Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen zu Fertigarzneimittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen/-kombinationen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Bezugs von Fertigarzneimitteln im Rahmen des hessischen Sprechstundenbedarfs (SSB) mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten "open-house-Modells"

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für Fertigarzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“, die zu Lasten der Krankenkassen in Hessen im Sprechstundenbedarf verordnet und abgegeben werden.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmer inkl. Importeure und Hersteller) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung zu den unter Abschnitt B genannten Wirkstoffen angeboten.
Gegenstand des Zugangsverfahrens sind nur die Fertigarzneimitel mit den genannten Wirkstoffen, die im Sprechstundenbedarf abgegeben werden.
Interessierte Auftragnehmer können dazu bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse die.
Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.3.2020 unabhängig von dem Beginn des Vertrages.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen.
Verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-03.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-03 Auftragsbekanntmachung
Verwandte Suchen 🔍