Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist. — die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Prüfung nach § 106d SGB V, — die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Annahme und Weiterverarbeitung von Daten (Softwarelösung) sowie einer webbasierten Plattform, um seitens der Auftraggeberin parallel auf Abrechnungsdaten und Ergebnisse zugreifen und standardisiert auswerten zu können, — Konfiguration der Softwarebestandteile im Test- und im Echtsystem für die Auftraggeberin, — die Beratung und Unterstützung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin im Rahmen des Einführungsprojekts, — die Schulung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin und Support sowie, — die Datenarchivierung. Die Dienstleistung Abrechnungsprüfung DMP ist optional als Bedarfsposition ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist.
— die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Prüfung nach § 106d SGB V,
— die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Annahme und Weiterverarbeitung von Daten (Softwarelösung) sowie einer webbasierten Plattform, um seitens der Auftraggeberin parallel auf Abrechnungsdaten und Ergebnisse zugreifen und standardisiert auswerten zu können,
— Konfiguration der Softwarebestandteile im Test- und im Echtsystem für die Auftraggeberin,
— die Beratung und Unterstützung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin im Rahmen des Einführungsprojekts,
— die Schulung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin und Support sowie,
— die Datenarchivierung.
Die Dienstleistung Abrechnungsprüfung DMP ist optional als Bedarfsposition ausgeschrieben.
— die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Prüfung nach § 106d SGB V,
— die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Annahme und Weiterverarbeitung von Daten (Softwarelösung) sowie einer webbasierten Plattform, um seitens der Auftraggeberin parallel auf Abrechnungsdaten und Ergebnisse zugreifen und standardisiert auswerten zu können,
— Konfiguration der Softwarebestandteile im Test- und im Echtsystem für die Auftraggeberin,
— die Beratung und Unterstützung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin im Rahmen des Einführungsprojekts,
— die Schulung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin und Support sowie,
— die Datenarchivierung.
Die Dienstleistung Abrechnungsprüfung DMP ist optional als Bedarfsposition ausgeschrieben.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist.
— die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Prüfung nach § 106d SGB V,
— die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Annahme und Weiterverarbeitung von Daten (Softwarelösung) sowie einer webbasierten Plattform, um seitens der Auftraggeberin parallel auf Abrechnungsdaten und Ergebnisse zugreifen und standardisiert auswerten zu können,
— die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Annahme und Weiterverarbeitung von Daten (Softwarelösung) sowie einer webbasierten Plattform, um seitens der Auftraggeberin parallel auf Abrechnungsdaten und Ergebnisse zugreifen und standardisiert auswerten zu können,
— Konfiguration der Softwarebestandteile im Test- und im Echtsystem für die Auftraggeberin,
— die Beratung und Unterstützung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin im Rahmen des Einführungsprojekts,
— die Schulung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin und Support sowie,
— die Datenarchivierung.
Die Dienstleistung Abrechnungsprüfung DMP ist optional als Bedarfsposition ausgeschrieben.
—— Die Dienstleistung Abrechnungsprüfung DMP ist optional als Bedarfsposition ausgeschrieben,
—— Der Auftragnehmer ist verantwortlich für.
— die Übernahme der Abrechnungsdaten der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V von der Datenannahmestelle,
— die Zuordnung der Datensätze zu den Versicherten aus dem Bestand der Auftraggeberin,
— die Prüfung der Datensätze (maschinell und ggf. manuell) entsprechend der gesetzlichen und sonstigen Regelungen und,
— die Bereitstellung der Prüfergebnisse an die Auftraggeberin.
—— Dem Auftrag liegt ein jährliches Volumen von ca. 32 000 000 Einzelfallnachweisen (INV-Segmente) zugrunde. Aus dem hier angegebenen Volumen leiten sich für den Auftragnehmer keine Ansprüche hinsichtlich der Menge der tatsächlichen Datensätze ab,
—— Der Auftragnehmer muss zur Leistungserfüllung im Vertragsverhältnis „Business Partnerschaft“ mit der BITMARCK Software GmbH stehen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung – Vertrag Business Partnerschaft sowie Eigenerklärung (41)),
—— Die Auftragsübergabe erfolgt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnungsprüfung beginnt rückwirkend mit dem Abrechnungsquartal I/2016. Der Vertrag endet nach 4 Jahren mit der abschließenden Bearbeitung des Abrechnungsquartals IV/2021.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat zweimalig die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern, somit längstens bis zur abschließenden Bearbeitung des Abrechnungsquartals IV/2023.
Die Auftraggeberin hat zweimalig die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern, somit längstens bis zur abschließenden Bearbeitung des Abrechnungsquartals IV/2023.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“),
— Bietergemeinschaften haben die „Eigenerklärung Umsatz“, die „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ und die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen,
— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz“ und/oder „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“),
— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz“ und/oder „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“),
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist.
(„Eigenerklärung Umsatz“),
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen,
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit desUnterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit desUnterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“),
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat.
— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat.
Sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“),
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen,
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“),
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindeststandards:
— Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Es sind 3 Referenzaufträge aus den letzten 3 Jahren anzugeben, der die Leistungsfähigkeit des Bieters in der Durchführung für Auftraggeber aus der gesetzlichen Krankenversicherung in der angebotenen Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung aufzeigt,
Es sind 3 Referenzaufträge aus den letzten 3 Jahren anzugeben, der die Leistungsfähigkeit des Bieters in der Durchführung für Auftraggeber aus der gesetzlichen Krankenversicherung in der angebotenen Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung aufzeigt,
— Der Auftragnehmer muss zur Leistungserfüllung im Vertragsverhältnis „Business Partnerschaft“ mit der BITMARCK Software GmbH stehen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung – Vertrag Business Partnerschaft sowie Eigenerklärung (41)).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:10
Ort des Eröffnungstermins: IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen,
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen,
— Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
—— Bei Aufträgen ab einer Summe von 30 000 EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter.
—— Bei Aufträgen ab einer Summe von 30 000 EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter.
Anzugeben,
— Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
— Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Beschreibung der webbasierten Plattform als PDF-Datei beizufügen,
— Weiterhin ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bieter Partner mit „Vertrag Business Partnerschaft“ der BITMARCK Software GmbH ist oder er bereit ist, mit Zuschlagserteilung den Partnervertrag „Vertrag Business Partnerschaft“ mit der BITMARCK Software GmbH abzuschließen,
— Weiterhin ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Bieter Partner mit „Vertrag Business Partnerschaft“ der BITMARCK Software GmbH ist oder er bereit ist, mit Zuschlagserteilung den Partnervertrag „Vertrag Business Partnerschaft“ mit der BITMARCK Software GmbH abzuschließen,
— Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, in der der Bieter versichert, dass sein Unternehmen und seine Mitarbeiter weder Scientology-Techniken oder L. Ron Hubbard-Technologie anwenden, noch andere nach Scientology-Techniken oder L. Ron Hubbard-Technologie schulen. Weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter werden oder wurden in der Vergangenheit nach L. Ron Hubbard-Technologie geschult,
— Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, in der der Bieter versichert, dass sein Unternehmen und seine Mitarbeiter weder Scientology-Techniken oder L. Ron Hubbard-Technologie anwenden, noch andere nach Scientology-Techniken oder L. Ron Hubbard-Technologie schulen. Weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter werden oder wurden in der Vergangenheit nach L. Ron Hubbard-Technologie geschult,
— Im Übrigen ist eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass er im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
—— Personenschäden 5 000 000 EUR,
—— Sachschäden 5 000 000 EUR,
—— Vermögensschäden 5 000 000 EUR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 116-263968 (2018-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist
— die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Prüfung nach § 106d SGB V,
— die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Annahme und Weiterverarbeitung von Daten (Softwarelösung) sowie einer webbasierten Plattform, um seitens der Auftraggeberin parallel auf Abrechnungsdaten und Ergebnisse zugreifen und standardisiert auswerten zu können,
— Konfiguration der Softwarebestandteile im Test- und im Echtsystem für die Auftraggeberin,
— die Beratung und Unterstützung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin im Rahmen des Einführungsprojekts,
— die Schulung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin und Support sowie
— die Datenarchivierung.
Die Dienstleistung Abrechnungsprüfung DMP ist optional als Bedarfsposition ausgeschrieben.
— die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Prüfung nach § 106d SGB V,
— die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Annahme und Weiterverarbeitung von Daten (Softwarelösung) sowie einer webbasierten Plattform, um seitens der Auftraggeberin parallel auf Abrechnungsdaten und Ergebnisse zugreifen und standardisiert auswerten zu können,
— Konfiguration der Softwarebestandteile im Test- und im Echtsystem für die Auftraggeberin,
— die Beratung und Unterstützung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin im Rahmen des Einführungsprojekts,
— die Schulung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin und Support sowie
— die Datenarchivierung.
Die Dienstleistung Abrechnungsprüfung DMP ist optional als Bedarfsposition ausgeschrieben.
Gesamtwert des Auftrags: 989 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 361/08004558888-283 📠
— die Schulung der Administratoren und Anwender der Auftraggeberin und Support sowie
—— die Dienstleistung Abrechnungsprüfung DMP ist optional als Bedarfsposition ausgeschrieben,
—— der Auftragnehmer ist verantwortlich für
— die Prüfung der Datensätze (maschinell und ggf. manuell) entsprechend der gesetzlichen und sonstigen Regelungen und
—— dem Auftrag liegt ein jährliches Volumen von ca. 32 000 000 Einzelfallnachweisen (INV-Segmente) zugrunde. Aus dem hier angegebenen Volumen leiten sich für den Auftragnehmer keine Ansprüche hinsichtlich der Menge der tatsächlichen Datensätze ab.
—— der Auftragnehmer muss zur Leistungserfüllung im Vertragsverhältnis „Business Partnerschaft“ mit der Bitmarck Software GmbH stehen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung – Vertrag Business Partnerschaft sowie Eigenerklärung (41)),
—— die Auftragsübergabe erfolgt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnungsprüfung beginnt rückwirkend mit dem Abrechnungsquartal I/2016. Der Vertrag endet nach 4 Jahren mit der abschließenden Bearbeitung des Abrechnungsquartals IV/2021.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat zweimalig die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag um jeweils weitere12Monate zu verlängern, somit längstens bis zur abschließenden Bearbeitung des Abrechnungsquartals IV/2023.
Die Auftraggeberin hat zweimalig die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag um jeweils weitere12Monate zu verlängern, somit längstens bis zur abschließenden Bearbeitung des Abrechnungsquartals IV/2023.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-24 📅
Name: GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen mbH
Postort: Radebeul
Land: Deutschland 🇩🇪 Dresden
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 989 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das
Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber
Der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen
Erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu
Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
Dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.