Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2020
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
E-Mail: ngm@bw.aok.de📧
URL der Dokumente: http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-13 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 176-398388
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn...”
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
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Quelle: OJS 2018/S 176-398388 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
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Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff.II.2.14).
“Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn...”
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
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Quelle: OJS 2019/S 206-501867 (2019-10-22)