Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen. Jederzeitige Beitrittsmöglichkeit aller interessierten pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen eines „open-house“- Verfahrens innerhalb des Zeitraumes vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020. Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020. Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind. Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4 b
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.ikk-classic.de🌏
E-Mail: open-house@ikk-classic.de📧
Fax: +49 3514292316059 📠
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020. Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020. Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Biperiden
Kurze Beschreibung: ATC-Code: N04AA02; Biperiden
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Codein/Paracetamol
Kurze Beschreibung: ATC-Code: N02AJ06; Codein/Paracetamol
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Entecavir
Kurze Beschreibung: ATC-Code: J05AF10; Entecavir
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Ethinylestradiol und Etonogestrel
Kurze Beschreibung: ATC-Code: G02BB01; Ethinylestradiol und Etonogestrel
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Lenograstim
Kurze Beschreibung: ATC-Code: L03AA10, Lenograstim
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Vorlagen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt; siehe II.1.5) muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden, nicht älter als 6 Monate zum Vertragsbeginn.
Gemäß § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V ist das Verfahren nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: IKK classic
Geschäftsbereich Arzneimittel
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig.
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen nach § 135 GWB gelten nur, soweit ein Bieter — entgegen der Auffassung der IKK classic - den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB bejaht.
Quelle: OJS 2018/S 123-280828 (2018-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vertragsbeginn ist der 1.8.2018.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.7.2018.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.7.2018.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-09 📅
Name: Orifarm GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: betapharm Arzneimittel GmbH
3️⃣
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
4️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH Co. Generika KG
5️⃣
Name: Hexal AG
6️⃣
Name: ratiopharm GmbH
7️⃣
Name: TAD Pharma GmbH
8️⃣
Name: Zentiva Pharma GmbH
9️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
7
Quelle: OJS 2018/S 147-337586 (2018-07-31)
Vertragsbeginn ist der 1.9.2018.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.8.2018.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.8.2018.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-09 📅
Name: kohlpharma GmbH
Aristo Pharma GmbH
Aliud Pharma GmbH
Klinge Pharma GmbH
EurimPharm Arzneimittel GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Quelle: OJS 2018/S 161-369325 (2018-08-21)
Ergänzende Angaben (2018-09-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Vertragsbeginn ist der 1.10.2018.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.9.2018.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.9.2018.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-09 📅
Name: neuraxpharm Arzneimittel GmbH
EMRAmed Arzneimittel GmbH
Quelle: OJS 2018/S 186-421311 (2018-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: ATC-Code: L03AA10, Lenograstim.
Zusätzliche Informationen:
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-09 📅
Name: Haemato Pharm GmbH
Postanschrift: Lilienthalstraße 5c
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Referenz Zusätzliche Informationen
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“ – Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“ – Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2019.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.4.2019.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postort: ohne
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen nach § 135 GWB gelten nur, soweit ein Bieter – entgegen der Auffassung der IKK classic – den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB bejaht.
Quelle: OJS 2019/S 085-203631 (2019-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Vertragsbeginn ist der 1.12.2019.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.11.2019.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Vertragsbeginn ist der 1.12.2019.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.11.2019.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: ATC-Code: N02AJ06; Codein/Paracetamol.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-09 📅
Name: Stadapharm GmbH
Postanschrift: Stadastraße 2-18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Referenz Zusätzliche Informationen
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Vertragsbeginn ist der 1.12.2019.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.11.2019.
Wie in Ziffer II.1.5) der ursprünglichen EU-Bekanntmachung vom 29.6.2018 mit der Nummer 2018/S 123-280828 mitgeteilt, endet das open-house-Verfahren automatisch, sobald für den Wirkstoff Vertragspartner im Wege einer europaweiten Ausschreibung feststehen.
Für Los-Nr. 4, Ethinylestradiol und Etonogestrel starten zum 1.1.2020 Verträge, die aus einer europaweiten Ausschreibung resultieren. Entsprechend endet das Verfahren zum Los 4 zum 31.12.2019.
Wie in Ziffer II.1.5) der ursprünglichen EU-Bekanntmachung vom 29.6.2018 mit der Nummer 2018/S 123-280828 mitgeteilt, endet das open-house-Verfahren automatisch, sobald für den Wirkstoff Vertragspartner im Wege einer europaweiten Ausschreibung feststehen.
Für Los-Nr. 4, Ethinylestradiol und Etonogestrel starten zum 1.1.2020 Verträge, die aus einer europaweiten Ausschreibung resultieren. Entsprechend endet das Verfahren zum Los 4 zum 31.12.2019.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: ATC-Code: G02BB01; Ethinylestradiol und Etonogestrel.
Referenz Zusätzliche Informationen
Wie in Ziffer II.1.5) der ursprünglichen EU-Bekanntmachung vom 29.6.2018 mit der Nummer 2018/S 123-280828 mitgeteilt, endet das open-house-Verfahren automatisch, sobald für den Wirkstoff Vertragspartner im Wege einer europaweiten Ausschreibung feststehen.
Wie in Ziffer II.1.5) der ursprünglichen EU-Bekanntmachung vom 29.6.2018 mit der Nummer 2018/S 123-280828 mitgeteilt, endet das open-house-Verfahren automatisch, sobald für den Wirkstoff Vertragspartner im Wege einer europaweiten Ausschreibung feststehen.
Für Los-Nr. 4, Ethinylestradiol und Etonogestrel starten zum 1.1.2020 Verträge, die aus einer europaweiten Ausschreibung resultieren. Entsprechend endet das Verfahren zum Los 4 zum 31.12.2019.
Quelle: OJS 2020/S 053-125891 (2020-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020.
Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“-Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2020.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.4.2020.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“-Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2020.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.4.2020.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2018/S 123-280828 vom 29.6.2018 verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2018 bis zum 31.7.2020 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2018, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.7.2018 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt: Bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.6.2020.
Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-09 📅
Name: axicorp Pharma GmbH
Postort: Friedrichsdorf
Postleitzahl: 61381
Referenz Zusätzliche Informationen
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“-Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“-Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.7.2020.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2020.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.4.2020.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen nach § 135 GWB gelten nur, soweit ein Bieter — entgegen der Auffassung der IKK classic — den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB bejaht.