Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK – entweder des sortierten PPK (Los 2a) oder unsortiert (Los 2b)

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises

Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK – entweder des sortierten PPK (Los 2a) oder unsortierten PPK (Los 2b) Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E69632473

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-16 Auftragsbekanntmachung
2018-11-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK – entweder des sortierten PPK (Los 2a) oder unsortierten PPK (Los 2b) Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E69632473
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Pfalz-Kreis 🏙️
Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises
Postanschrift: Europaplatz 5
Postleitzahl: 67063
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.ebalu.de 🌏
E-Mail: blum@ebalu.de 📧
Telefon: +49 621-5909512 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E69632473 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E69632473 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-18 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 136-311136
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.10: für beide Lose ist ein Angebot jeweils zu einer Variante a) und/oder b) zulässig, weitere Varianten/Alternativen oder Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nähere Angaben siohe BB Los 1+2 Nr. 2.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abfuhrlogistik von PPK mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abfuhrlogistik von PPK mittels Sacksammlung und Gefäßentleerung mit Behältermanagement der PPK-Gefäße des AG und Sortierung (Los 1a) oder Umschlag (Los 1b) des PPK.
Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E69632473 (Vergabeunterlagen)
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des AG für einmalig 3 Jahre
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.10: für beide Lose ist ein Angebot jeweils zu einer Variante a) und/oder b) zulässig, weitere Varianten/Alternativen oder Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nähere Angaben siohe BB Los 1+2 Nr. 2.
Bezeichnung des Loses: Verwertung/Vermarktung von PPK, entweder sortiert (Los 2a) oder unsortiert (Los 2b)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Verwertung/Vermarktung von PPK; näheres siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des AG, max. 2mal für je 1 Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Pfalz-Kreis
Abholung: Umschlag bzw. Sortieranlage des AN zu Los 1, Verwertunganlage des AN.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannterPräqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn diePräqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre.
Los 2: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Für beide Angaben steht jeweils ein Formular per Download zur Verfügung, das zu verwenden ist (Anlage 1.2.1 und 1.2.2). Die jeweiligen Angaben können gerundet angegeben werden. Basis der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter der entsprechende Umsatz bekannt ist.
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Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate — gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 in diesem Absatz kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als 1 Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
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Bezogen auf Los 2 kann der AG einen Nachweis verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z. B. Papierfabriken abgesichert sind. Sollte der Bieter im Zeitraum der vergangenen 5 Kalenderjahre (ab einschließlich 2013) seinen vertraglichen Leistungs- und/oder Zahlungspflichten nicht nachgekommen sein und wurde aus diesem Grund der entsprechende Vertrag außerordentlich gekündigt, so muss der Bieter gesondert darlegen, aus welchen Gründen im genannten Zeitraum die außerordentliche Kündigung erfolgt ist. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten des führt zum Ausschluss des Angebots.
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Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx“ der zurückliegenden 2 Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens ein Sammelgebiet mit 100 000 angeschlossenen Einwohnern logistisch beherrscht und diese Leistung über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht hat. Das heißt, dass in den vergangenen 2 Jahren die Abfuhrleistung selbst in dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem Standort des Bieters (z. B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen, so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene Mindestgröße des Entsorgungsgebiets von 100 000 Einwohnern erreicht oder überschritten wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfall abfuhr in entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Einwohner im Sammelgebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 „Formular Referenzen Abfuhrlogistik MGB Los 1“. (berufliche Leistungsfähigkeit) Los 2: Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen PPK.docx“ über die vergangenen 2 Jahre – zurück gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe mit einer Verwertungsmenge von mindestens 10 000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommunalen und/oder gewerblichen Sammlung“. (berufliche Leistungsfähigkeit) Los 1: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug und durchschnittliche Menge an eingesammelten Säcken pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular „Anlage 1.4 Formular Logistikkonzept Los 1.docx“ (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden.
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Nur Los 1a: Erklärung gemäß Formular „Anlage 1.6.1 Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Sortieranlage.docx“ (steht per Download zur Verfügung). (berufliche Leistungsfähigkeit) Nur Los 1b: Erklärung gemäß Formular „Anlage 1.6.2 Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Umschlagstelle.docx“ (steht per Download zur Verfügung). (berufliche Leistungsfähigkeit) Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2 geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.5 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.5, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.5 abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.5 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.5 für alle Mitglieder der BG als abgegeben.
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Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei „Anlage 4 Mustererklaerung_1_AEntG_Mai2016.pdf“, steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hans-Martin Blum
Internetadresse: www.ebalu.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69632473 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Soweit Eignungsnachweise identisch für die beiden Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot eines Loses enthalten sind, gelten auch für die Angebote dieses Bieters für das jeweils anderen Los.
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Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d. h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für alle anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
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Bezüglich der Wertung der Angebote und Angebotsalternativen wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeentscheidung nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit (=bester Preis) über alle Lose bzw. Loskombinationen unter Berücksichtigung der Preise der jeweilgen Angebotskombinationen gefällt wird. Auf die Regelungen der Bewerbungsbedingungen nach BB Los 1+2 Nr. 14.3 und das Beispiel nach Datei „Anlage 11 Wertungsbeispiel PPK EBA RPK.xlsx“ (steht per Download zur Verfügung) wird ausdrücklich hingewiesen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-5240 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2018/S 136-311136 (2018-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 223-510802
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 136-311136
ABl. S-Ausgabe: 223

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Name: Jakob Becker Entsorgungs-GmbH
Postort: Mehlingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Kaiserslautern, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht dentatsächlichen Werten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2018/S 223-510802 (2018-11-16)