Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Pegfilgastrim, ATC-Code: L03AA13, für die Zeit vom 1.10.2018 bis max. zum 30.9.2020
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: www.spectrumk.de🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: spectrumK GmbH
Postanschrift: Gutenbergstr. 39
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Arzneimittelmanagement
E-Mail: open-house@spectrumk.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.spectrumk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Krankenkassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Pegfilgastrim, ATC-Code: L03AA13, für die Zeit vom 1.10.2018 bis...”
Titel
Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Pegfilgastrim, ATC-Code: L03AA13, für die Zeit vom 1.10.2018 bis max. zum 30.9.2020
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Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Pegfilgastrim, ATC-Code: L03AA13, Darreichungsform: alle, alle Wirkstärken, alle Packungsgrößen (ausgenommen Klinikpackungen)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Frühester Vertragsbeginn ist der 1.10.2018 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 7.9.2018 bei der unter I.3) benannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.10.2018 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 7.9.2018 bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.2.2). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 30.9.2020.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um maximal 6 Monate durch den pharmazeutischen Unternehmer oder durch spectrumK verlängert werden”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über die Zuverlässigkeit,
b)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über die Zuverlässigkeit,
b) Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate – bezogen auf den Beginn der Vertragslaufzeit).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über die Leistungsfähigkeit.
Ein Vertragsschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über die Leistungsfähigkeit.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem vorgegebenen Formblatt zusammengefasst, welches zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über das Vorliegen der Zulassung gem. § 21 Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über das Vorliegen der Zulassung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG,
b) Erklärung über das Vorliegen der Herstellungserlaubnis gem. § 13 Abs. 1 AMG,
c) Erklärung über die Einhaltung von Schutzrechten.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 999
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-02
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Arzneimittelmanagement Essen
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 164-373986 (2018-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss eines Rabattvertrages gemäß § 130a Absatz 8 SGB V über den im Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff.”
Zusätzliche Informationen:
“Der Rabattvertrag beinhaltet das Recht der Vertragsparteien, weitere Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die vertragsgegenständlichen, zu ähnlichen oder...”
Zusätzliche Informationen
Der Rabattvertrag beinhaltet das Recht der Vertragsparteien, weitere Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die vertragsgegenständlichen, zu ähnlichen oder wirkstoffgleichen Arzneimittel abzuschließen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 164-373986
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Pegfilgastrim, ATC-Code: L03AA13, Darreichungsform: alle, alle Wirkstärken, alle Packungsgrößen (ausgenommen Klinikpackungen)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AMGEN GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1-4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 012-023621 (2019-01-15)