Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2020
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
E-Mail: ngm@bw.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2020”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der...”
Beschreibung der Beschaffung
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn...”
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen ergeben sich aus Ziff. II.1.4) und III.1.1) sowie aus den Verfahrensunterlagen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 99
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-05
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-05
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.11.2018 bis zum 5.10.2018, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.11.2018)...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.11.2018 bis zum 5.10.2018, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
“Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die...”
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
(1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(3) Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
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Quelle: OJS 2018/S 176-398388 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 221000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 221000.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der...”
Beschreibung der Beschaffung
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 176-398388
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2020”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Postanschrift: Potsdamer Straße 8
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 221000.00
Höchstes Angebot: 221000.00
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Laboratorios Farmacéuticos Rovi S.A.
Postanschrift: Julián-Camarillo 35
Postort: Madrid
Postleitzahl: 28037
Land: Spanien 🇪🇸
Region: España 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Techdow Pharma Germany GmbH
Postanschrift: Potsdamer Platz 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die...”
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
(1) nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s.o. Ziff. II.2.14). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
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Quelle: OJS 2018/S 199-450907 (2018-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Presselstr. 19
Region: Stuttgart🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der...”
Beschreibung der Beschaffung
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information
Der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 4
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimtiteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2020”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ROVI GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 6
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2018/S 218-498885 (2018-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff.II.2.14).
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 5
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimtiteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2020.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ITF Pharma GmbH
Postanschrift: Mozartstraße 18
Postort: München
Postleitzahl: 80336
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2019/S 089-213132 (2019-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn...”
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).