Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement”
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 2.OG, Zimmer 2.P61
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69-79819852📞
E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de📧
Fax: +49 69-79876319852 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.uni-frankfurt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stiftung des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages
9.40.40VgV EM1-HRZ4-01-17”
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Bezug von Microsoft-Softwareprodukten, auf der Basis vorhandener Lizenzverträge, über einen Lizenzpartner/Reseller (LSP) der Firma Microsoft”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 216329.12
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 224405.12
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hochschuolrechenzentrum (HRZ) der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
60323 Frankfurt am Main”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Johann Wolfgang Goethe - Universität Frankfurt am Main schreibt, im Rahmen dieses Verfahrens, einen Handelspartner-Rahmenvertrag, für den Bezug von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Johann Wolfgang Goethe - Universität Frankfurt am Main schreibt, im Rahmen dieses Verfahrens, einen Handelspartner-Rahmenvertrag, für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Microsoft-Volumenlizenzprogramm aus.
Die Produktpalette wird dabei in eine Hauptleistung:
Bezug von „Desktop-Plattformprodukten“, Artikelnummer: 2UJ-00001, Artikelname: DsktpEdu ALNG LicSAPk MVL
Und eine Nebenleistung (mit einem Wert von maximal 10 % der Hauptleistung):
Bezug von zusätzlichen Produkten, aus der unter dem Beitritt des Auftraggebers für Bildungslösungen, lizenzierten Microsoft- Produktpalette, ausgenommen die in der Hauptleistung enthaltenen Produkte.
Unterteilt.
Eine Losaufteilung zwischen Haupt- und Nebenleistung erfolgt nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifizierung/ Qualifikation des Ansprechpartners (MCP Zertifikat)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fester Ansprechpartner über die Gesamtlaufzeit des Vertrages
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung von jährlichen Workshops zur Lizenzierung (Zertifikat)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Preis der Hauptleistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Kostenkriterium (Name): Preis der Nebenleistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 007-010922
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Campus-Lizenzvertrag Microsoft
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: asknet AG
Postanschrift: Vincenz-Priessnizt-Str. 3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721964587333📞
Fax: +49 721964589333 📠
Region: Karlsruhe🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 216329.12
Höchstes Angebot: 224405.12
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird auf folgende Antragsfristen explizit hingewiesen:
Der Antrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erweist sich ein Nachprrüfungsantrag nach § 160 oder die sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 171 als von Anfang an Ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts ist es insbesondere,
1) die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig Vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
2) die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
3) einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 169 Absatz 3 getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber.
Den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
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Quelle: OJS 2018/S 182-411849 (2018-09-19)