Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2019 bis 31.5.2021 (AOK XXI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 123 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: Aok xxi
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2019 bis 31.5.2021 (AOK XXI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 123 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2019 bis 31.5.2021 (AOK XXI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 123 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-24 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 140-319907
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet;
c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich;
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen. Nähere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter www.dtvp.de abrufbar;
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10.00 Uhr;
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1) b) bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 Absatz 4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.2 der Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YK3Y
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet;
c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich;
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen. Nähere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter www.dtvp.de abrufbar;
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10.00 Uhr;
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1) b) bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 Absatz 4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.2 der Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YK3Y
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Amlodipin
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s. o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.6.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 1.6.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Cefaclor
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.06.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.06.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Cefuroxim
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ciprofloxacin
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Clarithromycin
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Lamotrigin
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Levodopa+Carbidopa (nur auf Tabletten und Retardtabletten)
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Lisinopril+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Losartan
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Losartan+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Mirtazapin
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Norfloxacin
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Omeprazol
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Pregabalin
Losnummer: 14
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.06.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.06.2021 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Risperidon (nicht auf Trockensubstanzen mit Lösungsmittel und Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung)
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Roxithromycin
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Simvastatin
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Tramadol
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Valproinsäure NON-RET (nur nicht retardierte Darreichungsformen)
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Valproinsäure RET (nur retardierte Darreichungsformen
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Acarbose
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Alfuzosin
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Allopurinol
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Alprazolam
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Amantadin
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Amiodaron
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Amisulprid
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Anagrelid (nur auf N3-Packungen der Darreichungsform Hartkapseln mit 0,5 mg Wirkstoffstärke)
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Atenolol+Chlortalidon
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Azathioprin
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Bisoprolol
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Bisoprolol+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Bosentan
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Bromazepam
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Budesonid+Formoterol
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Captopril
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Captopril+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Carbimazol
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Carvedilol
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Ceftriaxon
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Citalopram
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Clomipramin
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Colestyramin (nicht auf Kautabletten)
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Cyproteron+Ethinylestradiol
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Diclofenac
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Doxazosin
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Doxepin
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Efavirenz (nur auf Filmtabletten mit der Wirkstoffstärke 600 mg)
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Efavirenz+Emtricitabin+Tenofovir disoproxil
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Enalapril
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Enalapril+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Entacapon
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Escitalopram
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Estriol (nicht auf Kombipackungen)
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Felodipin
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Fexofenadin
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Finasterid (nicht auf 1 mg-Wirkstoffstärke zur Behandlung der Alopezie)
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Furosemid
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Gabapentin
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Glatiramer (nur Arzneimittel mit der Wirkstoffstärke 40mg)
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Glimepirid
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: Hydrochlorothiazid
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Ibuprofen NON-RX-L (nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung)
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: Ibuprofen RX (verschreibungspflichtige Packungen ohne Berücksichtigung fester Darreichungsformen zur peroralen Anwendung mit einem Wirkstoffgehalt je Einzeldosis <= 400mg)
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: Indapamid
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: Irbesartan
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: Isosorbiddinitrat
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: Isosorbidmononitrat
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: Isotretinoin
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: Ivabradin
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: Lamivudin+Zidovudin
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Lercanidipin
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Levodopa+Benserazid (Mindestindikation: Morbus Parkinson)
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Levodopa+Carbidopa+Entacapon
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Linezolid
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Lisinopril
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Lormetazepam
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Meloxicam
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Melperon
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: Methocarbamol (nur Filmtabletten mit 750 mg-Wirkstoffstärke)
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: Methyldopa (nur auf N3-Packungen mit der Wirkstoffstärke 250 mg)
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: Metoclopramid
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: Metoprolol+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Metronidazol (nicht auf Kombipackungen)
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Minocyclin
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Moclobemid
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Modafinil
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Molsidomin
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Moxonidin
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Naftidrofuryl
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: Naltrexon
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: Nitrendipin
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: Paricalcitol
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Paroxetin
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Propiverin (nicht auf Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung)
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Quinapril+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: Ramipril
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: Ramipril+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: Ranitidin
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: Rivastigmin
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: Sertralin
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: Spironolacton
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: Sultamicillin (nur auf Filmtabletten)
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: Sumatriptan
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Tadalafil PAH (nur Arzneimittel mit der Indikation: pulmonale arterielle Hypertonie)
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: Tamsulosin
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: Telmisartan+Hydrochlorothiazid
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: Terazosin
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: Tetrabenazin
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Tiotropium-Kation (nur auf Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation)
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: Tolterodin
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: Topiramat (Mindestindikation: Epilepsie)
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: Torasemid
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: Travoprost
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: Travoprost+Timolol
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: Trazodon
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: Trimipramin
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: Valaciclovir
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: Vancomycin
Losnummer: 120
Bezeichnung des Loses: Verapamil
Losnummer: 121
Bezeichnung des Loses: Zolmitriptan
Losnummer: 122
Bezeichnung des Loses: Zonisamid
Losnummer: 123
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Mit dem Angebot hat der Bieter eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen.
b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen - vorzulegen:
Aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. August 2018); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. August 2018); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Bb) für alle Arzneimittel, für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d.h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
Bb) für alle Arzneimittel, für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d.h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
(1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
(2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
(2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
(3) Darreichungsform,
(4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Ziffer (1) bis (5) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Ziffer (1) bis (5) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Ziffer (1) bis (5) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Ziffer (1) bis (5) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1. August 2018 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1. August 2018 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
c) Bei der Inanspruchnahme von Drittunternehmen ist nach näherer Maßgabe gemäß Abschnitt A.III.10 der Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen nach Ablauf der Angebotsfrist auf Aufforderung der Auftraggeberinnen neben der/den EEE(en) nach Maßgabe der zwei ersten Sätze dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt C des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i.S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können.
c) Bei der Inanspruchnahme von Drittunternehmen ist nach näherer Maßgabe gemäß Abschnitt A.III.10 der Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen nach Ablauf der Angebotsfrist auf Aufforderung der Auftraggeberinnen neben der/den EEE(en) nach Maßgabe der zwei ersten Sätze dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt C des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i.S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die Eignungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Bezüglich deren Nachweis wird u.a. auf Folgendes hingewiesen:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (entspricht im Ein-Partner-Modell 70 % und im Drei-Partner-Modell 30 % der in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (entspricht im Ein-Partner-Modell 70 % und im Drei-Partner-Modell 30 % der in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöht.
c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegt (§ 47 Abs. 1 VgV). Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Auftragshersteller der Arzneimittel i.S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. Keine Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler, Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist ('andere Unternehmen' i. S. des § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen nicht schon mit Abgabe des Angebots, sondern vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Stempel des Drittunternehmens zu versehen und anschließend als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) über die Vergabeplattform einzureichen und bedürfen keiner elektronischen Signatur. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur EEE (Ziffer III.1.1) verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegt (§ 47 Abs. 1 VgV). Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Auftragshersteller der Arzneimittel i.S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. Keine Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler, Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist ('andere Unternehmen' i. S. des § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen nicht schon mit Abgabe des Angebots, sondern vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Stempel des Drittunternehmens zu versehen und anschließend als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) über die Vergabeplattform einzureichen und bedürfen keiner elektronischen Signatur. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur EEE (Ziffer III.1.1) verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: S. o., III.1.2)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht.
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht.
Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Die unter III.1.1) und III.1.2) genannten Eignungsnachweise sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter III.1.1) b) bb) und III.1.2) genannten Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen.
Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Die unter III.1.1) und III.1.2) genannten Eignungsnachweise sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter III.1.1) b) bb) und III.1.2) genannten Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen.
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2019 bis zum 31.5.2021
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 31
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstr. 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Kontakt
Kontaktperson: Frank Wienands
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YK3Y🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet;
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet;
c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich;
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen. Nähere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter www.dtvp.de abrufbar;
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10.00 Uhr;
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1) b) bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 Absatz 4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.2 der Bewerbungsbedingungen.
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1) b) bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 Absatz 4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.2 der Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YK3Y
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.04.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2018/S 140-319907 (2018-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2019 bis 31.5.2021 (AOK XXI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 123 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich i. Ü. aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2019 bis 31.5.2021 (AOK XXI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 123 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich i. Ü. aus den Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der Folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest –Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS– Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
Der Preis ist, wie in der Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2018/S 140-319907 angegeben, nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die ausschließliche Angabe „Preis“ jeweils in den Abschnitten II.2.5) zu den einzelnen Auftragsvergaben ist den Formularanforderungen geschuldet.
Neben den fünf Fachlosen, die mangels wertungsfähiger Angebote aufgehoben wurden (Fachlose Nr. 64 [Ibuprofen NON-RX-L (nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung)], 78 [Lormetazepam], 79 [Meloxicam], 82 [Methyldopa (nur auf N3-Packungen mit der Wirkstoffstärke 250 mg)] und 116 [Travoprost+Timolol]), wurde bislang im Fachlos Nr. 35 (Budesonid+Formoterol) kein Zuschlag erteilt. Diese Wirkstoffkombination ist Gegenstand eines zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung anhängigen Rechtstreits.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YUJU
Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der Folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest –Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS– Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
Der Preis ist, wie in der Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2018/S 140-319907 angegeben, nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die ausschließliche Angabe „Preis“ jeweils in den Abschnitten II.2.5) zu den einzelnen Auftragsvergaben ist den Formularanforderungen geschuldet.
Neben den fünf Fachlosen, die mangels wertungsfähiger Angebote aufgehoben wurden (Fachlose Nr. 64 [Ibuprofen NON-RX-L (nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung)], 78 [Lormetazepam], 79 [Meloxicam], 82 [Methyldopa (nur auf N3-Packungen mit der Wirkstoffstärke 250 mg)] und 116 [Travoprost+Timolol]), wurde bislang im Fachlos Nr. 35 (Budesonid+Formoterol) kein Zuschlag erteilt. Diese Wirkstoffkombination ist Gegenstand eines zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung anhängigen Rechtstreits.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YUJU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Bezeichnung des Loses: Valproinsäure RET (nur retardierte Darreichungsformen)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Name: Fair-Med Healthcare GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Name: Dexcel Pharma GmbH
Postort: Alzenau
Name: Zentiva Pharma GmbH
Postort: Berlin
Name: Basics GmbH
Postort: Leverkusen
Name: Aristo Pharma GmbH
ALIUD PHARMA GmbH
Postort: Laichingen
Name: PUREN Pharma GmbH & Co. KG (BG PUREN / Aurobindo GbR)
Postort: München
Name: Aurobindo Pharma GmbH (BG PUREN / Aurobindo GbR)
Ascend Laboratories (UK) Limited
Postort: London
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧
Name: HEC Pharm GmbH
Micro Labs GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR)
Postort: Nürnberg
Name: Heunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR)
neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postort: Langenfeld
Name: Mylan dura GmbH, Zweigniederlassung Bad Homburg v.d. Höhe (Bietergemeinschaft Mylan / Meda GbR)
Postort: Bad Homburg v.d. Höhe
Name: Mylan Healthcare GmbH (Bietergemeinschaft Mylan / Meda GbR)
Postort: Hannover
Name: MEDA Pharma GmbH & Co. KG (Bietergemeinschaft Mylan / Meda GbR)
Postort: Bad Homburg
Name: ratiopharm GmbH (BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA))
Postort: Ulm
Name: AbZ-Pharma GmbH (BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA))
TEVA GmbH (BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA))
Medical Valley Invest AB
Postort: Höllviken
Land: Schweden 🇸🇪
Name: Hexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR)
Postort: Holzkirchen
Name: 1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR)
Postort: Oberhaching
Name: Hormosan Pharma GmbH
Accord Healthcare Ltd. vertreten durch Accord Healthcare GmbH
Bluefish Pharma GmbH
Postort: Griesheim
Name: Libra-Pharm GmbH
Postort: Aachen
Name: Krewel Meuselbach GmbH
Postort: Eitorf
Name: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
GeneVida GmbH
Postort: Dortmund
Name: AAA-Pharma GmbH
Postort: Böblingen
Name: Cipla Europe NV
Postort: Antwerp
Land: Belgien 🇧🇪
Name: Micro Labs GmbH (BG Micro Labs / ALIUD / Acis / Dr. KADE und Pharma Stulln GbR)
ALIUD PHARMA GmbH (BG Micro Labs / ALIUD / Acis / Dr. KADE und Pharma Stulln GbR)
acis Arzneimittel GmbH (BG Micro Labs / ALIUD / Acis / Dr. KADE und Pharma Stulln GbR)
Postort: Grünwald
Name: DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH (BG Micro Labs / ALIUD / Acis / Dr. KADE und Pharma Stulln GbR)
Pharma Stulln GmbH (BG Micro Labs / ALIUD / Acis / Dr. KADE und Pharma Stulln GbR)
Postort: Stulln
Name: DR. KADE/BESINS Pharma GmbH
Recordati Pharma GmbH
ORION Pharma GmbH
Glenmark Arzneimittel GmbH
Postort: Gröbenzell
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH (BG ACCORD / GLENMARK GbR)
Accord Healthcare Ltd., vertreten durch Accord Healthcare GmbH (BG ACCORD / GLENMARK GbR)
Dr. R. Pfleger Chemische Fabrik GmbH
Postort: Bamberg
Name: BIOTHERAX biochemisch-pharmazeutische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Postort: Ingelheim
Name: RIEMSER Pharma GmbH
Postort: Greifswald - Insel Riems
Name: Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel GmbH
Postort: Ursensollen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
4
7
3
9
2
13
6
10
1
5
12
11
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Referenz Zusätzliche Informationen
Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der Folgenden AOKs durch:
6) AOK NordWest –Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS– Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Der Preis ist, wie in der Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2018/S 140-319907 angegeben, nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die ausschließliche Angabe „Preis“ jeweils in den Abschnitten II.2.5) zu den einzelnen Auftragsvergaben ist den Formularanforderungen geschuldet.
Der Preis ist, wie in der Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2018/S 140-319907 angegeben, nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Die ausschließliche Angabe „Preis“ jeweils in den Abschnitten II.2.5) zu den einzelnen Auftragsvergaben ist den Formularanforderungen geschuldet.
Neben den fünf Fachlosen, die mangels wertungsfähiger Angebote aufgehoben wurden (Fachlose Nr. 64 [Ibuprofen NON-RX-L (nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung)], 78 [Lormetazepam], 79 [Meloxicam], 82 [Methyldopa (nur auf N3-Packungen mit der Wirkstoffstärke 250 mg)] und 116 [Travoprost+Timolol]), wurde bislang im Fachlos Nr. 35 (Budesonid+Formoterol) kein Zuschlag erteilt. Diese Wirkstoffkombination ist Gegenstand eines zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung anhängigen Rechtstreits.
Neben den fünf Fachlosen, die mangels wertungsfähiger Angebote aufgehoben wurden (Fachlose Nr. 64 [Ibuprofen NON-RX-L (nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung)], 78 [Lormetazepam], 79 [Meloxicam], 82 [Methyldopa (nur auf N3-Packungen mit der Wirkstoffstärke 250 mg)] und 116 [Travoprost+Timolol]), wurde bislang im Fachlos Nr. 35 (Budesonid+Formoterol) kein Zuschlag erteilt. Diese Wirkstoffkombination ist Gegenstand eines zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung anhängigen Rechtstreits.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YUJU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.