Kurze Beschreibung
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Abrechnung der Beihilfeleistungen sowie gegebenenfalls zusätzlich die Abwicklung des AMNOG-Verfahrens abzuschließen. Der zukünftige Dienstleister hat eine Migration der vom bisherigen Dienstleister zur Verfügung stellenden Datensätze inklusive Historie vor Leistungsbeginn sicherzustellen.
Aus dieser Rahmenvereinbarung werden folgende Anstalten bezugsberechtigt sein: ARTE Deutschland TV GmbH, Bayerischer Rundfunk (BR), Beitragsservice, Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) sowie deren Gemeinschaftseinrichtungen und deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung mindestens 50 % beträgt.