Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für folgende Unterauftragnehmer:
— Unterauftragnehmer, welche die Erstbehandlung der EAG übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter den geforderten Nachweis nicht aufweisen, so sind allein die Angaben bzw. Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Zertifikat der Erstbehandlungsanlage nach § 21 ElektroG. Entfällt, sofern die Einhaltung der Anforderungen gemäß § 21 Abs. 4 ElektroG im Efb-Zertifikat ausgewiesen wird (siehe Kap. 5.7.2, BL 1 der Vergabeunterlagen).
Bei ausländischen Bietern: gleichwertiger Nachweis
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für folgende Unterauftragnehmer:
— Unterauftragnehmer, welche die Erstbehandlung der EAG übernehmen sollen (BL 1, BL 3),
— Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen (BL 2, BL 4).
Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind allein die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen.
Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Behandlung
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten „Behandeln“ und/oder „Verwerten“, Abfallschlüssel 20 01 35* und 20 01 36.
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung
BL 2 Qualitätssicherung Transporte
Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung).
Bei ausländischen Unternehmen: gleichwertiger Nachweis als Anlage beigefügt.
BL 3 Referenzen für die Tätigkeit Verwertung von EAG (mindestens eine Referenz);
BL 4 Referenzen für die Tätigkeit Abfalltransporte (mindestens eine Referenz).
LU 1: Angaben zur vorgesehenen Erstbehandlungsanlage:
— Adresse der jeweils vorgesehenen Erstbehandlungsanlage,
— kurze Skizzierung des Behandlungsvorgangs je Sammelgruppe.
LU 2: Bieterrundschreiben (vgl. Hinweis in Kap. 2.1 der Vergabeunterlagen)
Sofern die Vergabestelle Bieterrundschreiben über das Portal DTVP verschickt hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass diese Informationen zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte Unternehmen werden bei Abruf der Schreiben automatisch protokolliert, sodass von Ihnen kein Nachweis erforderlich ist. Alternativ können die ausgedruckten Bieterrundschreiben dem Angebot als Anlage oder eine Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass er alle auf DTVP veröffentlichten Bieterinformationen zur Kenntnis genommen hat, als Anlage beigefügt werden.