit Angebotsabgabe zu benennen),
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; vom Drittunternehmen: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärungen bzgl.: gemeinsame Haftung, Gesamtumsatz, Umsatz Sammlung/Transport von Abfällen, wesentl. Leistungen in den letzten 3 Jahren zu Sammlung/Transport von Abfällen mind. bezogen auf Behälterabfuhr und Abfuhr auf Abruf -jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet von mind. 40 000 Einwohnern-, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Nachunternehmereinsatz zusätzlich - soweit möglich und zumutbar - mit Angebotsabgabe oder spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle oder im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung: Angaben zum Nachunternehmer; vom Nachunternehmer: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärung bzgl.: Gesamtumsatz, Umsatz Sammlung/Transport von Abfällen, wesentl. Leistungen in den letzten 3 Jahren zu Sammlung/Transport von Abfällen mind. bezogen auf Behälterabfuhr und Abfuhr auf Abruf -jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet von mind. 40 000 Einwohnern-, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft.
4) Folgende Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU Formblätter enthalten sind, müssen erst nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des AG vorgelegt werden:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW und,
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW.
Im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung auf sein Angebot ist der betreffende Bieter verpflichtet, dem AG die gem. TVgG NRW erforderlichen Nachweise/Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Werktagen vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw. Entsorgungsanlage, bezogen auf folgende Abfälle:
— Restabfall (einschließlich Sammlung von gebührenpflichtigen Beistellsäcken),
— Bioabfall,
— Sperrabfall,
— Elektro- und Elektronikgroßgeräte sowie.
— Weihnachtsbäumen.
Hinzu kommt, bezogen auf Restabfall und Bioabfall, die Behältergestellung und -bewirtschaftung sowie die Reinigung der Bioabfallgefäße und die Einrichtung eines Internet-Abfallkalenders.
Die wesentlichen Einzelleistungen sind:
— Behältergestellung, -bewirtschaftung, -änderungsdienst und -abfuhr für die Abfälle Restabfall und Bioabfall, einschließlich Abfuhr der gebührenpflichtigen Restabfallsäcke sowie die Reinigung der Bioabfallbehälter.
— Abfuhr auf Abruf für die Abfälle Sperrabfall (Möbel, Holz etc.) und Elektro- und Elektronikgroßgeräte (inkl. Altmetall).
— Abfuhr der Weihnachtsbäume.
— Einrichtung eines Internet-Abfallkalenders.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch den AG zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden (Verlängerungsoption).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Oeynhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister. Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
(a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
(b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
(c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.7),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2).
Mindeststandards:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
(a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
(a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat,
(b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
(c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.7),
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Sammlung und Transport von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf folgende Leistungen:
— Sammlung und Transport von Abfällen im Rahmen,
— der Behälterabfuhr, und,
— der Abfuhr auf Abruf.
Jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 40 000 Einwohnern.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf folgende Leistungen:
— Abfuhr auf Abruf.
Jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 40 000 Einwohnern und jeweils mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.3.).
Jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 40 000 Einwohnern und jeweils mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.3.).
Mindeststandards:
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist das Erbringen wesentlicher Leistungen in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf folgende Leistungen:
— Sammlung und Transport von Abfällen im Rahmen,
— der Behälterabfuhr, und,
— der Abfuhr auf Abruf.
Jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 40 000 Einwohnern.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf folgende Leistungen:
— Abfuhr auf Abruf.
Jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 40 000 Einwohnern und jeweils mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.3.).
Jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 40 000 Einwohnern und jeweils mit Angabe der Größe des Entsorgungsgebietes, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.3.).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BI herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU;
1) Weil die Vergabeunterlagen (=„VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BI herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU;
2) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z.T. Formblätter enthalten sind:
3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z.T. Formblätter enthalten sind:
— Angaben Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Ggf.: Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— verbindliches Logistikkonzept,
— bei Nachunternehmereinsatz ggf. Nachunternehmerliste (In der Nachunternehmerliste sind die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, durch den Bieter bereits mit Angebotsabgabe zu benennen),
— bei Nachunternehmereinsatz ggf. Nachunternehmerliste (In der Nachunternehmerliste sind die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, durch den Bieter bereits mit Angebotsabgabe zu benennen),
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; vom Drittunternehmen: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärungen bzgl.: gemeinsame Haftung, Gesamtumsatz, Umsatz Sammlung/Transport von Abfällen, wesentl. Leistungen in den letzten 3 Jahren zu Sammlung/Transport von Abfällen mind. bezogen auf Behälterabfuhr und Abfuhr auf Abruf -jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet von mind. 40 000 Einwohnern-, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Nachweis gem. § 47 VgV; vom Drittunternehmen: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärungen bzgl.: gemeinsame Haftung, Gesamtumsatz, Umsatz Sammlung/Transport von Abfällen, wesentl. Leistungen in den letzten 3 Jahren zu Sammlung/Transport von Abfällen mind. bezogen auf Behälterabfuhr und Abfuhr auf Abruf -jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet von mind. 40 000 Einwohnern-, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Nachunternehmereinsatz zusätzlich - soweit möglich und zumutbar - mit Angebotsabgabe oder spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle oder im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung: Angaben zum Nachunternehmer; vom Nachunternehmer: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärung bzgl.: Gesamtumsatz, Umsatz Sammlung/Transport von Abfällen, wesentl. Leistungen in den letzten 3 Jahren zu Sammlung/Transport von Abfällen mind. bezogen auf Behälterabfuhr und Abfuhr auf Abruf -jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet von mind. 40 000 Einwohnern-, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Nachunternehmereinsatz zusätzlich - soweit möglich und zumutbar - mit Angebotsabgabe oder spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle oder im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung: Angaben zum Nachunternehmer; vom Nachunternehmer: Auszug Handels-/Berufsregister und Eigenerklärung bzgl.: Gesamtumsatz, Umsatz Sammlung/Transport von Abfällen, wesentl. Leistungen in den letzten 3 Jahren zu Sammlung/Transport von Abfällen mind. bezogen auf Behälterabfuhr und Abfuhr auf Abruf -jeweils bezogen auf ein Entsorgungsgebiet von mind. 40 000 Einwohnern-, Ausschlussgründe, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht,
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft.
4) Folgende Nachweise/Erklärungen gem. TVgG NRW, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU Formblätter enthalten sind, müssen erst nach Angebotsabgabe auf Aufforderung des AG vorgelegt werden:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW und,
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG NRW.
Im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung auf sein Angebot ist der betreffende Bieter verpflichtet, dem AG die gem. TVgG NRW erforderlichen Nachweise/Erklärungen nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Werktagen vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 047-103461 (2018-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw. Entsorgungsanlage, bezogen auf folgende Abfälle:
— Restabfall (einschließlich Sammlung von gebührenpflichtigen Beistellsäcken),
— Bioabfall,
— Sperrabfall,
— Elektro- und Elektronikgroßgeräte sowie,
— Weihnachtsbäumen.
Hinzu kommt, bezogen auf Restabfall und Bioabfall, die Behältergestellung und -bewirtschaftung sowie die Reinigung der Bioabfallgefäße und die Einrichtung eines Internet-Abfallkalenders.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle bzw. Entsorgungsanlage, bezogen auf folgende Abfälle:
— Restabfall (einschließlich Sammlung von gebührenpflichtigen Beistellsäcken),
— Bioabfall,
— Sperrabfall,
— Elektro- und Elektronikgroßgeräte sowie,
— Weihnachtsbäumen.
Hinzu kommt, bezogen auf Restabfall und Bioabfall, die Behältergestellung und -bewirtschaftung sowie die Reinigung der Bioabfallgefäße und die Einrichtung eines Internet-Abfallkalenders.
Gesamtwert des Auftrags: 9999999999999.99 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Elektro- und Elektronikgroßgeräte sowie,
— Behältergestellung, -bewirtschaftung, -änderungsdienst und -abfuhr für die Abfälle Restabfall und Bioabfall, einschließlich Abfuhr der gebührenpflichtigen Restabfallsäcke sowie die Reinigung der Bioabfallbehälter,
— Abfuhr auf Abruf für die Abfälle Sperrabfall (Möbel, Holz etc.) und Elektro- und Elektronikgroßgeräte (inkl. Altmetall),
— Abfuhr der Weihnachtsbäume,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Oeynhausen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-27 📅
Name: — Tönsmeier Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: An der Pforte 2
Postort: Porta Westfalica
Postleitzahl: 32457
Land: Deutschland 🇩🇪 Minden-Lübbecke
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9999999999999.99 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).