Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Details siehe im jeweiligen Los.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger...”
Titel
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
181205_OH FAM NOST_42_KL
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Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Details siehe im jeweiligen Los.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 31
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Adalimumab
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation benannte E-Mail-Adresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind unter der folgenden E-Mail-Adresse anzufordern: fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der Internetseite www.aok-gesundheitspartner.de.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Certolizumabpegol
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern: fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2019. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der Internetseite www.aok-gesundheitspartner.de.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Desloratadin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Etanercept
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Golimumab
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Infliximab
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Paliperidon
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Amlodipin+Candesartan
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erythropoietin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Levomepromazin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
1️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mesalazin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Multienzyme
Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
1️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Permethrin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
1️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Pyridostigmin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
1️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Somatropin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 15
1️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Afatinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 16
1️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bortezomib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 17
1️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Cabozantinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 18
1️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dasatinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 19
2️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erlotinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 20
2️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Everolimus, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 21
2️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gefitinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 22
2️⃣3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Hydroxycarbamid, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 23
2️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ibrutinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 24
2️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lipegfilgrastim, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 25
2️⃣6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nilotinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 26
2️⃣7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nintedanib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 27
2️⃣8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Pazopanib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 28
2️⃣9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ruxolitinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 29
3️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sorafenib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 30
3️⃣1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sunitinib, exkl. Zubereitungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 31
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-31
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-31
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (s. auch Ziffern VI.4.1 bis VI.4.4) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung...”
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (s. auch Ziffern VI.4.1 bis VI.4.4) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet.
Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYU8D
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Name:
“Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)”
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s.o. Ziffer VI.3.), sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten:
„§ 135...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s.o. Ziffer VI.3.), sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten:
„§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…)
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (…).“
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Quelle: OJS 2018/S 236-539021 (2018-12-05)
Ergänzende Angaben (2018-12-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Brandenburger Str. 72
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit...”
Titel
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
181205_OH FAM NOST_42_KL
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Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Details siehe im jeweiligen Los.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 236-539021
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text: Behlertstraße 33a
Neuer Wert
Text: Brandenburger Str. 72
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text: § 135 Unwirksamkeit
Neuer Wert
Text: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2018/S 246-564328 (2018-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Telefon: +49 800265080-40198📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger...”
Titel
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
181205_OH FAM NOST_42_KL_Aufhebung 3 Fachlose
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Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.
Die Veröffentlichung für die Losnummern 21 Everolimus, exkl. Zubereitungen; 23 Hydroxycarbamid, exkl. Zubereitungen; 11 Multienzyme der Auftragsbekanntmachung 2018/S 236-539021 werden hiermit aufgehoben.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open House-Verfahrens.
Die Veröffentlichung für die Losnummern 21 Everolimus, exkl. Zubereitungen; 23 Hydroxycarbamid, exkl. Zubereitungen; 11 Multienzyme der Auftragsbekanntmachung 2018/S 236-539021 werden hiermit aufgehoben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 236-539021
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 181205_OH FAM NOST_42_KL
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel: Multienzyme
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Veröffentlichung für die Losnummern 21 Everolimus, exkl. Zubereitungen; 23 Hydroxycarbamid, exkl.Zubereitungen; 11 Multienzyme der...”
Die Veröffentlichung für die Losnummern 21 Everolimus, exkl. Zubereitungen; 23 Hydroxycarbamid, exkl.Zubereitungen; 11 Multienzyme der Auftragsbekanntmachung 2018/S 236-539021 werden hiermit aufgehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYGEU
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. o. Ziffer VI.3....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. o. Ziffer VI.3. der eigentlichen Auftragsbekanntmachung), sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten:
„§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).“
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Quelle: OJS 2018/S 247-568713 (2018-12-20)