Auftragsbekanntmachung (2018-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Kurze Beschreibung:
“Abfuhr und Verwertung von 40 000 m” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.swt.de🌏
E-Mail: e-vergabe@swt.de📧
Fax: +49 651 / 717-1539 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E78336999🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E78336999🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-08 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 237-541402
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb...”
1) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können;
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Quelle: OJS 2018/S 237-541402 (2018-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 853 544 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb...”
1) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
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Quelle: OJS 2019/S 059-137086 (2019-03-20)