Abfuhrlogistik von Rest- und Biomüll mit weiteren Leistungen

Landkreis Aschaffenburg

Abfuhr von Rest- und Biomüll in unterschiedichen Wochen im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige Gefäße wöchentlich. Abfuhr von Biomüll in den Sommermonaten Juni, Juli und August in jeder Woche.
Andienung der Abfälle an die vom Auftraggeber (AG) benannten Anlagen (Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH – GBAB, Obernburger Str. 25, 63741 Aschaffenburg).
Abfuhr mit gebührens charfem Betrieb eines Ident-/Wiegesystems. Entleerung von ca. 64 000 Restmüll-MGB und ca. 39 000 Biomüll-MGB. Durchführung des Behältermanagements mit Bewirtschaftung des Gefäßbestandes des AG.
Lieferung des Zusatz- und Ergänzungsbedarfs an Abfallgefäßen.
Übernahme und Übergabe der Entleerungs- und Gewichtsdaten sowie der Daten bezüglich des Behältermanagements über die vom AN zu stellende Schnittstelle Gestellung von Softwarelösungen zur Visualisierung von gefäßspezifischen und weiteren Daten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-11 Auftragsbekanntmachung
2018-07-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Rest- und Biomüll in unterschiedichen Wochen im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige Gefäße wöchentlich. Abfuhr von Biomüll in den Sommermonaten Juni, Juli und August in jeder Woche. Andienung der Abfälle an die vom Auftraggeber (AG) benannten Anlagen (Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH – GBAB, Obernburger Str. 25, 63741 Aschaffenburg). Abfuhr mit gebührens charfem Betrieb eines Ident-/Wiegesystems. Entleerung von ca. 64 000 Restmüll-MGB und ca. 39 000 Biomüll-MGB. Durchführung des Behältermanagements mit Bewirtschaftung des Gefäßbestandes des AG. Lieferung des Zusatz- und Ergänzungsbedarfs an Abfallgefäßen. Übernahme und Übergabe der Entleerungs- und Gewichtsdaten sowie der Daten bezüglich des Behältermanagements über die vom AN zu stellende Schnittstelle Gestellung von Softwarelösungen zur Visualisierung von gefäßspezifischen und weiteren Daten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstr. 18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfallwirtschaft-ab.de 🌏
E-Mail: juergen.morlok@lra-ab.bayern.de 📧
Telefon: +49 6021 / 394-411 📞
Fax: +49 6021 / 394-901 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E21934514 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E21934514 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-13 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 072-159837
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Rest- und Biomüll in unterschiedichen Wochen im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige Gefäße wöchentlich. Abfuhr von Biomüll in den Sommermonaten Juni, Juli und August in jeder Woche.
Andienung der Abfälle an die vom Auftraggeber (AG) benannten Anlagen (Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH – GBAB, Obernburger Str. 25, 63741 Aschaffenburg).
Abfuhr mit gebührens charfem Betrieb eines Ident-/Wiegesystems. Entleerung von ca. 64 000 Restmüll-MGB und ca. 39 000 Biomüll-MGB. Durchführung des Behältermanagements mit Bewirtschaftung des Gefäßbestandes des AG.
Lieferung des Zusatz- und Ergänzungsbedarfs an Abfallgefäßen.
Übernahme und Übergabe der Entleerungs- und Gewichtsdaten sowie der Daten bezüglich des Behältermanagements über die vom AN zu stellende Schnittstelle Gestellung von Softwarelösungen zur Visualisierung von gefäßspezifischen und weiteren Daten.
Siehe Nr. II.1.4
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoptionen des AG für 3 Jahre und für 2 weitere Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Aschaffenburg und die benannten Transportziele in der Stadt Aschaffenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung der Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
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Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
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Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3 Formular Referenzen Abfuhrlogistik mit Wiegesystem.docx“ (Anlage 1.3, steht per Download zur Verfügung) bezogen auf die letzten 3 Jahre (zurück gemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots) bezüglich der Leistungen der Entleerung von Abfallgefäßen (Normgefäße nach DIN EN 840) mit Betrieb eines Ident-/Wiegesystems der ausgeschriebenen Art mit Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer. (berufliche Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter muss mit seinem Angebot mindestens ein Referenzschreiben einer entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger – örE; in Hessen und Nordrhein-Westfalen sind das auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Bieter seine Leistung der Abfuhrlogistik mit gebühren scharfem Betrieb eines Wiegesystems der ausgeschriebenen Art mindestens zur vollen Zufriedenheit des benannten örE über den genannten Zeitraum der vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) erbracht hat. In diesem Referenzschreiben muss zusätzlich die zuverlässige Funktion des vom Bieter betriebenen Wiegesystems durch die entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft bestätigt sein (berufliche Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter muss den Nachweis der Praxistauglichkeit des Wiegesystems, welches er im Auftragsfall einsetzen will, führen. Diesbezüglich gelten die folgenden Anforderungen: Es dürfen nur Systeme eingesetzt werden, deren Praxistauglichkeit über mindestens 1000 Fahrzeugeinsatztage im praktischen und gebührens charfen Betrieb nachgewiesen ist. Der Einsatz muss nicht beim Bieter erfolgt sein und versteht sich als Summe der Einsatztage über alle Fahrzeuge, die mit diesem System ausgestattet sind. Die Erfüllung der genannten Anforderung ist durch mindestens ein einschlägiges Referenzschreiben eines örE nachzuweisen. Der Nachweis kann im Rahmen des Referenzschreibens, welches bezogen auf den Bieter einzureichen ist (siehe oben), geführt werden (technische Leistungsfähigkeit).
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Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept.docx“ (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden (technische Leistungsfähigkeit).
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Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. docx (steht als Download zur Verfügung); für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abzugeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Morlok
Internetadresse: www.abfallwirtschaft-ab.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E21934514 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
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Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Quelle: OJS 2018/S 072-159837 (2018-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Rest- und Biomüll in unterschiedlichen Wochen im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige Gefäße wöchentlich. Abfuhr von Biomüll in den Sommermonaten Juni, Juli und August in jeder Woche. Andienung der Abfälle an die vom Auftraggeber (AG) benannten Anlagen (Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH – GBAB, Obernburger Str. 25, 63741 Aschaffenburg). Abfuhr mit gebührenscharfem Betrieb eines Ident-/Wiegesystems. Entleerung von ca. 64 000 Restmüll-MGB und ca. 39 000 Biomüll-MGB. Durchführung des Behältermanagements mit Bewirtschaftung des Gefäßbestandes des AG. Lieferung des Zusatz- und Ergänzungsbedarfs an Abfallgefäßen. Übernahme und Übergabe der Entleerungs- und Gewichtsdaten sowie der Daten bezüglich des Behältermanagements über die vom AN zu stellende Schnittstelle Gestellung von Softwarelösungen zur Visualisierung von gefäßspezifischen und weiteren Daten
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 139-318263
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 072-159837
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Zu den Nrn. II.1.7, V.2.2 und V.2.4: Preise und Anzahl der Angebote werden aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbs nicht veröffentlicht und geben daher nicht die tatsächlichen Ergebnisse wieder.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Rest- und Biomüll in unterschiedlichen Wochen im 2 wöchentlichen Rhythmus, für einige Gefäße wöchentlich. Abfuhr von Biomüll in den Sommermonaten Juni, Juli und August in jeder Woche.
Abfuhr mit gebührenscharfem Betrieb eines Ident-/Wiegesystems. Entleerung von ca. 64 000 Restmüll-MGB und ca. 39 000 Biomüll-MGB. Durchführung des Behältermanagements mit Bewirtschaftung des Gefäßbestandes des AG.
Übernahme und Übergabe der Entleerungs- und Gewichtsdaten sowie der Daten bezüglich des Behältermanagements über die vom AN zu stellende Schnittstelle Gestellung von Softwarelösungen zur Visualisierung von gefäßspezifischen und weiteren Daten
Siehe Nr. II.1.4.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Aschaffenburg und die benannten Transportziele in der Stadt Aschaffenburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-06 📅
Name: Veolia Umweltservice West GmbH
Postanschrift: Sälzer Weg 8-10
Postort: Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland 🇩🇪
Soest 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 139-318263 (2018-07-19)