Kurze Beschreibung
Die gematik GmbH hat gemäß § 291a SGB V den gesetzlichen Auftrag zur Einführung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur („TI“) im Gesundheitswesen. Hierzu benötigt die gematik regelmäßig die Unterstützung durch externe Kräfte. Die externen Kräfte sollen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Verfügung gestellt werden. Für die in der Leistungsbeschreibung genannten Bereiche beabsichtigt die gematik, bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung, einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit möglichst allen, zumindest allen interessierten Auftragnehmern (Verleihern) abzuschließen. Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 1.8.2018 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 31.7.2020. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens.