Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Ertüchtigung der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage am Flughafen Stuttgart auf den EU-Standard 3 und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages dazu

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Ertüchtigung der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage (MRKA) am Flughafen Stuttgart (STR) auf Reisegepäckkontrollanlagen (EDS) mit EU-Standard 3 und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-22 Auftragsbekanntmachung
2018-03-28 Ergänzende Angaben
2018-04-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2018-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Menge oder Umfang:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von min. 8 EDS mit EU-Standard 3, einem zentralen System zur Datenerfassung und Prozesssteuerung, ca. 30 Monitor-Arbeitsplätzen für Nachkontrolle, Administration und Auswertung zum Flughafen Stuttgart und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die ertüchtigte MRKA20 006 248,20
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Gesamtwert des Auftrags: 20 006 248,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: System zum Aufspüren von Sprengstoffen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: claus.canisius@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2710 📞
Fax: +49 2289910610-2710 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 059-131297
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 080-142282
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nichtberücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechendem Eignungsnachweis vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform. Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden: „Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden“. In Deutschland müssen für die Bilddarstellung in den Kontrollstufen 2 und höher 2D-Ansichten (die klassischen Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden. MRKA, welche an den Monitorarbeitsplätzen nur 3D-Ansichten (2D-Rotationsansicht) zur Verfügung stellen, sind hier nicht zugelassen. Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ertüchtigung der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage (MRKA) am Flughafen Stuttgart (STR) auf Reisegepäckkontrollanlagen (EDS) mit EU-Standard 3 und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages
Menge oder Umfang:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von min. 8 EDS mit EU-Standard 3, einem zentralen System zur Datenerfassung und Prozesssteuerung, ca. 30 Monitor-Arbeitsplätzen für Nachkontrolle, Administration und Auswertung zum Flughafen Stuttgart und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages für die ertüchtigte MRKA
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Referenznummer: B 19.10 - 4811/17/VV: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. – Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bewerber das Formblatt „Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bewerbers auszufüllen.
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— Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das Formblatt „Teilnahmeantrag“.
— Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung in der Sie Ihr Unternehmen vorstellen. Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG unterziehen werden. Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung (Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung) einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf.
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— Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt), – ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern, – Verpflichtungserklärung zu VS-Vertraulich, – ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-Vertraulich für Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern, – Sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung (en) zur Eignungsleihe (Formblatt / Formblätter) beizufügen, – Sofern zutreffend ist die Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt hat, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Anlage Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss folgende Referenzen nachweisen:
Im Zeitraum zwischen dem 15.4.2013 und dem 14.5.2018 müssen an mindestens 2 internationalen Verkehrsflughäfen EDS, welche mindestens nach ECAC Standard 2 zertifiziert sind, vollständig in deren Gepäckförderanlage vom Bewerber als Kontrollgeräte der Kontrollstufe 1 integriert worden sein. Diese EDS müssen dort für die Kontrolle von aufgegebenem Reisegepäck eingesetzt werden. Vollständig integriert bedeutet hier, dass alle Gepäckstücke vollautomatisch von der GFA an das EDS übergeben und nach dem Kontrollvorgang vollautomatisch vom EDS an die GFA zurückgegeben werden. Stand-alone-Geräte, bei denen ein händischer Transport von Gepäckstücken zum EDS oder von dort zur GFA erfolgt, erfüllen dies nicht. Für jede Referenz sind Ansprechpartner und Kontaktdaten anzugeben. Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
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— Wohin wurde geliefert (Flughafen)?
— Wann wurde geliefert (Datum)?
— Wer ist der zuständige Ansprechpartner am Flughafen bzw. der empfangenen Dienststelle?
— Wie lauten dessen bzw. deren Telefonnummer / Mobil-Funktelefonnummer und die E-Mail-Adresse?
— Welche Menge EDS wurden mit welchem Auftrag im o. g. Zeitraum geliefert?
— Welche Typen EDS wurden mit dem jeweils benannten Vertrag bestellt und ausgeliefert?
Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen erbracht oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben welche Leistung / welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen Referenzgeber erbracht worden ist.
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Da im Rahmen der Auftragsabwicklung längere Ausführungsfristen geplant sind und das Volumen des Auftrages eine entsprechende Höhe aufweist, wird zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Liquidität des potentiellen Auftragnehmers überprüft. Dies dient auch der Sicherung aller zum Einkauferforderlichen Materialien und der Beauftragung aller Subunternehmer.
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Die Liquidität muss mindestens 8 000 000 EUR betragen.
Der Nachweis ist über die Erklärung einer Bank über die Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft in o. g. Höhe unter der Voraussetzung einer Auftragserteilung zu erbringen.
Die Produktionskapazität des Auftragnehmers muss eine Lieferung und betriebsbereite Integration von mindestens 2 EDS einschl. zentraler MRKA-Infrastruktur und ca. 15 Monitorarbeitsplätzen für die optische Nachkontrolle durch Bildauswerter bis Anfang Oktober 2019, ein weiteres EDS im Januar 2020 und drei EDS im Oktober 2021 und zwei EDS im Dezember 2021 gewährleisten, ausgehend von einer Zuschlagserteilung bis zum 25.4.2019 bzw. dem Auftragseingang am 30.5.2018.
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Zudem müssen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des ersten EDS auch schon die Kommunikation zwischen EDS und der lokalen SPS der GFA (die EDS werden in die MRKA integriert und müssen zwecks Gepäckstückübernahme von und der Gepäckstück- und Ergebnisrückgabe an die GFA mitdieser kommunizieren) sowie eine zentrale IT-Infrastruktur zur abgesetzten Bildbewertung und zentralen Kommunikation mit dem Leitrechner der GFA zur Verfügung stehen.
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Weiterhin müssen entsprechende Schulungen zur Bedienung des Gerätes vor Aufnahme des Wirkbetriebes durchgeführt werden können. Es ist darzulegen, wie viele Mitarbeiter für die o. g. Mindestleistungen zur Verfügung stehen und welche Qualitätssicherungsmaßnahmen hierbei getroffen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Produktionsstätten vor oder auch während der Vertragslaufzeit in Augenschein zu nehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden.
Beachten Sie bei der Auswahl der Kontrollstufe-1-Geräte bitte
die Notwendigkeit, dass in Deutschland für die Bilddarstellung in den Kontrollstufen 2 und höher 2D-Ansichten (die klassischen Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden müssen, welche den seitens der ECAC festgelegten Qualitätsanforderungen genügen.
auch die Notwendigkeit, dass diese ihre Abwärme nicht in die Umgebungsluft abgeben dürfen sondern zum Wärmeabtransport vorzugsweise (vom Flughafenbetreiber präferiert) die Kaltwasserversorgung des Flughafens zu nutzen sein wird. Alternativ soll es auch möglich sein, den Abtransport der Verlustwärme mit externen Rückkühlern durchzuführen, welche auf geeigneten Freiflächen außerhalb des Gebäudes zu errichten sein werden.
Geben Sie an wo die angebotenen Produkte hergestellt sein werden. Die Angaben zu den Produkten und deren Herstellungsländern ist vor dem Hintergrund der in III.1.4 genannten Einschränkungen und Besonderheiten zu betrachten.
Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen des / der Hersteller(s) bei.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 27.7.2016, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Entfällt, der maximale Zeitraum für Nachkäufe aus dem hier zu schließenden Rahmenvertrag beträgt maximal 7 Jahre
Objektive Auswahlkriterien:
Es ist vorgesehen, alle Bewerber, welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen. Eine zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt hierbei nicht.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-07-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: www.evergabe-online.de
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
E-Mail: aoe@bescha.bund.de 📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.info 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Prior_information_notice
Zusätzliche Informationen
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nichtberücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechendem Eignungsnachweis vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
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Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden:
„Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
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Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden“.
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In Deutschland müssen für die Bilddarstellung in den Kontrollstufen 2 und höher 2D-Ansichten (die klassischen Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden. MRKA, welche an den Monitorarbeitsplätzen nur 3D-Ansichten (2D-Rotationsansicht) zur Verfügung stellen, sind hier nicht zugelassen.
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Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2018/S 059-131297 (2018-03-22)
Ergänzende Angaben (2018-03-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 062-138473
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 059-131297
ABl. S-Ausgabe: 62
Quelle: OJS 2018/S 062-138473 (2018-03-28)
Ergänzende Angaben (2018-04-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 076-170430
ABl. S-Ausgabe: 76
Quelle: OJS 2018/S 076-170430 (2018-04-16)