Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2020
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
E-Mail: ngm@bw.aok.de📧
URL der Dokumente: http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-13 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 176-398388
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Zusätzliche Informationen:
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen ergeben sich aus Ziff. II.1.4) und III.1.1) sowie aus den Verfahrensunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 99
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.11.2018 bis zum 5.10.2018, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
Die Angebotsunterlagen müssen bei angestrebtem Vertragsbeginn zum 1.11.2018 bis zum 5.10.2018, bei späterem angestrebten Vertragsbeginn (nach dem 1.11.2018) spätestens fünf Wochen vor Vertragsbeginn vorliegen und werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet.
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
Die interessierten pUs müssen bei Anforderung der Teilnahmebedingungen (über die unter I.1.) genannte E-Mail-Adresse der Kontaktstelle) das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
(1) Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(2) Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(3) Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
(3) Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s. o. Ziff. II.2.14). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Quelle: OJS 2018/S 176-398388 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff. II.2.14).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-11 📅
Name: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
Postanschrift: Potsdamer Straße 8
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Laboratorios Farmacéuticos Rovi S.A.
Postanschrift: Julián-Camarillo 35
Postort: Madrid
Postleitzahl: 28037
Land: Spanien 🇪🇸
Name: Techdow Pharma Germany GmbH
Postanschrift: Potsdamer Platz 1
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pU von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
(2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(2) den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pU der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
(3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
(3) sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen und der interessierte pU erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt. Der Erhalt ist unverzüglich formlos per E-Mail zu bestätigen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s.o. Ziff. II.2.14). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die unter VI.4.1) genannte Stelle ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. In diesem Fall sind insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten (zur Warte- und Stillhaltefrist s.o. Ziff. II.2.14). Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.
Diese Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des GWB-Vergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information
Der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Der interessierten pUs erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrages hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Weitere Informationen zu diesem Open-House-Verfahren sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen, die alle interessierten pUs von der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle abrufen können (s Ziff. VI.3)).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Name: ROVI GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 6
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2018/S 218-498885 (2018-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff.II.2.14).
Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern (pU) (die Zahl unter IV.1.3) stellt keine Begrenzung dar) nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Enoxaparin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten pUs der Abschluss eines Rabattvertrages angeboten. Interessierte pUs können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Unterlagen anfordern (s. Ziff. VI.3). Die einheitlichen Teilnahmevoraussetzungen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.11.2018 und beträgt max. 24 Monate. Sie endet in jedem Fall am 31.10.2020. Zum Vertragsbeginn und zur Warte- und Stillhaltefrist s. im Übrigen Ziff.II.2.14).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Objekt Umfang der Beschaffung
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein. Das Angebot muss bis zum 5.10.2018, bei jederzeit möglichem späteren Vertragsschluss (Vertragsbeginn nach dem 1.11.2018) spätestens 5 Wochen vor Vertragsbeginn, vorliegen. Vor dem 8.10.2018 werden keine Verträge geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).