Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, im Rahmen des Ausbauprogramms östlich des Piers Nord interimsmäßig ein Dienstgebäude für die Bundespolizei durch den Auftragnehmer (AN) errichten zu lassen. Es handelt es hierbei um ein Büro- und Sozialgebäude, welches spezielle funktionale Anforderungen der Bundespolizei erfüllen muss.
Aufgrund der eingeschränkten Nutzungsdauer, sowie um die geplante Inbetriebnahme bis Anfang 2020 sicherzustellen, soll das Gebäude in Modul- bzw. Systembauweise geplant und errichtet werden. Die Abstimmungen mit dem Nutzer bezüglich der Anforderungen gemäß Lastenheft, die Planung und Herstellung der versorgungstechnischen Anlagen und Einbauten, die Planung inkl. Herstellung der Außenanlagen auf dem Baugrundstück (Zufahrtstraßen, Stellplätze, Beleuchtung und Grünanlagen) und die Einholung der Baugenehmigung gehören zum Aufgabenumfang.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift:
“Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50”
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: zu Händen von Frau Bähr
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Region: Dahme-Spreewald🏙️
URL: www.berlin-airport.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.berlin-airport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ABP - Planung und Errichtung Dienstgebäude Bundespolizei (BPOL)
EB-2017-0589 (Aktenzeichen des Auftraggebers)”
Produkte/Dienstleistungen: Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, im Rahmen des Ausbauprogramms östlich des Piers Nord interimsmäßig ein Dienstgebäude für die...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beabsichtigt, im Rahmen des Ausbauprogramms östlich des Piers Nord interimsmäßig ein Dienstgebäude für die Bundespolizei durch den Auftragnehmer (AN) errichten zu lassen. Es handelt es hierbei um ein Büro- und Sozialgebäude, welches spezielle funktionale Anforderungen der Bundespolizei erfüllen muss.
Aufgrund der eingeschränkten Nutzungsdauer, sowie um die geplante Inbetriebnahme bis Anfang 2020 sicherzustellen, soll das Gebäude in Modul- bzw. Systembauweise geplant und errichtet werden. Die Abstimmungen mit dem Nutzer bezüglich der Anforderungen gemäß Lastenheft, die Planung und Herstellung der versorgungstechnischen Anlagen und Einbauten, die Planung inkl. Herstellung der Außenanlagen auf dem Baugrundstück (Zufahrtstraßen, Stellplätze, Beleuchtung und Grünanlagen) und die Einholung der Baugenehmigung gehören zum Aufgabenumfang.
Auf dem Gelände der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH soll östlich des Piers Nord interimsmäßig ein Dienstgebäude für die Bundespolizei (BPOL) in Modul- bzw. Systembauweise geplant und errichtet werden. Es handelt es hierbei um ein Büro- und Sozialgebäude, welches spezielle funktionale Anforderungen der Bundespolizei erfüllen muss. Die Herstellung der Außenanlagen, die Einholung der Baugenehmigung und die für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Fachplaner- und Gutachterleistungen, wie z. B. Brandschutzgutachter, signaturtechnisches Gutachten, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, Baustellenlogistikkonzepte, Vermessungsleistungen gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Das geplante Gebäude hat ca. 2 500 m BGF, ca. 2 200 m NGF (aufgeteilt in ca. 1 600 m Nutzfläche für Büro- und Lagerräume, Dusch- und WC-Räumen, Technikräume und 600 m Nebenfläche) auf 3 Geschossen, sowie Frei- und Verkehrsanlagen von ca. 3 250 m (Grundstücksfläche). Die mediale Erschließung erfolgt aus den vorhandenen übergeordneten Netzen des Campus BER und wird in einem Schachtbauwerk auf dem Gelände zur Verfügung gestellt. Die BPOL hat neben der Ausführung in RC 3 keine erhöhten Anforderungen an das Gebäudedach. Notwendige Öffnungen auf dem Dach sind ebenfalls auf Öffnen, Verschluss und Durchbruch zu überwachen. Die Fassade ist nach den anerkannten Regeln der Technik, in Bezug auf Brandschutz, der geltenden Energieeinsparverordnung, sowie den Anforderungen für Flughafenbauten hinsichtlich der Radar-Beeinflussung auszuführen. Die Fassade soll glatt (keine Vorsprünge, Einwurfsöffnungen, Aufstiegshilfen, etc.) ausgeführt sein. Bei einer erdgeschossvergleichbaren Unterbringung im öffentlichen Bereich sind Fenster- und Türelemente zumindest in der Qualität RC 3 auszuführen. Die Fenster im Erdgeschoss sind als feststehende Verglasung auszuführen. Die Verglasungen sind im EG mit Verbundsicherheitsglas in der Widerstandsklasse P6B und in den Obergeschossen mit einer durchwurfhemmenden Verglasung in der Widerstandsklasse P5A herzurichten. Die Anforderungen an die einzelnen Räume ergeben sich zum einen aus dem Raumprogramm der Bundespolizei und zum anderen aus der abzubildenden Raumfunktion. Die in den Anlagen aufgeführten Flächenangaben stellen insofern Soll- bzw. Standardwerte dar, die unter Umständen auch abweichen können. Hierfür sind jedoch Detailabsprachen im Rahmen der weiteren Planungsphase notwendig. Das Raumbuch enthält die Nutzeranforderungen der BPOL. Es ersetzt keineswegs die notwendigen Fachplanungen. Das Dienstgebäude soll über eine Hauptzufahrt mit Schranke verfügen. Vor dem Dienstgebäude sind Parkflächen für Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei, Stellflächen für die Feuerwehr sowie weitere Besucherparkplätze vorzusehen. Eine Ladesäule für 2 Elektrofahrzeuge, die Beleuchtung des Baugrundstücks, die Errichtung eines überdachten Fahrradständers und die Untergrundbearbeitung zur Aufstellung einer Hundebox sind ebenfalls zu berücksichtigen. Der zu überwachende Bereich ist mit einer Zufahrtsschranke so zu gestalten, dass ein unbefugtes Betreten und Befahren erschwert wird. Die Versickerung von Regenwasser ist ebenfalls zu planen und umzusetzen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise bzw. mit optionalen Leistungen zu beauftragen, mit Zuschlag erfolgt die Beauftragung der Stufe 1 im Wesentlichen mit den Planungen der Leistungsphasen 3 bis 5 entsprechend HOAI für alle notwendigen Planungs- und Fachingenieurleistungen etc.
Stufe 1: Planungen der Leistungsphase 3 bis 5 entsprechend HOAI (Erwirkung der Genehmigung) für das Dienstgebäude inkl. der Außenanlagen auf Basis der Vertragsunterlagen.
Stufe 2: Fertigung und Errichtung einschließlich aller erforderlichen Ingenieursleistungen und Dokumentationen der Anlage (Dienstgebäude inkl. der Außenanlagen auf Basis der Vertragsunterlagen).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Stufe 2: Fertigung und Errichtung einschließlich aller erforderlichen Ingenieursleistungen und Dokumentationen der Anlage (Dienstgebäude inkl. der...”
Beschreibung der Optionen
— Stufe 2: Fertigung und Errichtung einschließlich aller erforderlichen Ingenieursleistungen und Dokumentationen der Anlage (Dienstgebäude inkl. der Außenanlagen auf Basis der Vertragsunterlagen);
— Option: Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten, geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zur Abwehr von Gefahren und für die Sicherheit des Flughafenbetriebes werden die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen daher nur den Bietern/Bietergemeinschaften...”
Zusätzliche Informationen
Zur Abwehr von Gefahren und für die Sicherheit des Flughafenbetriebes werden die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen daher nur den Bietern/Bietergemeinschaften im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt, die eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-269251
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: ABP - Planung und Errichtung Dienstgebäude Bundespolizei (BPOL)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-20 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Goldbeck Nordost GmbH
Postanschrift: Seestraße 35
Postort: Ludwigsfelde
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Teltow-Fläming🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“1. Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als...”
1. Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen. Die enthaltenen Zeitangaben sind die voraussichtliche Vertragslaufzeit und steht unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. Die Stufe 2 ist erforderlich, da wegen Auflagen im Rahmen der Finanzierung, eine unbedingte vertragliche Bindung der Errichtungsleistungen erst nach Vorliegen der Baugenehmigung zulässig ist.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331 / 866-1719📞
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4) Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/25/EU, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228 / 9499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 247-571082 (2018-12-21)