Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK – entweder des sortierten PPK (Los 2a) oder unsortiert (Los 2b)
Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK – entweder des sortierten PPK (Los 2a) oder unsortierten PPK (Los 2b) Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E69632473
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK – entweder des...”
Titel
Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK – entweder des sortierten PPK (Los 2a) oder unsortiert (Los 2b)
Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK – entweder des sortierten PPK (Los 2a) oder unsortierten PPK (Los 2b) Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E69632473
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Rhein-Pfalz-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Abfuhrlogistik von PPK mittels Sacksammlung und Gefäßentleerung mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b)...”
Beschreibung der Beschaffung
Abfuhrlogistik von PPK mittels Sacksammlung und Gefäßentleerung mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK.
Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E69632473 (Vergabeunterlagen)
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des AG für einmalig 3 Jahre
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.10: für beide Lose ist ein Angebot jeweils zu einer Variante a) und/oder b) zulässig, weitere Varianten/Alternativen oder Nebenangebote sind...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.10: für beide Lose ist ein Angebot jeweils zu einer Variante a) und/oder b) zulässig, weitere Varianten/Alternativen oder Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nähere Angaben siohe BB Los 1+2 Nr. 2.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung/Vermarktung von PPK, entweder sortiert (Los 2a) oder unsortiert (Los 2b)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abholung: Umschlag bzw. Sortieranlage des AN zu Los 1, Verwertunganlage des AN.
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung/Vermarktung von PPK; näheres siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Dauer
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des AG, max. 2mal für je 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn diePräqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre.
Los 2: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Für beide Angaben steht jeweils ein Formular per Download zur Verfügung, das zu verwenden ist (Anlage 1.2.1 und 1.2.2). Die jeweiligen Angaben können gerundet angegeben werden. Basis der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter der entsprechende Umsatz bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate — gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 in diesem Absatz kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als 1 Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Bezogen auf Los 2 kann der AG einen Nachweis verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z. B. Papierfabriken abgesichert sind. Sollte der Bieter im Zeitraum der vergangenen 5 Kalenderjahre (ab einschließlich 2013) seinen vertraglichen Leistungs- und/oder Zahlungspflichten nicht nachgekommen sein und wurde aus diesem Grund der entsprechende Vertrag außerordentlich gekündigt, so muss der Bieter gesondert darlegen, aus welchen Gründen im genannten Zeitraum die außerordentliche Kündigung erfolgt ist. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten des führt zum Ausschluss des Angebots.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx“ der zurückliegenden 2 Jahre bezüglich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx“ der zurückliegenden 2 Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens ein Sammelgebiet mit 100 000 angeschlossenen Einwohnern logistisch beherrscht und diese Leistung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht hat. Das heißt, dass in den vergangenen 2 Jahren die Abfuhrleistung selbst in dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem Standort des Bieters (z. B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen, so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene Mindestgröße des Entsorgungsgebiets von 100 000 Einwohnern erreicht oder überschritten wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfall abfuhr in entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Einwohner im Sammelgebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 „Formular Referenzen Abfuhrlogistik MGB Los 1“. (berufliche Leistungsfähigkeit) Los 2: Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen PPK.docx“ über die vergangenen 2 Jahre – zurück gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 10 000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung“. (berufliche Leistungsfähigkeit) Los 1: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug und durchschnittliche Menge an eingesammelten Säcken pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular „Anlage 1.4 Formular Logistikkonzept Los 1.docx“ (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden.
Nur Los 1a: Erklärung gemäß Formular „Anlage 1.6.1 Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Sortieranlage.docx“ (steht per Download zur Verfügung). (berufliche Leistungsfähigkeit) Nur Los 1b: Erklärung gemäß Formular „Anlage 1.6.2 Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Umschlagstelle.docx“ (steht per Download zur Verfügung). (berufliche Leistungsfähigkeit) Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2 geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.5 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.5 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.5, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.5 abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.5 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.5 für alle Mitglieder der BG als abgegeben.
Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei „Anlage 4 Mustererklaerung_1_AEntG_Mai2016.pdf“, steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-16
11:00 📅
“Soweit Eignungsnachweise identisch für die beiden Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser...”
Soweit Eignungsnachweise identisch für die beiden Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot eines Loses enthalten sind, gelten auch für die Angebote dieses Bieters für das jeweils anderen Los.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d. h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für alle anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Bezüglich der Wertung der Angebote und Angebotsalternativen wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit (=bester Preis) über alle Lose bzw. Loskombinationen unter Berücksichtigung der Preise der jeweilgen Angebotskombinationen gefällt wird. Auf die Regelungen der Bewerbungsbedingungen nach BB Los 1+2 Nr. 14.3 und das Beispiel nach Datei „Anlage 11 Wertungsbeispiel PPK EBA RPK.xlsx“ (steht per Download zur Verfügung) wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-5240📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2018/S 136-311136 (2018-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 136-311136
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1a – Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement und Sortierung des PPK
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jakob Becker Entsorgungs-GmbH
Postort: Mehlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kaiserslautern, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2a: Verwertung/Vermarktung von sortiertem PPK incl. Transportleistungen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht dentatsächlichen Werten.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
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Quelle: OJS 2018/S 223-510802 (2018-11-16)