Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. „OpenHouse-Verträge“ für Adalimumab sowie weiterer Wirkstoffe
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Arzneimittelwirkstoff Adalimumab sowie weiteren Wirkstoffen im Rahmen des OpenHouse-Verfahrens.
Die AOK Rheinland/Hamburg gibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. „OpenHouse-Verfahren“ für diverse Arzneimittelwirkstoffe bekannt.
Die konkreten Arzneimittelwirkstoffe und die jeweiligen, frühestmöglichen Vertragsstarts sind der aktuellen Arzneimittelwirkstoffliste im Projektraum
https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDAYAFY
Des Vergabeportals dtvp in der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zu entnehmen.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen im Projektraum des Vergabeportals DTVP unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ erhalten.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an folgendes E-Mail-Postfach sendet:
open-house@rh.aok.de.
Über dieses E-Mail-Postfach erfolgt jeglicher Austausch von Unterlagen und Dokumenten für die Durchführungdes OpenHouse-Verfahrens zwischen den Unternehmen und dem Geschäftsbereich Arzneimittel/Apotheken der AOK Rheinland/Hamburg.
Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertragabgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt.
Die Vertragslaufzeit endet einheitlich am 30.9.2020, und zwar unabhängig vom individuellen Vertragsstart.
Die Liste mit den vertragsgegenständlichen Wirkstoffen wird in unregelmäßigen Abständen verändert. Alle im Projektraum im Vergabeportal DTVP verifizierten Unternehmen erhalten in diesem Fall eine E-Mail mit einem Hinweis, welche Wirkstoffe dazugekommen sind und wann der jeweilige, frühestmögliche Vertragsstart ist.
Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichungim Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht ausrechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-24.
Wer?
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Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2018-08-24
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Auftragsbekanntmachung
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