Abrufauftrag für Mobilfunkverträge

Der Polizeipräsident in Berlin – SE IKT A 31

Abruf von Mobilfunkverträgen mit mindestens 2 unterschiedlichen Netzbetreibern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-15 Auftragsbekanntmachung
2019-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: PPr Bln - EU 0518-03
Kurze Beschreibung: Abruf von Mobilfunkverträgen mit mindestens 2 unterschiedlichen Netzbetreibern
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin – SE IKT A 31
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.berlin.de 🌏
E-Mail: seikta3@polizei.berlin.de 📧
Telefon: +49 30-4664993351 📞
Fax: +49 30-4664993199 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=202619 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=202619 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 115-261728
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Provider 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Abrufauftrag von mind 500 und höchsten 1500 Mobilfunkvertägen
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Provider 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Abrufauftrag von mind 500 und höchsten 1500 Mobilfunkvertägen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug
Folgende in den Ausschreibungsunterlagen enthaltene Erklärungen sind auszufüllen:
— Eigenerklärung (Anlage 4 in den Unterlagen),
— Erklärung zur Frauenförderverordnung (Anlage 5 in den Unterlagen).

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=202619 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin – SE Fin 5
Telefon: +49 30-4664795500 📞
E-Mail: sefin5@polizei.berlin.de 📧
Fax: +49 30466-482299021 📠
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-90138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 30-90137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 115-261728 (2018-06-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Abruf von Mobilfunkverträgen mit mindestens 2 unterschiedlichen Netzbetreibern.
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 077-183969
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 115-261728
ABl. S-Ausgabe: 77

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Abrufauftrag von mind 500 und höchsten 1 500 Mobilfunkvertägen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-24 📅
Name: Vodafone GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 050 000 EUR 💰
Name: Deutsche Telekom AG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: MArtin-Luther-Straße 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
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Quelle: OJS 2019/S 077-183969 (2019-04-15)