Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen und Postzustellungsaufträgen

Stadtverwaltung Baden-Baden

Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr,
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-25 Auftragsbekanntmachung
2018-10-16 Ergänzende Angaben
2018-11-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Kurze Beschreibung:
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr, Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Baden, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Baden-Baden
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76530
Postort: Baden-Baden
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.baden-baden.de 🌏
E-Mail: vergabe@baden-baden.de 📧
Telefon: +49 7221/932530 📞
Fax: +49 7221/932535 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E13815477 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E13815477 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 186-420276
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Beim Termin für die Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen. Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr,
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr
Bezeichnung des Loses: Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Ausschreibung beinhaltet die Option nach Ablauf des Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen das Vertragsverhältnis zweimal, jeweils um ein weiteres Jahr, zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung beinhaltet die Option nach Ablauf des Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen das Vertragsverhältnis zweimal, jeweils um ein weiteres Jahr, zu verlängern.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ort der Leistungserbringung: Beförderung von Sendungen für die Stadtverwaltung Baden-Baden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Angaben über die zugesicherten Zustelldauer für Los 1 (Anlage 1);
b) Angaben über die zugesicherten Zustelldauer für Los 2 (Anlage 2);
c) Eigenerklärung zu den Eignungsnachweisen (Anlage 3);
d) Eigenerklärung des/ der Nachunternehmen/s zu den Eignungsnachweisen (Anlage 4);
e) Erklärung bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer (oberer Blatthälfte Anlage 5);
f) Verpflichtungserklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (Vordruck Komm D/SKR (VE) Tariftreue Mindestlohn);
g) Eigenerklärung zur Eignung / Europäische einheitliche Eigenerklärung;
h) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (eigenes Blatt verwenden);
i) Konzept zum Umgang Konzept zum Umgang mit Versandspitzen und zur Sendungsnachverfolgung (Los I) (eigenes Blatt verwenden);
j) Konzept zur Erreichung geringer Laufzeit (Los I);
k) Konzept zum Reklamations- und Beschwerdemanagement (Los I) (eigenes Blatt verwenden);
l) Konzept zum klimaneutralen Versand (Los I und Los II) (eigenes Blatt verwenden bzw. Zertifikat beilegen).
Folgende Unterlagen sind vor Auftragsvergabe auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen – bitte beachten Sie Nr. 5 „Haftung“ im LV,
— Gültige Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g im Lizenzgebiet Deutschland gemäß § 5 Postgesetz - in beglaubigter Kopie des AN und aller NU,
— aktuelle Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Angebotes in Kopie ausreichend (§ 19 bzw. § 34 Postgesetz),
— Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer – untere Blatthälfte (Anlage 5).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden
FG Vergabe
Marktplatz 2
76530 Baden-Baden
Zusätzliche Informationen:
Beim Termin für die Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachgebiet Vergabe
Internetadresse: www.ausschreibungen.baden-baden.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13815477 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen kommunalen Vertragsformular-Dateien (Dateierweiterung „xan“) können mit dem kostenlosen Xania-Browser geöffnet und bearbeitet werden. Sie finden einen Download Link z.B. auf der Internetseite der Stadtverwaltung Baden-Baden: https://www.baden-baden.de/stadtportrait/wirtschaft/vergabe/
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— sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elvis einreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen,
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe.
Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden.
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Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen.
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Bieterfragen müssen bis spätestens 16.10.2018, 12.00 Uhr vorliegen, um eine rechtzeitige Beantwortung nach dem Gleichbehandlungsgebot zu gewährleisten. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden.
Alle rechtzeitig eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden in anonymisierter Form zusammen mit den Vergabeunterlagen auf dem oben genannten E-Vergabe Portal eingestellt und somit allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Dies Übersicht aller Fragen und Antworten wird fortlaufend aktualisiert und letztmalig bis spätestens am Freitag, den 19.10.2018 angepasst und entsprechend gekennzeichnet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 186-420276 (2018-09-25)
Ergänzende Angaben (2018-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr, Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-460364
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 186-420276
ABl. S-Ausgabe: 202

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr.
Quelle: OJS 2018/S 202-460364 (2018-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 165277.91 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 223-510872
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung beinhaltet die Option nach Ablauf des Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen das Vertragsverhältnis dreimal, jeweils um ein weiteres Jahr, zu verlängern.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-09 📅
Name: Arriva GmbH
Postanschrift: Lörracher Str. 5 a
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79115
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7731591320 📞
E-Mail: info@arriva-service.de 📧
Land: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: https://www.arriva-service.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 165277.91 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2018/S 223-510872 (2018-11-16)