Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen/Erklärungen/Nachweise sind zwingend mit dem Angebotbeizubringen. Die Nachweise können, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, in Form von Eigenerklärungen erbracht werden:
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234) (sofern einschlägig – Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot die Erklärung „Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234)“ einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die in dieser Bekanntmachung und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Unterlagen einzeln mit dem Angebot beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist),
— Teile der Leistungsbeschreibung: LV/Leistungsprogramm,
— 124 Eigenerklärung zur Eignung,
— Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
— Angaben zur Preisermittlung (Formblatt 221/222),
— 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer,
— Tariftreue und Mindestentgeld (Landestariftreuegesetzt – LTTG) (Formblatt Mustererklärung 1),
— Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK 2 oder gleichwertiger Art.
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen/Erklärungen/Nachweise sind nur auf gesondertes Verlangender Vergabestelle beizubringen. Die Nachweise können, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, in FormvonEigenerklärungen erbracht werden:
— Urkalkulation,
— Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223),
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236).
Weitere Hinweise:
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Die Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiteren Vergabeunterlagener folgt über die Transaktionsplattform
www.subreport.de (vgl. Abschnitt I.3). Die Vergabeunterlagen sind nur beider Vergabeplattform
www.subreport.de kostenlos herunterladbar. Bieter sind selbstverantwortlich für das Herunterladen und das Nachvollziehen etwaig ergänzend eingestellter Unterlagen und vorgenommener Änderungen. Die verbindliche Kommunikation (z. B. Bieterfragen) erfolgt über die Vergabeplattform. Fragen werden auch nur dort beantwortet.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Präqualifizierung: Sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen,werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Der Auftraggeber wird vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen.