Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt im Zeitraum vom 1.4.2019 bis 31.3.2021. Die Rabattverträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 24 (Interferon beta-1b (2P)) mit 2 pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: AOKBW-2018-PS6
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt im Zeitraum vom 1.4.2019 bis 31.3.2021. Die Rabattverträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 24 (Interferon beta-1b (2P)) mit 2 pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt im Zeitraum vom 1.4.2019 bis 31.3.2021. Die Rabattverträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 24 (Interferon beta-1b (2P)) mit 2 pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Die Kommunikation der Auftraggeberin mit den interessierten Unternehmen, insbesondere der Frage-Antworten-Prozess, erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden (www.dtvp.de). Auch die Angebote sind von den Bietern über die Vergabeplattform einzureichen. Dafür sind die Angebotsbestandteile nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Die Auftraggeberin empfiehlt, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Die Auftraggeberin empfiehlt, möglichst frühzeitig die technischen Voraussetzungen für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zu schaffen, soweit nicht ohnehin vorhanden. Insbesondere ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Zertifizierungsdiensteanbieter empfehlenswert, da beispielsweise die Zurverfügungstellung einer Signaturkarte je nach Anbieter mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden ist.
Abweichend von den Angaben in IV.1.3) ist für das Fachlos 24 der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern geplant.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YN8T
Die Kommunikation der Auftraggeberin mit den interessierten Unternehmen, insbesondere der Frage-Antworten-Prozess, erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden (www.dtvp.de). Auch die Angebote sind von den Bietern über die Vergabeplattform einzureichen. Dafür sind die Angebotsbestandteile nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Die Auftraggeberin empfiehlt, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Die Auftraggeberin empfiehlt, möglichst frühzeitig die technischen Voraussetzungen für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zu schaffen, soweit nicht ohnehin vorhanden. Insbesondere ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Zertifizierungsdiensteanbieter empfehlenswert, da beispielsweise die Zurverfügungstellung einer Signaturkarte je nach Anbieter mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden ist.
Abweichend von den Angaben in IV.1.3) ist für das Fachlos 24 der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern geplant.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YN8T
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abatacept
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) hingewiesen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin kann die abzuschließende Vereinbarung zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens daran gehindert ist, den Zuschlag für eine Folgevereinbarung ab dem 1.4.2021 zu erteilen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberin kann die abzuschließende Vereinbarung zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens daran gehindert ist, den Zuschlag für eine Folgevereinbarung ab dem 1.4.2021 zu erteilen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Agalsidase alfa
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) hingewiesen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin kann die abzuschließende Vereinbarung zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens daran gehindert ist, den Zuschlag für eine Folgevereinbarung ab dem 01.04.2021 zu erteilen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberin kann die abzuschließende Vereinbarung zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens daran gehindert ist, den Zuschlag für eine Folgevereinbarung ab dem 01.04.2021 zu erteilen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Agomelatin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Alglucosidase alfa
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Ambrisentan
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Botulinumtoxin Typ A - Botox
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt drei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A angeboten, die mindestens zur Therapie unterschiedlicher Spasmen zugelassen und nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in drei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 6 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Botox mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt drei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A angeboten, die mindestens zur Therapie unterschiedlicher Spasmen zugelassen und nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in drei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 6 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Botox mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A.
Bezeichnung des Loses: Botulinumtoxin Typ A - Dysport
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt drei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A angeboten, die mindestens zur Therapie unterschiedlicher Spasmen zugelassen und nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in drei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 7 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Dysport mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt drei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A angeboten, die mindestens zur Therapie unterschiedlicher Spasmen zugelassen und nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in drei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 7 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Dysport mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A.
Bezeichnung des Loses: Botulinumtoxin Typ A - Xeomin
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt drei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A angeboten, die mindestens zur Therapie unterschiedlicher Spasmen zugelassen und nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in drei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 8 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Xeomin mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt drei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A angeboten, die mindestens zur Therapie unterschiedlicher Spasmen zugelassen und nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in drei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 8 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Xeomin mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A.
Bezeichnung des Loses: Canakinumab
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Cinacalcet
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Darunavir
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Dasatinib - Mindestindikation CML
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Nachgefragt werden in Los-Nr. 12 mit der Bezeichnung Dasatinib - Mindestindikation CML nur solche Arzneimittel, die mindestens für die Indikation "Chronische myeloische Leukämie" (CML) zugelassen sind.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Nachgefragt werden in Los-Nr. 12 mit der Bezeichnung Dasatinib - Mindestindikation CML nur solche Arzneimittel, die mindestens für die Indikation "Chronische myeloische Leukämie" (CML) zugelassen sind.
Bezeichnung des Loses: Deferasirox
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Eculizumab
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Eisen(III)-Carboxymaltose
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Eltrombopag olamin
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Everolimus - HNNN
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Für den Wirkstoff Everolimus wurden anhand der in den Fachinformationen der Arzneimittel des Originalherstellers aufgeführten Anwendungsgebiete insgesamt drei Fachlose gebildet. Anwendungsgebiete des in Los-Nr. 17 ausgeschriebenen Wirkstoffs sind hormonrezeptor-positives, fortgeschrittenes Mammakarzinom, neuroendokrine Tumoren pankreatischen Ursprungs und neuroendokrine Tumoren mit Ursprung im Gastrointestinaltrakt oder in der Lunge sowie Nierenzellkarzinom.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Für den Wirkstoff Everolimus wurden anhand der in den Fachinformationen der Arzneimittel des Originalherstellers aufgeführten Anwendungsgebiete insgesamt drei Fachlose gebildet. Anwendungsgebiete des in Los-Nr. 17 ausgeschriebenen Wirkstoffs sind hormonrezeptor-positives, fortgeschrittenes Mammakarzinom, neuroendokrine Tumoren pankreatischen Ursprungs und neuroendokrine Tumoren mit Ursprung im Gastrointestinaltrakt oder in der Lunge sowie Nierenzellkarzinom.
Bezeichnung des Loses: Everolimus - NL
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Für den Wirkstoff Everolimus wurden anhand der in den Fachinformationen der Arzneimittel des Originalherstellers aufgeführten Anwendungsgebiete insgesamt drei Fachlose gebildet. Anwendungsgebiete des in Los-Nr. 18 ausgeschriebenen Wirkstoffs sind Nieren- und Herztransplantation sowie Lebertransplantation.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Für den Wirkstoff Everolimus wurden anhand der in den Fachinformationen der Arzneimittel des Originalherstellers aufgeführten Anwendungsgebiete insgesamt drei Fachlose gebildet. Anwendungsgebiete des in Los-Nr. 18 ausgeschriebenen Wirkstoffs sind Nieren- und Herztransplantation sowie Lebertransplantation.
Bezeichnung des Loses: Everolimus - RS
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Für den Wirkstoff Everolimus wurden anhand der in den Fachinformationen der Arzneimittel des Originalherstellers aufgeführten Anwendungsgebiete insgesamt drei Fachlose gebildet. Anwendungsgebiete des in Los-Nr. 19 ausgeschriebenen Wirkstoffs sind renales Angiomyolipom assoziiert mit tuberöser Sklerose (Tuberous Sclerosis Complex, TSC) bzw. refraktäre Krampfanfälle assoziiert mit tuberöser Sklerose (TSC) sowie subependymales Riesenzellastrozytom (subependymal giant cell astrocytoma, SEGA) assoziiert mit tuberöser Sklerose (TSC).
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Für den Wirkstoff Everolimus wurden anhand der in den Fachinformationen der Arzneimittel des Originalherstellers aufgeführten Anwendungsgebiete insgesamt drei Fachlose gebildet. Anwendungsgebiete des in Los-Nr. 19 ausgeschriebenen Wirkstoffs sind renales Angiomyolipom assoziiert mit tuberöser Sklerose (Tuberous Sclerosis Complex, TSC) bzw. refraktäre Krampfanfälle assoziiert mit tuberöser Sklerose (TSC) sowie subependymales Riesenzellastrozytom (subependymal giant cell astrocytoma, SEGA) assoziiert mit tuberöser Sklerose (TSC).
Bezeichnung des Loses: Idursulfase
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Imiglucerase
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Interferon beta-1a - Avonex
Losnummer: 22
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt zwei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a angeboten, die nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in zwei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 22 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Avonex mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt zwei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a angeboten, die nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in zwei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 22 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Avonex mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a.
Bezeichnung des Loses: Interferon beta-1a - Rebif
Losnummer: 23
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt zwei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a angeboten, die nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in zwei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 23 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Rebif mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Derzeit werden am Markt zwei Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a angeboten, die nicht in der Apotheke substituierbar sind. Daher wird dieser Wirkstoff in zwei Fachlosen, unterteilt nach diesen Arzneimitteln, ausgeschrieben. Los-Nr. 23 betrifft das am Markt angebotene Arzneimittel Rebif mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a.
Bezeichnung des Loses: Interferon beta-1b (2P)
Losnummer: 24
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: In diesem Fachlos wird eine Vereinbarung mit bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Bezeichnung des Loses: Lanreotid
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Lenalidomid
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Lipegfilgrastim
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Natalizumab
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Nilotinib
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Octreotid LAR
Losnummer: 30
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Nachgefragt werden in Los-Nr. 30 mit der Bezeichnung Octreotid LAR nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen, d. h. mit der Zusatzbezeichnung LAR (Long-Acting Release).
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Nachgefragt werden in Los-Nr. 30 mit der Bezeichnung Octreotid LAR nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen, d. h. mit der Zusatzbezeichnung LAR (Long-Acting Release).
Bezeichnung des Loses: Omalizumab
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Pazopanib
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Peginterferon beta-1a
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Posaconazol
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Prasugrel
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Raltegravir
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Ranolazin
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Solifenacin
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Sorafenib
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Sunitinib
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Tocilizumab
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Triptorelin embonat - Pamorelin
Losnummer: 42
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Nachgefragt werden in Los-Nr. 42 mit der Bezeichnung Triptorelin embonat - Pamorelin solche Arzneimittel, die mindestens zur Therapie bestimmter Arten des Prostatakarzinoms zugelassen sind.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Nachgefragt werden in Los-Nr. 42 mit der Bezeichnung Triptorelin embonat - Pamorelin solche Arzneimittel, die mindestens zur Therapie bestimmter Arten des Prostatakarzinoms zugelassen sind.
Bezeichnung des Loses: Ustekinumab
Losnummer: 43
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 01.09.2018); für ausländische Bieter entsprechender Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind.
b) Bescheinigung einer Krankenkasse (nicht älter als vom 01.09.2018), aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen
Rechtsvorschriften erfüllt. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
c) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank für die Arzneimittel, für die Rabatte angeboten werden; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
c) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank für die Arzneimittel, für die Rabatte angeboten werden; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
Aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
Bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss;
Bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss;
cc) Darreichungsform;
Dd) Wirkstoff;
Ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos
Noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem
Noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem
Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Allgemeine Hinweise:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung des Bieters die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i.V.m. Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU)2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 bei der Angebotsabgabe. Generell müssen die Bieter folgende Informationen in der ausgefüllten EEE innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung stellen:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung des Bieters die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i.V.m. Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU)2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 bei der Angebotsabgabe. Generell müssen die Bieter folgende Informationen in der ausgefüllten EEE innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung stellen:
Teil I (Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber); diese Angaben werden bei der Nutzung des eEEE-Dienstes und der von der Auftraggeberin bereitgestellten EEE-Vorlage automatisch aus der Auftragsbekanntmachung übernommen,
Teil I (Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber); diese Angaben werden bei der Nutzung des eEEE-Dienstes und der von der Auftraggeberin bereitgestellten EEE-Vorlage automatisch aus der Auftragsbekanntmachung übernommen,
Teil II (Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer)
Teil III (Ausschlussgründe), Abschnitt A bis C
Teil IV (Eignungskriterien), Abschnitt alpha,
Teil VI (Abschlusserklärungen).
Bei der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechend ausgefüllte EEE vorlegen.
Die Auftraggeberin kann die Bieter gem. § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV jederzeit auffordern die o.g. Eignungsnachweise beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Sie wird diejenigen Bieter, die in einem Fachlos jeweils auf einem der ersten zwei Plätze bzw. im Fachlos 24 auf einem der ersten drei Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, voraussichtlich am 31.10.2018 zur Einreichung der o.g. Eignungsnachweise innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist bis zum 26.11.2018, 10.00 Uhr, auffordern. Den Bietern werden zwischen der Aufforderung der Auftraggeberin zur Einreichung der Eignungsnachweise (über die Vergabeplattform) und dem Ablauf der Frist zur Nachreichung jedenfalls 25 Tage zur Verfügung stehen.
Die Auftraggeberin kann die Bieter gem. § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV jederzeit auffordern die o.g. Eignungsnachweise beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Sie wird diejenigen Bieter, die in einem Fachlos jeweils auf einem der ersten zwei Plätze bzw. im Fachlos 24 auf einem der ersten drei Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, voraussichtlich am 31.10.2018 zur Einreichung der o.g. Eignungsnachweise innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist bis zum 26.11.2018, 10.00 Uhr, auffordern. Den Bietern werden zwischen der Aufforderung der Auftraggeberin zur Einreichung der Eignungsnachweise (über die Vergabeplattform) und dem Ablauf der Frist zur Nachreichung jedenfalls 25 Tage zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss innerhalb der von der Auftraggeberin nach Ablauf der Angebotsfrist gesetzten Nachfrist (s. o. III.1.1) zusätzlich eine Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe des Abschnitts A.III.8.2 der Bewerbungsbedingungen eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss innerhalb der von der Auftraggeberin nach Ablauf der Angebotsfrist gesetzten Nachfrist (s. o. III.1.1) zusätzlich eine Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe des Abschnitts A.III.8.2 der Bewerbungsbedingungen eingereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die in einem Fachlos auf einem der ersten zwei Plätze bzw. im Fachlos 24 auf einem der ersten drei Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, voraussichtlich am 31.10.2018 zur Einreichung der o.g. Eignungsnachweise innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist bis zum 26.11.2018, 10.00 Uhr, auffordern. Innerhalb derselben Frist muss der Bieter auch seine Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der rabattierten Arzneimittel in hinreichender Menge während der Vertragslaufzeit nachweisen. Dabei hat der Bieter verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis seiner Leistungsfähigkeit insoweit zu erbringen. Vorzulegen sind in diesem Fall:
Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die in einem Fachlos auf einem der ersten zwei Plätze bzw. im Fachlos 24 auf einem der ersten drei Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, voraussichtlich am 31.10.2018 zur Einreichung der o.g. Eignungsnachweise innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist bis zum 26.11.2018, 10.00 Uhr, auffordern. Innerhalb derselben Frist muss der Bieter auch seine Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der rabattierten Arzneimittel in hinreichender Menge während der Vertragslaufzeit nachweisen. Dabei hat der Bieter verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis seiner Leistungsfähigkeit insoweit zu erbringen. Vorzulegen sind in diesem Fall:
a) Eine Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen). Drittunternehmen i.S. dieser Ausschreibung sind alle Unternehmen (einschließlich Apotheken und Pharmagroßhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer Vertragsbeziehung die rabattierten Arzneimittel ganz oder teilweise zu beziehen und deren Lieferkapazitäten er im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV) in Anspruch zu nehmen beabsichtigt.
a) Eine Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen). Drittunternehmen i.S. dieser Ausschreibung sind alle Unternehmen (einschließlich Apotheken und Pharmagroßhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer Vertragsbeziehung die rabattierten Arzneimittel ganz oder teilweise zu beziehen und deren Lieferkapazitäten er im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV) in Anspruch zu nehmen beabsichtigt.
b) Im Fall der Nennung von Drittunternehmen in Anlage 5 hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Verfügbarkeitsnachweise erforderlich:
b) Im Fall der Nennung von Drittunternehmen in Anlage 5 hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Verfügbarkeitsnachweise erforderlich:
Aa) Vorlage entsprechender Eigenerklärungen des/der in der Anlage 5 benannten Drittunternehmen/s nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anlage 6a bzw. 6b zu den Bewerbungsbedingungen) und ggf.
Bb) Vorlage von Kopien der Verträge zwischen dem Bieter und dem/den in der Anlage 5 benannten Drittunternehmen bezogen auf angebotsgegenständliche Arzneimittel des/r ausgeschriebenen Wirkstoffs/kombination.
cc) Aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) muss sich jeweils zumindest die grundsätzliche Zusage des Drittunternehmens ergeben, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 5 auf das Drittunternehmen beruft, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmens darüber, ob und ggf. welche Arzneimittelmengen und sonstigen Mittel das Drittunternehmen dem Bieter im Zuschlagsfall über die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird. Die Vorlage eines Auszugs aus einem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Wenn und soweit sich aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die erforderlichen Arzneimittelmengen und sonstigen Mittel von Drittunternehmen gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfalle auszugehen ist. Zu diesem Zweck kann beispielsweise auch eine schriftliche Darstellung der Lieferbeziehungen und Verläufe einschließlich der Bezugsmengen und Basiseinheiten im Einzelnen für den Vertragszeitraum nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen in Betracht kommen. Den Bietern werden zwischen der Aufforderung der Auftraggeberin zur Einreichung der Eignungsnachweise (über die Vergabeplattform) und dem Ablauf der Frist zur Nachreichung jedenfalls 25 Tage zur Verfügung stehen.
cc) Aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) muss sich jeweils zumindest die grundsätzliche Zusage des Drittunternehmens ergeben, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 5 auf das Drittunternehmen beruft, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmens darüber, ob und ggf. welche Arzneimittelmengen und sonstigen Mittel das Drittunternehmen dem Bieter im Zuschlagsfall über die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird. Die Vorlage eines Auszugs aus einem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Wenn und soweit sich aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die erforderlichen Arzneimittelmengen und sonstigen Mittel von Drittunternehmen gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfalle auszugehen ist. Zu diesem Zweck kann beispielsweise auch eine schriftliche Darstellung der Lieferbeziehungen und Verläufe einschließlich der Bezugsmengen und Basiseinheiten im Einzelnen für den Vertragszeitraum nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen in Betracht kommen. Den Bietern werden zwischen der Aufforderung der Auftraggeberin zur Einreichung der Eignungsnachweise (über die Vergabeplattform) und dem Ablauf der Frist zur Nachreichung jedenfalls 25 Tage zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Fachlose (Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen) in Betracht. Bietergemeinschaften haben die Eignungsnachweise für jedes Mitglied vorzulegen, da die zu einer bestimmten Versorgungsbedarfsgruppe angebotenen rabattierten Arzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die Eignungsnachweise sind jeweils auf diejenigen Versorgungsbedarfsgruppen zu beziehen, die dem jeweiligen Bietergemeinschaftsmitglied im Angebot zugeordnet sind.
Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Fachlose (Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen) in Betracht. Bietergemeinschaften haben die Eignungsnachweise für jedes Mitglied vorzulegen, da die zu einer bestimmten Versorgungsbedarfsgruppe angebotenen rabattierten Arzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die Eignungsnachweise sind jeweils auf diejenigen Versorgungsbedarfsgruppen zu beziehen, die dem jeweiligen Bietergemeinschaftsmitglied im Angebot zugeordnet sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Kommunikation der Auftraggeberin mit den interessierten Unternehmen, insbesondere der Frage-Antworten-Prozess, erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden (www.dtvp.de). Auch die Angebote sind von den Bietern über die Vergabeplattform einzureichen. Dafür sind die Angebotsbestandteile nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen
Die Kommunikation der Auftraggeberin mit den interessierten Unternehmen, insbesondere der Frage-Antworten-Prozess, erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden (www.dtvp.de). Auch die Angebote sind von den Bietern über die Vergabeplattform einzureichen. Dafür sind die Angebotsbestandteile nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Die Auftraggeberin empfiehlt, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Die Auftraggeberin empfiehlt, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Die Auftraggeberin empfiehlt, möglichst frühzeitig die technischen Voraussetzungen für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zu schaffen, soweit nicht ohnehin vorhanden. Insbesondere ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Zertifizierungsdiensteanbieter empfehlenswert, da beispielsweise die Zurverfügungstellung einer Signaturkarte je nach Anbieter mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden ist.
Die Auftraggeberin empfiehlt, möglichst frühzeitig die technischen Voraussetzungen für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zu schaffen, soweit nicht ohnehin vorhanden. Insbesondere ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Zertifizierungsdiensteanbieter empfehlenswert, da beispielsweise die Zurverfügungstellung einer Signaturkarte je nach Anbieter mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden ist.
Abweichend von den Angaben in IV.1.3) ist für das Fachlos 24 der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 2 pharmazeutischen Unternehmern geplant.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YN8T
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.04.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2018/S 189-426567 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt im Zeitraum vom 1.4.2019 bis 31.3.2021. Die Rabattverträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 24 (Interferon beta-1b (2P)) mit zwei pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt im Zeitraum vom 1.4.2019 bis 31.3.2021. Die Rabattverträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 24 (Interferon beta-1b (2P)) mit zwei pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differen
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
§ 160 Einleitung, Antrag
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
Quelle: OJS 2019/S 008-014145 (2019-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ABl. EU 2018/S 189-426567 (AOKBW-2018-PS6)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens war der Abschluss von Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt in den Fachlosen 25 (Lanreotid), 34 (Posaconazol) und 36 (Raltegravir) des vorangegangenen offenen Vergabeverfahrens ABl. EU 2018/S 189-426567 (AOKBW-2018-PS6). Das offene Vergabeverfahren wurde in den bezeichneten Fachlosen mangels Eingang zuschlagsfähiger Angebote aufgehoben (vgl. ABl. EU 2019/S 008-014145) und als Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV fortgeführt. Die in den Fachlosen 25, 34 und 36 geschlossenen Rabattverträge haben eine Laufzeit vom 1. April 2019 bis 31.3.2021. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Rabattverträge werden mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens war der Abschluss von Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt in den Fachlosen 25 (Lanreotid), 34 (Posaconazol) und 36 (Raltegravir) des vorangegangenen offenen Vergabeverfahrens ABl. EU 2018/S 189-426567 (AOKBW-2018-PS6). Das offene Vergabeverfahren wurde in den bezeichneten Fachlosen mangels Eingang zuschlagsfähiger Angebote aufgehoben (vgl. ABl. EU 2019/S 008-014145) und als Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV fortgeführt. Die in den Fachlosen 25, 34 und 36 geschlossenen Rabattverträge haben eine Laufzeit vom 1. April 2019 bis 31.3.2021. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Rabattverträge werden mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Das vorausgegangene offene Vergabeverfahren (vgl. ABl. EU 2018/S 189-426567) wurde hinsichtlich der Fachlose 25, 34 und 36 gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV als Verhandlungsverfahren fortgeführt, da keine zuschlagsfähigen Angebote eingingen (vgl. ABl. EU 2019/S 008-014145).
Das vorausgegangene offene Vergabeverfahren (vgl. ABl. EU 2018/S 189-426567) wurde hinsichtlich der Fachlose 25, 34 und 36 gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV als Verhandlungsverfahren fortgeführt, da keine zuschlagsfähigen Angebote eingingen (vgl. ABl. EU 2019/S 008-014145).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lanreotid, es wird zudem auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) hingewiesen.
Posaconazol, es wird zudem auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) hingewiesen.
Raltegravir, es wird zudem auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) hingewiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-07 📅
Name: Ipsen Pharma GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 3
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-01 📅
Name: MSD Sharp & Dohme GmbH
Postanschrift: Lindenplatz 1
Postort: Haar
Postleitzahl: 85540
Land: München, Landkreis
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg - Herr Andreas Pfaff und Herr Frank Wienands
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Informations- und Wartepflicht,
— § 135 Unwirksamkeit,
— § 160 Einleitung, Antrag,
— § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.