Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 21.8.2018 bis 30.9.2020 für die unter II.1.5) im Einzelnen aufgeführten Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08)

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für die nachfolgend aufgeführten Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 21.8.2018 bis 30.9.2020.
Es werden zu folgenden Röntgenkontrastmittel Rabattverträge geschlossen:
Los Wirkstoff
1 Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01);
2 Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05);
3 Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02);
4 Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04);
5 Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05);
6 Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07);
7 Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09);
8 Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10);
9 Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11);
10 Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01);
11 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01);
12 Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01);
13 Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02);
14 Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03);
15 Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04);
16 Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08);
17 Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09);
19 Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01);
18 Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10);
20 Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04);
21 Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.10.2018.
Das Vertragsangebot richtet sich an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG, Großhändler gem. §§ 4 Abs. 22 und § 52a AMG sowie öffentliche Apotheken.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Das bedeutet, dass individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte nicht geführt werden, für alle Vertragsabschlüsse gelten mit Ausnahme des individuellen Vertragsbeginns einheitliche Vertragskonditionen sowie ein einheitliches Zugangsverfahren. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
Während des Zeitraumes vom 21.8.2018 bis 30.9.2020 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen.
Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 30.9.2020.
Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 30.9.2020 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED - Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern.
Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie 2 Exemplare der Rabattvereinbarung inklusive aller Anlagen) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen.
Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 20.8.2018 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an.
Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
Die jeweilige Rabattvereinbarung tritt mit Unterzeichnung der AOK PLUS in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sein müssen.
Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das AOK-Gesundheitspartnerportal (www.aok-gesundheitspartner.de) genutzt. Die AOK PLUS stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK PLUS sicher. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1. Oktober 2018.
Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.
Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-17 Auftragsbekanntmachung
2018-09-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-11-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-05-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-07-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-09-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-02-13 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2018-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 138-316503
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für die nachfolgend aufgeführten Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 21.8.2018 bis 30.9.2020.
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Es werden zu folgenden Röntgenkontrastmittel Rabattverträge geschlossen:
Los Wirkstoff
1 Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01);
2 Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05);
3 Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02);
4 Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04);
5 Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05);
6 Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07);
7 Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09);
8 Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10);
9 Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11);
10 Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01);
11 Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01);
12 Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01);
13 Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02);
14 Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03);
15 Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04);
16 Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08);
17 Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09);
19 Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01);
18 Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10);
20 Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04);
21 Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
Die Rabattgewährung erfolgt abweichend vom Beginn der Vertragslaufzeit frühestens ab 1.10.2018.
Das Vertragsangebot richtet sich an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG, Großhändler gem. §§ 4 Abs. 22 und § 52a AMG sowie öffentliche Apotheken.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens. Das bedeutet, dass individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte nicht geführt werden, für alle Vertragsabschlüsse gelten mit Ausnahme des individuellen Vertragsbeginns einheitliche Vertragskonditionen sowie ein einheitliches Zugangsverfahren. Die AOK PLUS sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
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Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere von der Nachfrage der Versicherten, der Entwicklung der Zahl der Versicherten, von dem Verordnungsverhalten der Vertragsärzte und dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig. Die Auftraggeberin garantiert keine Mindestabnahmemengen.
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Während des Zeitraumes vom 21.8.2018 bis 30.9.2020 können interessierte Auftragnehmer Rabattvereinbarungen schließen.
Die Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 30.9.2020.
Unabhängig davon werden Rabattvereinbarungen und das „open-house-Verfahren“ bereits insoweit vor dem 30.9.2020 beendet, wie in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern Exklusivvereinbarungen zu den unter II.1.1) genannten Wirkstoffen in Kraft treten.
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Den Erfahrungen der AOK PLUS nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis zwölf Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im TED – Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im TED - Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
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Interessierte Auftragnehmer können die Teilnahmeunterlagen sowie die Rabattvereinbarung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe von Los und Wirkstoff per E-Mail anfordern.
Voraussetzung für den Abschluss einer Rabattvereinbarung ist, dass der interessierte Auftragnehmer alle Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie 2 Exemplare der Rabattvereinbarung inklusive aller Anlagen) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, datiert und mit dem Unternehmensstempel versehen fristgerecht vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rabattvereinbarung abgeschlossen.
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Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auf postalischem Weg bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle, erstmals bis zum 20.8.2018 und anschließend bis zum jeweils 15. eines Monats (Eingangsfrist), einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle an.
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Fällt der 15. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 15. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 15. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.
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Die jeweilige Rabattvereinbarung tritt mit Unterzeichnung der AOK PLUS in Kraft. Die Unterzeichnung erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sein müssen.
Für die Veröffentlichung der rabattierten Kontrastmittel wird das AOK-Gesundheitspartnerportal (www.aok-gesundheitspartner.de) genutzt. Die AOK PLUS stellt die Veröffentlichung zum Monatsersten nach Unterzeichnung der Rabattvereinbarung durch die AOK PLUS sicher. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt zum 1. Oktober 2018.
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Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.
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Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen zum Wirkstoff Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05) im Rahmen eines sogenannten
„open-house-Modells“.Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können unter II.1.5) nachgelesen werden.
„open-house-Modells“.
Referenznummer: 65/2018-OH
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereichdes AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaatdes Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
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Im Übrigen richtet sich das Vertragsangebot nur an Großhändler gem. §§ 4 Abs. 22 und § 52a AMG sowie öffentliche Apotheken.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Mitte, Regionalvertretung Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Eintrachtweg 19
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Postanschrift: Eislebener Straße 1
Postleitzahl: 99096
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 50
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt/Main
Postanschrift: Galvanistraße 31
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Postanschrift: Weißensteinstraße 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer GEK
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkassen - KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse (hkk)
Postanschrift: Martinistraße 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle
Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-08-21 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 65/2018-OH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist....
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Quelle: OJS 2018/S 138-316503 (2018-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 170-387726
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 138-316503
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben sind.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Name: Dr. Franz Köhler Chemie GmbH; b. e. imaging GmbH; Bayer Vital GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG; Radco-Imaging GmbH

2️⃣
Name: Guerbet GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH

3️⃣
Name: b.e. imaging GmbH; CS Diagnostics GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG; Radco-Imaging GmbH

4️⃣
Name: Dr. Franz Köhler Chemie GmbH; Bracco Imaging Deutschland GmbH; b.e. imaging GmbH; CS Diagnostics GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG; Radco-Imaging GmbH

5️⃣
Name: Bayer Vital GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; Jenapharm GmbH & Co. KG; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG; Radco-Imaging GmbH

6️⃣
Name: Guerbet GmbH; Eurocontrast GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG

7️⃣
Name: b.e. imaging GmbH; CS Diagnostics GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG; GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG

8️⃣
Name: Bracco Imaging Deutschland GmbH; b.e. imaging GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG

9️⃣
Name: Guerbet GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG; Radco-Imaging GmbH

1️⃣0️⃣
Name: Guerbet GmbH; b.e. imaging GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH

1️⃣1️⃣
Name: Guerbet GmbH; b.e. imaging GmbH; CS Diagnostics GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; Jenapharm GmbH & Co. KG; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG; GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG; Radco-Imaging GmbH

1️⃣2️⃣
Name: Bracco Imaging Deutschland GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣
Name: Bayer Vital GmbH; Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH; BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG; Radco-Imaging GmbH

1️⃣5️⃣
Name: Bayer Vital GmbH; Radco-Imaging GmbH

1️⃣6️⃣
Name: GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG

1️⃣7️⃣
Name: CS Diagnostics GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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Quelle: OJS 2018/S 170-387726 (2018-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-24)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 185-418980
ABl. S-Ausgabe: 185

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland
Freistaaten Sachsen und Thüringen

Auftragsvergabe
Name: Villié Handelsgesellschaft mbH
VILLIÉ Handelsgesellschaft mbH

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkassen – KKH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist […]
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat [… ]
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind […] § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden […]“
Quelle: OJS 2018/S 185-418980 (2018-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 208-476062
ABl. S-Ausgabe: 208

Auftragsvergabe
Name: RöKoPrax GmbH
Dunker Medizin- und Röntgenprodukte GmbH
Dunker Medizin- und Röntgenprodukte GmbH; RöKoPrax GmbH
Curagita AG; Dunker Medizin- und Röntgenprodukte GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt);
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2018/S 208-476062 (2018-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-30)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 233-533625
ABl. S-Ausgabe: 233

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Auftragsvergabe
Name: gmd pharma GmbH
KS Pharma-Service GmbH
Curagita AG; KS Pharma-Service GmbH; gmd pharma GmbH
KS Pharma-Service GmbH; gmd pharma GmbH
KS Pharma Service GmbH; gmd pharma GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 135 Unwirksamkeit:
Quelle: OJS 2018/S 233-533625 (2018-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-571754
ABl. S-Ausgabe: 247

Auftragsvergabe
Name: Curagita AG
b.e.imaging GmbH, Curagita AG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 168 Entscheidung der Vergabekammer:
Quelle: OJS 2018/S 247-571754 (2018-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08): – Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01), – Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05), – Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02), – Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04), – Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05), – Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07), – Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09), – Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10), – Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11), – Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01), – Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01), – Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01), – Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02), – Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03), – Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04), – Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08), – Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09), – Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01), – Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10), – Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04), – Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 063-146242
ABl. S-Ausgabe: 63

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08):
– Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01),
– Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05),
– Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02),
– Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04),
– Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05),
– Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07),
– Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09),
– Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10),
– Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11),
– Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01),
– Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01),
– Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01),
– Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02),
– Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03),
– Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04),
– Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08),
– Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09),
– Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01),
– Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10),
– Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04),
– Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
Die weiteren Vorgaben zu den einzuhaltenden Fristen, zu Vertragsbeginn und –ende können in der Auftragsbekanntmachung vom 20.7.2018 (ABI. 2018/S 138-316503) nachgelesen werden.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-19 📅
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 18
Postort: Blankenfelde-Mahlow
Postleitzahl: 15827
Land: Deutschland 🇩🇪
Teltow-Fläming 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Region Hannover 🏙️
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Hamburg 🏙️
Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Quelle: OJS 2019/S 063-146242 (2019-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 090-215525
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iopromid (ATC-Code nach WHO: V08AB05)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-17 📅
Postanschrift: Stresemannallee 4c
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Rhein-Kreis Neuss 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist ...
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ...
Quelle: OJS 2019/S 090-215525 (2019-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08): — Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01), — Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05), — Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02), — Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04), — Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05), — Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07), — Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09), — Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10), — Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11), — Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01), — Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01), — Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01), — Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02), — Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03), — Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04), — Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08), — Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09), — Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01), — Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10), — Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04), — Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
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Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 124-302799
ABl. S-Ausgabe: 124

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01),
— Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05),
— Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02),
— Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04),
— Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05),
— Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07),
— Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09),
— Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10),
— Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11),
— Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01),
— Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01),
— Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01),
— Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02),
— Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03),
— Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04),
— Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08),
— Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09),
— Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01),
— Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10),
— Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04),
— Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Iodixanol (ATC-Code nach WHO: V08AB09)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-20 📅
Postanschrift: Kattrepel 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Hamburg 🏙️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, z. H. Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Quelle: OJS 2019/S 124-302799 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08): Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01) Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05) Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02) Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04) Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05) Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07) Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09) Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10) Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11) Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01) Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01) Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01) Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02) Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03) Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04) Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08) Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09) Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01) Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10) Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04) Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 141-347046
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Amidotrizoesäure (ATC nach WHO: V08AA01)
Ioxitalaminsäure (ATC nach WHO: V08AA05)
Iohexol (ATC nach WHO: V08AB02)
Iopamidol (ATC nach WHO: V08AB04)
Iopromid (ATC nach WHO: V08AB05)
Ioversol (ATC nach WHO: V08AB07)
Iodixanol (ATC nach WHO: V08AB09)
Iomeprol (ATC nach WHO: V08AB10)
Iobitridol (ATC nach WHO: V08AB11)
Ethylester iodierter Fettsäuren (ATC nach WHO: V08AD01)
Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC nach WHO: V08BA01)
Gadopentetsäure (ATC nach WHO: V08CA01)
Gadotersäure (ATC nach WHO: V08CA02)
Gadodiamid (ATC nach WHO: V08CA03)
Gadoteridol (ATC nach WHO: V08CA04)
Gadobensäure (ATC nach WHO: V08CA08)
Gadobutrol (ATC nach WHO: V08CA09)
Humanalbumin-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA01)
Gadoxetsäure (ATC nach WHO: V08CA10)
Phospholipid-Mikrosphären (ATC nach WHO: V08DA04)
Schwefelhexafluorid (ATC nach WHO: V08DA05).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-17 📅
Name: BW Plus Röntgen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Friedrich-Heinrich-Allee 176
Postort: Kamp-Lintfort
Postleitzahl: 47475
Land: Wesel 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist… § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat… § 160 Einleitung, Antrag.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind… § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
Quelle: OJS 2019/S 141-347046 (2019-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 172-419321
ABl. S-Ausgabe: 172

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-20 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 134 Informations- und Wartepflicht.
Quelle: OJS 2019/S 172-419321 (2019-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 034-080104
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 170-387726
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und„ Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformularsund der Veröffentlichungsplattformgeschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4.3) erfolgen daher ebenfalls nur hilfsweise.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-21 📅
Name: Diverse
Postort: Diverse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
Quelle: OJS 2020/S 034-080104 (2020-02-13)