Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ertüchtigung der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage am Flughafen Stuttgart auf den EU-Standard 3 und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages dazu
Ertüchtigung der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage (MRKA) am Flughafen Stuttgart (STR) auf Reisegepäckkontrollanlagen (EDS) mit EU-Standard 3 und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-22.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Menge oder Umfang:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von min. 8 EDS mit EU-Standard 3, einem zentralen System zur Datenerfassung und Prozesssteuerung, ca. 30...”
Menge oder Umfang
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von min. 8 EDS mit EU-Standard 3, einem zentralen System zur Datenerfassung und Prozesssteuerung, ca. 30 Monitor-Arbeitsplätzen für Nachkontrolle, Administration und Auswertung zum Flughafen Stuttgart und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die ertüchtigte MRKA20 006 248,20
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Gesamtwert des Auftrags: 20 006 248,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: System zum Aufspüren von Sprengstoffen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de🌏
E-Mail: claus.canisius@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 22899610-2710📞
Fax: +49 2289910610-2710 📠
“Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins...”
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nichtberücksichtigt.
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Quelle: OJS 2018/S 059-131297 (2018-03-22)
Ergänzende Angaben (2018-03-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben